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Die Rentenreform wirft ihre Schatten voraus, ja es sind Schattenseiten gemeint, und ein großer Teil der Kritik entsteht durch die Absicht die „abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte“, genannt auch „Rente mit 63“, abzuschaffen.
Unisono stellen sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, Gewerkschaften und insbesondere die Partei Die Linke dagegen, eine durchaus interessante Koalition. Vehement für die Abschaffung wirbt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dessen Präsident Marcel Fratzscher laut Tagesschau davon spricht, dass deren Beibehaltung einem Ende der angekündigten Rettungsmission für die Rente gleichkäme.
Wovon geht das DIW aus?
Das DIW hat dazu eine Studie, im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, erarbeitet. In dieser wird folgende Prämisse aufgestellt:
„Eine Abschaffung der bei Arbeitnehmer:innen sehr beliebten abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) könnte die Staatskasse pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlasten. Durch den aufgeschobenen Renteneintritt stünde dem Arbeitsmarkt außerdem ein Beschäftigungspotenzial von 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung. Allerdings bräuchte es Ausnahmen, um Härtefälle für Rentner:innen zu vermeiden.“
Härtefälle
Ja, diese Härtefälle, wer kennt sie nicht. Allerdings definiert das DIW diese seltsam:
„Um Härten zu vermeiden, käme eine individuelle Gesundheitsprüfung als Zugangsvoraussetzung zur ‚Rente mit 63‘ oder eine neu gestaltete Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage. Auch der Nachweis einer langjährigen Arbeit in belastenden Tätigkeiten wäre denkbar. Diese Ansätze sind jedoch mit großem bürokratischen Prüfaufwand und hohen Kosten verbunden. Leichter umzusetzen wäre es, als Kriterium zusätzlich das durchschnittliche Einkommen zu berücksichtigen. Das ist deswegen gerechtfertigt, weil körperlich belastende Tätigkeiten oft mit geringen Einkommen einhergehen. Denkbar wäre hier eine Einkommensgrenze von zum Beispiel 60 Prozent der durchschnittlichen Erwerbseinkommen, wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft vorgeschlagen.“
Hier gibt es einen Zaubertrick in der Argumentation. Im zweiten Satz ist von „belastenden Tätigkeiten“, im fünften Satz nur noch von „körperlich belastende Tätigkeiten“ als Kriterium die Rede. Letztere sind „oft mit geringerem Einkommen verbunden“, so das DIW.
Belastende Tätigkeit und Einkommen
Ist die Tätigkeit eines Stahlarbeiters am Hochofen oder in der Gießerei eine „Körperlich belastende Tätigkeit“? Man sollte meinen, dass sie das sei. Geht sie mit einem geringen Einkommen einher? Bei einem tariflichen Monatslohn zwischen 3.284 € (Sachsen Einstiegsgehalt) und 5.260 € (Baden-Württemberg mit Berufserfahrung >10 Jahre) ist das Gehalt eher nicht als gering zu bezeichnen. Fällt also der Stahlarbeiter, nach Meinung des DIW, nicht unter Menschen die Anspruch auf „Rente mit 63“ haben.
Es wird wahrscheinlich so werden, dass der Nachweis ein Härtefall zu sein beim Beschäftigten liegt und die Genehmigung zum vorzeitigen Renteneintritt eine Ermessensentscheidung des Rentenversicherers wird.
Mythos „Rente mit 63“
Wer sind die besonders langjährigen Beschäftigten, die die „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen? Als Erstes müssen wir hier scharf zwischen Rentnern und Pensionären trennen, für einen verbeamteten Lehrer oder kommunalen Beamten beispielsweise ist diese Rentenreform völlig irrelevant. Das aber nur nebenbei.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bedeutet ja nicht, dass man nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen kann. Im Falle eines Menschen, Jahrgang 1966, der mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt und durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wäre das sonst mit 61 Lebensjahren. Da gibt es aber einen Trick im Rentensystem, denn außer den 45 Beitragsjahren gibt es noch die Wartezeit von 24 Monaten vor dem Regelrentenalter.
Im beschriebenen Fall bedeutet das, Arbeitsbeginn 1982, 45 Jahre durchgehend beschäftigt 2027, Bezug der Regelaltersrente 2033, Rente für langjährige Versicherte gibt es ab 2031. Das bedeutet, die abschlagsfreie Rente gibt es mit 65 Jahren, nach 49 Jahren Beschäftigung. Ja, der Beschäftigte kann auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit dauerhaften 14,4 Prozent Abzug.

Die „Rente mit 63 ist ein Mythos“.
Rechte Tasche – linke Tasche
Der Wegfall der sogenannten „Rente mit 63“ könnte die Staatskasse pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlasten, so das DIW. Zweifel sind durchaus angebracht. Wir reden hier von Einsparungen für die Rentenkasse, was ist mit den anderen Sozialkassen?
Die Prämisse: „Dem Arbeitsmarkt stünde außerdem ein Beschäftigungspotenzial von 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung“ kann in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit auch bedeuten, dass es 125.000 mehr Arbeitslose im ALG1-Bezug gibt.
Nimmt man die altersbedingte Zunahme von Erkrankungen, übrigens einer der Gründe aus denen Firmen ungern die Älteren einstellen, dann steigen auch die Kosten für Lohnfortzahlung und Krankengeld. Rentner bekommen ja weder das eine noch das andere. Die Krankenkassen wird das nicht freuen.
Nimmt man die Gesundheitsprävention für ältere Arbeitnehmer ernst, was nicht zu erwarten ist, dann steigt die Anzahl der Reha-Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft (Reha vor Rente) die von den Rentenversicherungsträgern bezahlt werden.
Rechnet man das alles ein, sogar ohne die Annahme, dass ältere Berufstätige sich ein Jahr vor Renteneintritt arbeitslos melden oder längere Krankheiten „einschieben“, finanziert man vielleicht die Einsparungen in der Rentenkasse mit Ausgaben aus Arbeitslosen und Krankenversicherung. Zumindest für Teile der 9,5 Milliarden ist das anzunehmen.
Fazit: Die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ wird das Problem der Rentenfinanzierung nicht lösen, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Auf der Einnahmenseite wäre eine Beteiligung der Beamten, die nicht einmal in Pensionskassen einzahlen und deren Pensionen der Staat aus Steuergeldern zahlt, ein erster Schritt. Eine hochrangige Rentenkommission sollte weitere Vorschläge in petto haben, nicht nur die Ausgabenbegrenzung bei denen die brav ihre Beiträge zahlen.
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