In einer Leipziger Szenebar traf er zufällig auf seinen früheren Liebhaber – und soll ihn aus Wut über eine angebliche Vergewaltigung zweimal mit einem Messer attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall als Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Doch nun kam der 35 Jahre alte Angeklagte überraschend wieder auf freien Fuß.

Über den Ausgang des seit Ende April laufenden Prozesses am Leipziger Landgericht hatte zunächst die Leipziger Volkszeitung berichtet. Demnach habe der Angeklagte Richard C. in der Nacht vom 12. auf den 13. September 2025 in einem Leipziger Szenelokal nahe der Innenstadt überraschend seinen früheren Liebhaber Manfred S. (Name geändert) wiedergetroffen. Der 51-jährige Lehrer aus Berlin hielt sich mit Kollegen in Leipzig auf.

Angeklagter laut Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit

Gleich zweimal soll Richard C. den älteren Mann in jener Nacht mit einem Messer attackiert, ihn dadurch erheblich an Hals und Bauch verletzt haben. Beide Männer kannten sich laut Ermittlungen seit 2021 und hatten sich demnach mehrfach in Berlin zum Sex verabredet. Zum Bruch kam es 2022, weil der Angeklagte dem späteren Opfer vorgeworfen haben soll, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen dazu allerdings 2023 eingestellt.

Richard C. habe dies nicht akzeptiert und sich rächen wollen, so hieß es. Dass er nun freigesprochen wurde, lag an einem psychiatrischen Gutachten, das dem 35-Jährigen eine psychische Erkrankung und Wahnvorstellungen zum Tatzeitpunkt bescheinigte. In vergleichbaren Fällen erfolgt dann oft die Unterbringung Betroffener in einem psychiatrischen Krankenhaus statt der Aufenthalt im Gefängnis.

Nicht so hier: Da es Richard C. ausschließlich um seinen Bekannten gegangen sei und von ihm laut Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, wurde er gemäß dem Willen von Verteidigerin Andrea Liebscher freigesprochen. Offenbar zum Verdruss der Anklage: Staatsanwalt Moritz Diekmann hatte nach Gerichtsangaben insgesamt sieben Jahre Haft beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil inzwischen Revision eingelegt und zudem eine Beschwerde gegen die Haftentlassung eingereicht. 

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