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Die Masche war simpel – und funktionierte jahrelang bis zu seiner Verhaftung Anfang 2026: Mit fiktiven Personalien orderte ein junger Mann im Online-Handel hochwertige Elektronik, für die er sich nach einer Schein-Retour den Kaufpreis erstatten ließ, ohne die Ware tatsächlich zurückzugeben. Stattdessen vertickte er sie teilweise weiter. Seit Montag, dem 20. Juli 2026, muss sich der 28-Jährige am Landgericht Leipzig verantworten.
Wer betrügen will, findet einen Weg, der manchmal erschreckend einfach und effektiv ist: So ließe sich vielleicht auch der Fall von Simon B. (Name geändert) umschreiben. Wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten, gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 53 Fällen sowie eines schweren Falls des versuchten gemeinschaftlichen Betrugs muss sich der 28-Jährige seit Montag am Landgericht Leipzig verantworten.
Massenhaft Bestellungen mit Fake-Accounts
Laut Anklageschrift, deren Verlesung allein über zweieinhalb Stunden in Anspruch nahm, soll sich Simon B. mutmaßlich 2019 dazu entschlossen haben, durch Straftaten eine dauerhafte Einnahmequelle zum persönlichen Lebensunterhalt zu generieren. Zwischen Oktober 2020 und Januar 2026 habe er unter eigens angelegten Fake-Accounts bei bekannten Online-Anbietern teure Elektronik bestellt: Macbooks, Systemkameras, Profi-Objektive, ein iPhone, eine Grafikkarte – Objekte im vierstelligen Preissegment.
Die Abholung der hochwertigen Ware in Paketshops und Tankstellen in Leipzig sowie an weiteren Orten Sachsens und im Bundesgebiet habe Simon B. persönlich vorgenommen, dazu eine Vollmacht der nicht existierenden Besteller präsentiert, die Fantasienamen wie „Max Vogel“, „Frank Richter“, „Felix Silberbach“ und ähnlich trugen. Zur Untermauerung soll Simon B. teilweise gefälschte Führerscheine vorgelegt haben.
Kurz nach Entgegennahme habe er die Bestellungen zur Retour angemeldet, teils Bescheinigungen eingesandt bzw. Pakete aufgegeben, in denen freilich meist nicht die Originalware enthalten war. Die habe Simon B. einfach behalten, um sie über Wiederverkaufsplattformen mit Gewinn zu veräußern: „Tatsächlich erfolgte, wie beabsichtigt, keine Rückübersendung“, sagte Staatsanwalt Alexander Scherf-Strödel. Jedoch hätten Kundencenter in der Annahme, die Bestellung sei ordnungsgemäß zurückgegangen, den Kaufpreis bereits an Simon B. zurückerstattet.
Angeklagter: Ich bereue mein Handeln
Den angehäuften Schaden beziffern die Ermittler insgesamt auf mehr als 224.000 Euro. In einer mit seinem Anwalt Tino Gunkel abgestimmten Erklärung gab der Angeklagte die Tatvorwürfe am Montag kleinlaut zu: „Ich räume die Taten umfassend ein“, trug er vor. Es sei richtig, dass er ein Einkommen für sich gesucht habe, er wolle Verantwortung übernehmen und sich entschuldigen.
„Ich konnte nicht aufhören. Es war wie ein Zwang“, versuchte sich Simon B. an einer Erklärung für sein kriminelles Handeln. Vom Erlös kaufte er sich nach eigenen Angaben Dinge, die ihn vermeintlich befriedigen sollten, die dann aber meist nur herumlagen. Oft habe er das illegal erworbene Geld aber auch gar nicht ausgegeben, sagte er. Ihm sei bewusst, dass er Anbieter geschädigt und viele Menschen, besonders seine Eltern, enttäuscht habe.
Als er Anfang 2026 nach umfassenden Durchsuchungen in U-Haft landete, sei dies für ihn ein Weckruf gewesen, „dass mein bisheriger Lebensweg so nicht weitergehen kann“. Er wäre bereit, eine zu erwartende Strafhaft anzunehmen, und wolle seinen Realschulabschluss nachholen, beteuerte der junge Mann.
Anklage auch gegen mutmaßliche Helferin
Anschließend schilderte der 28-Jährige am Montag auf Nachfragen von Strafkammer und Staatsanwaltschaft im Detail unter anderem, wie er mithilfe von Bildbearbeitungsprogrammen Personaldokumente manipulierte und wie berechnend er bei seinen Bestellungen vorging. So habe er darauf geachtet, nur Elektronik zu ordern, deren Wiederverkaufswert mit dem Kaufpreis wenigstens identisch war – um kein Minusgeschäft zu machen, wenn die Rücküberweisung des zunächst gezahlten Geldes nicht funktionieren würde.
Bei einem Teil der angeklagten Taten soll Simon B. von der Mitarbeiterin einer Paketannahme unterstützt worden sein. Die Frau sei auch involviert gewesen, als Simon B. versuchte, in einem Zivilverfahren rund 7.000 Euro Schadensersatz von einem Transportanbieter geltend zu machen: Wahrheitswidrig habe der Angeklagte behauptet, eine Ware an den Anbieter zurückgesandt zu haben. Gegen die mutmaßliche Helferin ist nach Gerichtsangaben im Mai 2026 gesondert Anklage erhoben worden.
Geständnis soll honoriert werden
Im Zuge der Hausdurchsuchungen hatten die Fahnder bei Simon B. im Frühjahr 2026 größere Bargeldmengen und Pakete sichergestellt. Auch auf Zahlungskonten sollen noch Gelder deponiert sein. In jedem Fall habe Simon B. durch sein Geständnis und die Kooperation mit den Ermittlern eine richtige Entscheidung getroffen: „Das werden wir natürlich berücksichtigen bei der Strafzumessung“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr.
Für die Verhandlung wurden jetzt noch zwei Prozesstage anberaumt. Denkbar sei nach jetzigem Stand eine Strafobergrenze in dem Bereich, wo es am Landgericht eigentlich losgeht, so der Kammervorsitzende: In Deutschland sind Landgerichte als erste Instanz in Strafsachen zuständig, wenn das Urteil bei einem Schuldspruch mehr als vier Jahre Haft beträgt.
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