Wer hat eigentlich die Stadt in eine derartige Zwickmühle operiert, dass auf einmal nicht nur in der Öffentlichkeit heftig darüber debattiert wird, ob das in den letzten 30 Jahren an der Capastraße gewachsene Wäldchen gerodet werden darf, damit RB Leipzig neue Trainingsflächen bekommt? Eine Frage, die völlig offen ist. Genauso wie die Frage, ob das Wäldchen überhaupt gerodet werden darf. In der Ratsversammlung am 1. Juli gab es gleich drei Einwohneranfragen zu diesem Vorgang.
Sie kamen hauptsächlich aus den Leipziger Naturschutzverbänden, die ja am 25. Juni schon zu einem erfolgreichen Protest am Kleinmessegelände aufgerufen hatten. Aber endgültige Klarheiten brachten auch die Antworten aus dem Wirtschaftsdezernat nicht, zu dem das Liegenschaftsamt gehört, das ja den Grundsatzbeschluss zum möglichen Verkauf des Capa-Wäldchens an RB Leipzig formuliert hatte.
Ein Grundsatzbeschluss, den der Stadtrat überhaupt noch nicht fassen kann. Das war schon in diversen Ausschusssitzungen des Stadtrats Thema, weshalb OBM Burkhard Jung die Vorlage von der Tagesordnung des Stadtrates am 1. Juli genommen hat. Jetzt wird sie möglicherweise erst in der September- oder Oktobersitzung zum Aufruf kommen. Denn eins war nach der heftigen Kritik deutlich: Ohne Gutachten zu Artenschutz, Lärmschutz, Klimawirkung, Kompensationsmöglichkeiten usw. kann der Stadtrat überhaupt keine Entscheidung treffen, was den Verzicht auf das Wäldchen betrifft.
27 Standorte für die Kleinmesse wurden geprüft
Dass die Vorlage so flott ins Verfahren kam, hat einen Grund in der vom Liegenschaftsamt erfolgten Prüfung für einen alternativen Kleinmesse-Standort im Stadtgebiet. 27 Standorte wurden geprüft, zwei kamen in die engere Auswahl, weil sie verfügbar sind und groß genug. In beiden Fällen aber sorgte ein Lärmschutzgutachten dafür, dass die Stadt auch diese beiden Alternativen aus dem Rennen nahm, wie Wirtschaftsbürgermeister Clemens Schülke am 1. Juli erklärte.
Die komplette Liste mit den Prüfkriterien soll den Ratsmitgliedern vorliegen. Ob damit wirklich alle Alternativstandorte vom Tisch sind, ist offen. Die SPD-Fraktion hält eine Kleinmesse auf dem Alten Messegelände sehr wohl für möglich.

Aus Sicht des Wirtschaftsdezernats steht jetzt aber der Verkauf des Capa-Wäldchens auf der Tagesordnung. Nur: Das verstößt so massiv gegen Artenschutz und Grünerhalt in der Stadt, dass für die Naturschutzverbände am 1. Juli Jürgen Kasek und Elke Thiess etwas genauer nachfragten. Auch wenn die Antworten von Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal und Clemens Schülke weiterhin ausweichend waren. Dass die Vorlage zum Verkauf tatsächlich mehr ist als nur eine Interessensbekundung, das bestätigte hingegen OBM Burkhard Jung: Es sei eine grundsätzliche Richtungsentscheidung, sagte er. Was nun einmal heißt: Die Stadt will den Stadtrat dazu bringen, zu beschließen, dass die Fläche mit dem Wäldchen an RB Leipzig verkauft wird.
Fehlende Gutachten
Und das, ohne dass auch nur ein einziges Gutachten zum Wert des Wäldchens vorliegt. Das „Pech“ des Wäldchens ist: Es liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die Stadt hat hier also – so sieht es Heiko Rosenthal – zumindest Spielraum, einen Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Ein Euphemismus für die Rodung des Wäldchens. Aber die Entscheidung, ob das Wäldchen „umgewandelt“ werden darf, liegt bei der oberen sächsischen Waldbehörde, dem Sachsenforst.
In einer der Antworten auf die Einwohneranfragen klingt das so: „Die Kompensation der Waldumwandlung kann dabei aufgrund fehlender Flächenpotentiale nicht unmittelbar am Ort des Eingriffsgeschehens erfolgen, sondern muss auf Potentialflächen im Stadtgebiet gelenkt werden. Ferner entscheidet die Obere Forstbehörde beim Staatsbetrieb Sachsenforst über Art, Umfang und zulässige räumliche Distanz des Waldausgleiches zur verlustigen Waldfläche. Ausgleichsflächen für die Kühl- und Ökosystemleistungen des Waldes würden vorrangig in Leipzig gesucht.“
Nur kann auch Sachsenforst nichts entscheiden, wenn Leipzig nicht einmal die nötigen Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sollte erst im Bauleitverfahren passieren, nachdem der Stadtrat über den Verkauf entschieden hat. Ein Unding. Das hat selbst OBM Burkhard Jung eingesehen.
