Mit dem Streit um das Wäldchen an der Capastraße wurde auch ein Problem wieder aufgerufen, das die Leipziger Umweltverwaltung gern kleinredet. Denn in der Vorlage des Liegenschaftsamtes zum Verkauf des Wäldchens wurde einmal mehr vollmundig behauptet, man könne den Verlust des Wäldchens ja an anderer Stelle kompensieren. Dabei ist das Wäldchen selbst schon eine Kompensationsmaßnahme. Da wollte die BSW-Fraktion zur letzten Ratsversammlung doch gern mal erfahren, wie viel mögliche Kompensationsflächen Leipzig im Stadtgebiet überhaupt noch hat.
Denn so hemdsärmelig, wie die Stadt bei Bauprojekten jedes Mal die Kompensation der Verluste an Biotopen verspricht, müsste die Stadt ja geradezu einen Überfluss solcher noch zu bepflanzender Flächen haben.
Und es gibt tatsächlich ein Kompensationskataster, antwortete darauf das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Nur: Man kann es nicht auslesen. Oder im Ton der Antwort: „Für eine entsprechende Auskunft aus dem naturschutzrechtlichen Kompensationskataster müsste eine händische Recherche erfolgen. Eine statistische Erfassung in Bezug auf die angefragten Fälle ist rechtlich nicht vorgeschrieben und erfolgt nicht.“
Und so kann das Grünflächenamt auch keine Hektarangaben zu den seit 2015 ausgewiesenen Kompensationsflächen machen. Nicht innerhalb des Stadtgebietes und auch nicht außerhalb. Denn längst versucht die Stadt den Grünverlust in der Stadt durch Kompensationen irgendwo im Umland auszugleichen.
Wieder nur manuell recherchierbar?
Tatsächlich erzählt die komplette Antwort aus dem Amt für Stadtgrün und Gewässer nur davon, dass man dort überhaupt keine Übersicht hat. Nicht einmal zu den städtischen Kompensationsflächen, die inzwischen wieder für Baumaßnahmen in Anspruch genommen wurden.
„Eine systematische Dokumentation über Fälle, in denen bereits etablierte Kompensationsflächen erneut beansprucht wurden und dadurch Ersatzmaßnahmen an anderen Standorten erforderlich wurden, liegt nicht vor“, erklärt das Amt für Stadtgrün mit einer Begründung, die eigentlich ins Vor-Computer-Zeitalter gehört: „Sie erfordert eine sehr zeitaufwändige manuelle Recherche, unter anderem unter Zuhilfenahme analoger Daten und Informationen. Sie ist mit der mit der Anfrage gesetzten Frist nicht möglich.“
Gefragt hatte die BSW-Fraktion aber nur zu den Zahlen seit 2015. Diese sollten eigentlich auch im Grünflächenamt digital vorliegen. Denn mit den Zahlen müsste auch die Verwaltung arbeiten. Und zwar spätestens, seit der Stadtrat 2022 die Netto-Null-Strategie für Leipzig beschlossen hat. Die kann man natürlich nur anpeilen, wenn man die Hektarfläche der noch verfügbaren Kompensationsareale in der Stadt kennt.
Konkurrierende Nutzungsansprüche
Selbst die BSW-Fraktion kam bei der nebelhaften Strategie der Stadt in dieser Frage ins Grübeln und fragte extra: „Wie bewertet die Stadt Leipzig die langfristige Verfügbarkeit geeigneter Kompensationsflächen auf städtischen Flächen?“
Bei der Frage gesteht dann das Amt für Stadtgrün und Gewässer tatsächlich zu, dass man dort überhaupt nicht weiß, ob es noch verfügbare Kompensationsflächen im Stadtgebiet gibt.
Das klingt dann so: „Fläche ist in einer wachsenden Stadt wie Leipzig ein sehr knappes Gut. Unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum konkurrieren miteinander. Zusätzlich besteht die Herausforderung, dass der rechtliche Zugriff auf die Flächen gesichert sein muss, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Die sehr begrenzte Flächenverfügbarkeit ist ein großes Hemmnis bei der Herstellung von Kompensationsmaßnahmen. Ziel der Verwaltung ist es, konzeptionell und gesamtstädtisch Flächen zu identifizieren, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können und dabei möglichst Synergien mit anderen Themen der Stadtentwicklung (z.B. Klimawandelanpassung) befördert werden.“
Und dann wird es erst recht schwammig, wenn das ASG erklärt: „Dennoch wird die Verfügbarkeit geeigneter Flächen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Stadtgebiet Leipzigs weiter zurückgehen. Dies ist unter anderem auf die unterschiedliche Wichtung der Belange von Natur und Landschaft in Abwägungsverfahren bei Zielkonflikten zwischen konkurrierenden Nutzungsinteressen zurückzuführen.“
Kompensieren – nur wo?
Was ja – wenn man das in die Alltagssprache übersetzt – heißt, dass die Stadt nur zu bereit ist, Grünfläche zu opfern, wenn es „konkurrierende Nutzungsinteressen“ gibt.
So wie beim Capa-Wäldchen, wo schnell mal ein Verkaufsbeschluss formuliert wird, in dem eindeutig steht, dass man nur sehr vage Vorstellungen über mögliche Kompensationen im näheren Umfeld hat: „Der heutige Gehölzbestand müsste ganz oder teilweise im Zuge einer Umnutzung gerodet und durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle ersetzt werden. In den Verhandlungen mit RB ist herauszuarbeiten, ob Teile der Waldfläche im Zuge der Bebauung erhalten werden können. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit ortsnah erfolgen und sind von der Oberen Forstbehörde zu genehmigen.
Ein Schwerpunkt kann die Stärkung des Gewässerrandstreifens entlang des Elsterbeckens haben. Grundsätzlich soll die Kompensation vorzugsweise auf Flächen stattfinden, die für den Verbund der grün-blauen Infrastruktur in Leipzig von Bedeutung sind.“
Kleiner Trost: Künftig wird es wohl tatsächlich einmal Zahlen zu den Kompensationsflächen im Stadtgebiet geben. Denn diese Zahlen braucht auch das ASG selbst, wenn es die Biotoppflege dort durch die Abteilung Stadtforsten organisieren und finanziell absichern will.
In der Antwort auf die entsprechende Frage heißt es: „Mit dem im Jahr 2024 begonnenen Aufbau des Sachgebietes Biotoppflege in der Abteilung Stadtforsten, wurden die Aufgaben dort zusammengeführt. Aktuell werden die Flächen in ein Bestandskataster digitalisiert und ein entsprechendes Pflegemanagement aufgebaut. Die Kosten werden erst auf der Grundlage ermittelt werden.“
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