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Das wichtigste Werkzeug für die Energiewende zur verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien ist seit fast 25 Jahren das Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien (EE) Sonne/Wind/Biomasse können die Abhängigkeiten von fossilen Energien reduziert werden: Damit können viele Milliarden Euro in andere Wirtschaftszweige Deutschlands gesteckt werden, könnten die Sozialleistungen, das Bildungs- und Gesundheitssystem besser finanziert werden ebenso wie die Infrastruktur ausgebaut werden.
Bis zu 69 Milliarden Euro (lt. Spiegel für 2025) könnten durch den Einkauf von fossilen Energien eingespart werden und es gelangen viele Milliarden Euro nicht mehr in autokratische Regime.
Das EEG wird nun durch Katherina Reiches Wirtschaftsministerium überarbeitet, denn die bisherige Fassung läuft zum Ende des Jahres aus. Nach ersten Informationen zur Novelle des EEG läuft die neue Ausrichtung darauf hin, dass es Geld vom Staat für Erneuerbare Energien nur noch dann geben soll, wenn diese „gebraucht werden und wertvoll“ sind.
Das einzig Positive bei dieser EEG-Überarbeitung ist, um die Zielsetzung zur Kohlendioxid-Neutralität bis 2045 zu erreichen, das die Ausschreibungen für neue Windräder bis 2030 um 12 Gigawatt (GW) erweitert werden. Aber, die verfügbaren Flächen für diese weiteren Windräder auszuweisen und aufzuschließen ist die Aufgabe, die vor den Ländern und Gemeinden liegt.
Sachsen bleibt Schlusslicht
In Sachsen hapert es schon, nur 3 Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete auszuweisen, weswegen die Landesregierung jetzt die Flächenziele bis 2027 auf 1,3 Prozent reduziert hat und bis 2032 auf 2 Prozent. Fraglich ist dabei noch, ob auf den Flächen der Windvorranggebiete überhaupt Windräder aufgestellt werden. Sachsen ist und bleibt damit Schlusslicht beim Ausbau von Windkraftanlagen.
Zudem müssten eigentlich die Gemeinden, auf deren Gebieten sich die erneuerbaren Energieanlagen befinden, weitaus mehr für die Bereitstellung von Flächen durch Konzessionen und Umlagen vom Ausbau der EE profitieren. Es sollten auch die betroffenen Bürger durch niedrigere Strompreise und niedrigere Netzentgelte den Ausbau der Erneuerbaren bemerken können.
Die Aufgabe für das Wirtschaftsministerium wäre es zum einen, die Gemeinden für die Bereitstellung von Flächen für EE stärker finanziell zu beteiligen, und zum anderen, wenn zu viel Strom aus EE ins Netz eingespeist wird, diesen Stromüberschuss nicht abzubremsen durch Abschalten von PV- und Windkraftanlagen, sondern den Strom, der nicht sofort verbraucht werden kann, umzuleiten in Speicheranlagen aller Art.
Das Ministerium müsste also bei hohem Stromaufkommen dafür sorgen:
a) dass der Strom durch den Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze vom Erzeuger auch übernommen und übertragen wird (massiver Ausbau der Netzanschlussmöglichkeiten) und zu den möglichen Verbrauchern geleitet wird (Ausbau der Netzkapazitäten).
b) dass der Strom dann von den Verbrauchern und der Wirtschaft zu der Ertragsspitzenzeit auch möglichst umfassend abgenommen wird,
c) dass der überzählige Strom im Land zwischengespeichert wird und
d) nur als letzte Option, dass der überschüssige Strom ins Ausland (möglichst EU-Länder) verkauft bzw. verschenkt wird.
Das erfordert a) ein Konzept zum Ausbau und zur Digitalisierung der Netzverteilerstrukturen, b) den Umbau der Wirtschaft (Umstieg von fossilen Energien auf EE) und Versorgung der Verbraucher mit neuen intelligenten Stromzählern (Smart Meter Gateway) sowie Vereinfachung der Stromdirektvermarktung (Energie-Sharing und anderer Möglichkeiten) c) Speicherausbau – den Ausbau der Strom-Zwischenspeicherung in Großspeichern, die Koordinierung der Fahrzeugbatteriespeicherung, den Einsatz von Pumpspeicherwerken oder die Umwandlung in andere Medien wie Wasserstoff, Ammoniak oder Speicherung in Salzlaugen, Eisenspänen.
Aber was macht das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche?
Es wird versucht, alle bisherigen Entwicklungen der EE zu verhindern, zu unterbinden, zu bürokratisieren, den Ausbau auszubremsen, möglichst umständliche Bearbeitungsmodalitäten herbeizuführen, Investitionsbarrieren aufzubauen, Förderungen zu kürzen usw.