Die Gutachten dürften es in sich haben. Denn das Wirtschaftsdezernat stellt selber fest: „Artenschutzrechtliche Probleme können bereits im Bauleitplanverfahren vermieden werden. Dafür müssen frühzeitig ausreichende Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Diese Maßnahmen müssen vor Beginn des Eingriffs umgesetzt sein und dauerhaft wirken. Ziel ist, dass die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten erhalten bleibt. Das bedeutet: Tiere oder Pflanzen dürfen durch die Planung ihre notwendigen Lebensräume nicht verlieren, ohne dass rechtzeitig geeigneter Ersatz geschaffen wird.“
Ausgleich in der Nähe gar nicht möglich
Aber gleichzeitig stellt die Stadt fest, dass es gerade in räumlicher Nähe keine Ausgleichsflächen gibt. Und auch anderswo im Stadtgebiet wird man schwerlich den Platz für ein auch nur ähnlich großes Wäldchen finden. Und eigentlich muss sogar viel mehr kompensiert werden, wie man in einer der Antworten liest: „Sollte – wie im vorliegenden Fall – eine bereits hergestellte Kompensationsfläche in eine andere Nutzung überführt werden, ist die Kompensationsleistung an anderer Stelle wieder zu erbringen – zusätzlich zu dem weiterhin anfallenden Ausgleichserfordernis. Grundsätzlich ist eine (bauliche oder andersartige) Inanspruchnahme von umgesetzten Kompensationsflächen zu vermeiden.“
Dabei scheut die Verwaltung nicht einmal davor zurück, dem Stadtrat den Schwarzen Peter zuzuschieben, wie man der dritten Antwort auf eine Einwohneranfrage entnehmen kann: „Die in der Frage benannten Sachverhalte stehen in einem Zielkonflikt zueinander. Auch die Sportstadt Leipzig und der Erhalt der Kleinmesse sind Forderungen, die der Stadtrat politisch gesetzt hat. Da der Stadtrat diese Ziele definiert hat, kann auch nur er sie auflösen. Die Verwaltung kann Handlungsoptionen aufzeigen, immer verbunden mit dem Bewusstsein, dass nicht alle Ziele vollständig gewährleistet werden können, jedenfalls nicht am selben Standort. Sollte der Stadtrat signalisieren, in Verhandlungen überhaupt einzutreten, wird die Stadtverwaltung sich darum bemühen, die kommunalen Ziel soweit als möglich zu erreichen, etwa durch Kompensation von Eingriffen in den Wald, die Versiegelung, den Artenschutz. Wesentliche dieser Kompensationselemente sind ohnehin gesetzlich vorgegeben und unterliegen nicht der Gestaltungsmacht der Kommune (Waldausgleich, Artenschutz).“
Schwarzer Peter für den Stadtrat
Dass der Stadtrat im Grunde vor eine unlösbare Entscheidung gestellt wird, wird noch deutlicher, wenn das Wirtschaftsdezernat schreibt: „Erst im Rahmen zeit-, kosten- und personalintensiver Prüfungen wird sich im Rahmen eines Bauleitverfahrens herausstellen, ob der Standort tatsächlich wie geplant genutzt werden kann. Zusätzlich müssen noch Vertragsinhalte mit RB verhandelt werden (s. Punkt 8 der Vorlage). Somit wird der Stadtrat noch mindestens drei Mal mit diesem Thema befasst sein.
Die Vorlage leitet diesen Prüfungsprozess ein, entscheidet ihn aber nicht abschließend. Dies ist schon aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Die Beantwortung der Fragen nach Ort und Umfang von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind wesentlicher Bestandteil anstehender Prüfungen.
Der Vorschlag ist auch nicht alternativlos. Aber auch eine Ablehnung hat Folgen: in diesem Fall höchstwahrscheinlich die Einstellung oder starken Begrenzung der Kleinmesse. Das ist eine politische Grundsatzentscheidung, die der gewählte Stadtrat treffen kann und muss.“
Das klingt dann schon nach: „Wenn der Stadtrat dem Verkauf nicht zustimmt, ist die Kleinmesse Geschichte.“
Zumindest der Vorsitzende der Grünen-Fraktion Tobias Peter hat da wohl die berechtigte Ahnung, dass diese Diskussion im Stadtrat noch heftig wird. Das Geplänkel am 1. Juli war nur ein Vorgeschmack.
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