Der Countdown läuft: Nur noch bis zum 9. Juni 2026 haben Prime-Abonnent*innen die Chance, sich der Sammelklage gegen Amazon Prime Video anzuschließen. Nach der ersten Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) am 19. Mai in München verschärft die Verbraucherzentrale Sachsen noch einmal das Tempo. Das klare Motto für die verbleibenden Tage: Jetzt erst recht!

Einseitige Vertragsbrüche nicht einfach hinnehmen

Hintergrund der ersten Sammelklage gegen den Online-Riesen in Europa sind die nachträgliche Einführung von Werbung und die Qualitätsverschlechterung beim Streaming-Dienst Prime Video. Wer für ein werbefreies Abo bezahlt hat, darf von heute auf morgen nicht einfach zur Kasse gebeten werden.

„Es geht hier um eine Grundsatzfrage des digitalen Verbraucherschutzes: Dürfen Tech-Giganten laufende Verträge einfach einseitig zu Ungunsten der Kunden verschlechtern? Wir sagen klar: Nein, das dürfen sie nicht, und wir ziehen das wenn nötig durch alle Instanzen durch“, sagt Michael Hummel, zukünftiger Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Auch wenn der Weg durch die Instanzen lang sein kann – wir sind entschlossen, für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bis vor die höchsten Gerichte zu gehen.“

80 bis 150 Euro Entschädigung sichern

Bereits über 291.000 Menschen haben sich der Klage angeschlossen, um ein deutliches Signal gegen die Willkür der Plattformökonomie zu setzen. Für die Mitkläger*innen geht es dabei um bares Geld: Eine Entschädigung von 80 bis 150 Euro steht pro Person im Raum.

Die Teilnahme am Klageregister ist für alle Verbraucher*innen komplett kostenfrei und dauert online nur wenige Minuten. Das finanzielle Risiko der Klage trägt allein die Verbraucherzentrale. Um die Teilnahmebarrieren so gering wie möglich zu halten, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen einen begleiteten Registrierungsservice an. Verbraucher*innen, die Unterstützung bei der Eintragung in das Klageregister benötigen, können diese für eine Pauschale von 15,00 Euro in den Beratungsstellen oder telefonisch in Anspruch nehmen.

Speziell dafür ist vom 2. Juni bis 9. Juni eine Sonderhotline unter der Rufnummer 0371 4315055 erreichbar. Die Expert*innen der Verbraucherzentrale nehmen zwischen 9 und 16 Uhr die Anmeldung im Telefonat gemeinsam mit den Betroffenen vor. Für einen reibungslosen Ablauf werden Name, Wohnanschrift sowie die für das Prime-Abonnement registrierte E-Mail-Adresse benötigt.

Letzte Chance vor Register-Schluss nutzen

Am 9. Juni und 23:59 Uhr schließt das Klageregister endgültig. Danach ist eine Teilnahme und damit der Anspruch auf Entschädigung in diesem Verfahren nicht mehr möglich. Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft daher alle Betroffenen dazu auf, nicht länger zu warten und sich der Gemeinschaft aus Hunderttausenden anzuschließen.

„Prime-Nutzer*innen haben aus unserer Sicht nichts zu verlieren. Im Gegenteil: Wer mit uns klagt kann sich bestenfalls auf eine Entschädigung zwischen 80 und 150 Euro freuen – Tendenz steigend, je nach Verfahrensdauer“, erklärt Hummel.

Weitere Informationen zur Teilnahme unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

Hinweis:
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022. Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden.
Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW bekommen Sie auf dieser Internetseite.

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