Seit Ende Februar stand eine Schulsozialarbeiterin wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch durch Unterlassen vor dem Amtsgericht: Die junge Frau soll die Herausgabe von Daten zu einer Schülerin zunächst verweigert und damit Missbrauchshandlungen durch den Vater des Kindes ermöglicht haben. Nun endete der großteils nicht öffentliche Prozess mit einem Freispruch. Die Anklage hat allerdings Berufung eingelegt.
Es war ein ungewöhnlicher, schockierender und brisanter Fall, den das Leipziger Amtsgericht seit dem 26. Februar verhandelt hatte – weitgehend hinter verschlossenen Türen, also ohne die sonst gängige Zulassung der Öffentlichkeit. Der Vorwurf gegen die angeklagte Schulsozialarbeiterin Marlene N. (Name verfremdet) lautete auf Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch durch Unterlassen.
Schülerin vertraute sich Sozialarbeiterin an
Und darum ging es: Die Sozialarbeiterin, heute Anfang 30, soll im Rahmen ihrer Tätigkeit an einem Gymnasium vom Missbrauch einer Schülerin durch deren eigenen Vater erfahren haben. Es war im August 2023, als sich die damals knapp 13 Jahre alte Carla S. (Name verfremdet) der Sozialarbeiterin anvertraut hatte.
In einem längeren Gespräch erzählte Carla ihr damals, dass ihr leiblicher Vater sie seit Längerem regelmäßig in der elterlichen Wohnung missbrauche. Dies geschehe auch an Wochenenden im Beisein der Mutter, die dann rauchend auf dem Balkon verschwinde – so die verstörende Offenlegung.
Marlene N. habe laut Anklage zwar mit einer Meldung an den Schulleiter schnell reagiert, der wiederum den Kinder- und Jugendnotdienst ins Boot holte, um rasch eine Kette an Schutzmaßnahmen in Gang zu bringen. Marlene N. allerdings habe die Herausgabe persönlicher Daten der betroffenen Schülerin zunächst abgelehnt und auch auf das telefonische Drängen des Kinder- und Jugendnotdienstes nicht eingelenkt. Eine erste Strafanzeige bei der Polizei wurde ohne Personalien des Opfers gestellt.
Verschwiegenheit der Sozialarbeiterin soll weiteren Missbrauch ermöglicht haben
Die schreckliche Konsequenz: Kurz darauf kam es am Wochenende zu weiteren Übergriffen des Vaters auf seine Tochter, sowohl am Samstag als auch am Sonntag. Laut Staatsanwaltschaft wären zumindest diese Taten vermeidbar gewesen, hätte Marlene N. die Daten der Schülerin umgehend herausgerückt. Das geschah erst am Montag, mithin drei Tage nach der Missbrauchsmeldung. Die kleine Carla kam in Obhut, ihr Vater wurde festgenommen und später verurteilt. Er sitzt aktuell eine rechtskräftige Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ab.
Wie das Amtsgericht jetzt gegenüber der LZ mitteilte, wurde die Schulsozialarbeiterin am 10. April von den schweren Vorwürfen freigesprochen. Wie genau im Prozess argumentiert wurde, bleibt dabei offen, da die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage von der Verhandlung ausgeschlossen worden war. Zumindest war zu vernehmen, dass die Sozialarbeiterin das Vertrauensverhältnis zu der Teenagerin nicht habe beschädigen wollen.
Der Freispruch dürfte dem Willen der Verteidigung entsprochen haben – wohl aber nicht dem der Staatsanwaltschaft: Diese hat nach Gerichtsangaben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit dürfte ein neuer Prozess vor dem Landgericht als zweiter Instanz bevorstehen.
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