Wegen des Vorwurfs einer ganzen Reihe schwerer Übergriffe steht ein 65 Jahre alter Mann seit Montag vor dem Leipziger Landgericht: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch seiner eigenen Enkeltochter vor, von der er auch pornografische Aufnahmen gefertigt und das Kind möglicherweise sogar Dritten angeboten haben soll. Kurz nach Anklageverlesung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Laut Vertreterin der Staatsanwaltschaft sollen sich die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten zwischen Anfang Oktober 2021 und Anfang September 2022 in dessen eigener Wohnung im Osten von Leipzig abgespielt haben. Die Anklageschrift umfasst zwölf Tatkomplexe. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch sowie die Herstellung sogenannter kinderpornografischer Aufnahmen.
Aufnahmen der Enkelin an Ditte verschickt?
Demnach habe der Verdächtige seine eigene, achtjährige Enkeltochter im benannten Zeitraum wiederholt missbraucht. Zudem soll der Großvater das Mädchen dazu aufgefordert haben, in bestimmten Haltungen zu posieren, wovon er Foto- und Videomaterial angefertigt habe.
Die Aufnahmen soll er in Chats an andere Männer versandt haben, deren Identität nur zum Teil geklärt ist. Einige Empfänger blieben den Ermittlern unbekannt. Möglicherweise soll der 65-Jährige seine Enkelin auch zu sexuellen Handlungen angeboten haben, so zumindest eine Mutmaßung aufgrund von Chatinhalten.
Aussage ohne Öffentlichkeit
Am Montag beabsichtigte der Angeklagte denn nach Angaben seines Verteidigers Tommy Kujus auch, sich zu den schockierenden Vorwürfen äußern zu wollen – jedoch hinter verschlossener Tür: Es kämen Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten und seiner heute zwölf Jahre alten Enkelin zur Sprache, sodass das Informationsinteresse zurücktreten müsse, entschied die Kammer – und gab einem Antrag der Verteidigung so teilweise recht. Ein kompletter Ausschluss der Öffentlichkeit von der ganzen Hauptverhandlung wurde jedoch abgelehnt.
Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft und müsste bei einem Schuldspruch mit mehreren Jahren Freiheitsentzug rechnen. Die Mutter des Mädchens tritt als Nebenklägerin auf. Bis 17. Juli sind noch drei Prozesstage geplant.
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