Mehr als drei Jahre lang soll er gegenüber seiner Stieftochter brutal sexuell übergriffig geworden sein, nun fällte das Landgericht Leipzig sein Urteil: Wegen 19 Fällen des teilweise schweren Kindesmissbrauchs sowie acht Fällen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen muss ein 57 Jahre alter Mann für zehneinhalb Jahre in den Strafvollzug. Dazu kommen 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte.
Zuerst hatte die Leipziger Volkszeitung über den Ausgang des im November 2025 gestarteten Prozesses am Landgericht Leipzig Bericht erstattet. Laut den Vorwürfen der Anklagebehörde sollen sich die Missbrauchshandlungen des heute 57 Jahre alten Leipzigers bis in den März 2025 hingezogen haben.
Demnach habe der Mann seine Stieftochter Carla (Name geändert), die Tochter seiner Lebenspartnerin, wiederholt zu Posen gezwungen, in denen er das Mädchen fotografiert habe. Auch habe er an der heute 16-Jährigen manipuliert, es habe auch Geschlechtsverkehr mit der Teenagerin gegeben, die zu Beginn der Taten erst zwölf Jahre alt war.
Die Anklage ging anfangs von insgesamt 27 Fällen aus.
Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess gegen den Angeklagten am Landgericht fand größtenteils hinter verschlossener Tür statt: Auf Antrag der Anwältin der Geschädigten schloss die 2. Strafkammer Presse und Öffentlichkeit von der Verhandlung aus, um die Privat- und Intimsphäre der Schülerin zu schützen. Damit ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang sich der Tatverdächtige zu den erhobenen Vorwürfen geäußert hat.
Mit zehneinhalb Jahren Gefängnis kam das Gericht aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft nahe, die auf zehn Jahre und zehn Monate plädiert hatte. Die Verteidigung hatte einen teilweisen Freispruch und in der Summe maximal fünf Jahre und zehn Monate Haft verlangt.
Erst in jüngster Vergangenheit hatte eine andere Kammer des Landgerichts einen Mann in einem ähnlichen Fall verurteilt: Auch hier soll dessen Stieftochter Opfer von Missbrauch geworden sein.
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