Ausbremsen des Ausbaus von Klein-PV-Anlagen durch das neue EEG
Bis Ende Dezember 2026 gilt noch für den Anschluss von Solaranlagen aus dem bestehenden EEG die Regelung zur fixen Vergütung für die Laufzeit von 20 Jahren je eingespeister Kilowattstunde ins Stromnetz. Wer den eigenerzeugten Strom auch selbst verbraucht, kann seine Klein-PV-Anlage bei höheren Stromtarifen sicher zunehmend auch rentierlich betreiben.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollte die Vergütung für kleinere PV-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt Leistung zum 1. Januar 2027 komplett entfallen. Befürchtet wurde ein abrupter Einbruch beim Ausbau der PV-Anlagen. Nun ist als Übergangslösung vorgesehen, dass die bisher übliche Vergütung nur noch für 36 Monate erfolgt.
Dann wird wieder ein bürokratisches Monster aufgebaut, sodass die Betreiber der Klein-PV-Anlagen den Strom direkt an der Strombörse vermarkten sollen, um sie zu einem „netzdienlichen“ Verhalten zu animieren. Also Einspeisung von Strom möglichst nur dann, wenn das Angebot begrenzt und knapp ist. Zudem mangelt es noch an der Technik und Infrastruktur zur Direktvermarktung.
Diese ist damit schwer kalkulierbar und unübersichtlich. Welcher Klein-PV-Betreiber soll das selbst bewerkstelligen? Damit soll ganz offensichtlich der weitere Ausbau von Solaranlagen ausgebremst werden.
Bei Direktvermarktung können Makler eingebunden werden, deren Leistung zusätzlich vergütet werden muss und somit die Erlöse schmälert.
Zum 1. August 2026 wird, wie im „alten“ EEG halbjährlich vorgesehen, die Einspeisevergütung für Solaranlagen, die neu angeschlossen werden, wieder um rund 1 Prozent, abgesenkt auf 7,7 Cent pro kWh. Mit dem neuen EEG kommt die oben genannte Festsetzung zur Direktvermarktung mit Zuschuss von 5,2 Cent je Kilowattstunde, ausgereicht auf max. 3 Jahre. Also für Interessenten: möglichst Ausbau und Anschluss einer Klein-PV-Anlage noch im Jahr 2026.
Erhoffter Effekt durch diese Regelungen: Weniger Belastungen für die Verteilnetze, da der Ausbau durch die örtlichen über 850 Betreiber seit Jahrzehnten vernachlässigt wurde, die Anschlusskapazitäten dadurch beschränkt sind und der Ausbau recht teuer und kompliziert ist. Die Verteilnetzbetreiber haben teilweise den Ausbau gebremst und werden dafür jetzt entlastet, statt dass der Netzausbau angekurbelt wird, so wie es erforderlich wäre.
Für den Bundeshaushalt sollen auch Einsparungen erfolgen bei den jetzigen fixen Einspeisevergütungen in Höhe von rund 16 Milliarden Euro im Jahr.
Wird durch Innovation aus der Wirtschaft die Einspeisevergütung bei Stromdirektvermarktung überflüssig?
Nach Informationen aus der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ vom 31.7.2026 gibt es zum Glück noch findige Firmen in Deutschland. „Wenn die Netzbetreiber nicht vorwärts kommen, übernimmt die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen die wettbewerblich orientierte Energiewirtschaft. So hat der Ökoenergievermarkter Rabot Energy zusammen mit dem Energiemanagementanbieter Clever-PV und dem Messstellenbetreiber Inexogy ein Modell entwickelt, um Strom aus kleinen privaten Solaranlagen zu vermarkten. Die vollintegrierte Lösung zur Direktvermarktung soll mit dem Inkrafttreten des novellierten EEG verfügbar sein, kündigen die Partner an.“
Voraussetzung ist allerdings der Einbau eines Smart-Meter-Gateways und die Integration eines Batteriespeichers. Im Sommer wird er auf Eigenverbrauch hin optimiert. Dabei fließt überschüssiger Sonnenstrom gezielt in den Stunden mit dem höchsten Marktwert ins Netz. Im Winter lädt der Speicher in Stunden mit niedrigen oder negativen Börsenstrompreisen günstig aus dem Netz und versorgt den Haushalt, wenn der Strom teuer ist.
Zu solchen Innovationen sind junge Unternehmen (Start-ups) fähig. Dem Wirtschaftsministerium fällt dazu leider nur ein: Mittel kürzen, streichen, Verfahren verkomplizieren oder Entwicklungen verhindern und bürokratisieren.
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