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Betreiber von Solaranlagen und Windrädern erhalten für die Stromeinspeisung ins Netz nach EEG eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kwh) über den Zeitraum von 20 Jahren. Diese Vergütung erfolgt auch unabhängig, wenn ein Überangebot an Strom vorliegt. Damit das Stromnetz nicht überlastet wird, werden die flexiblen Stromerzeuger wie Windräder oder PV-Anlagen bei Überangebot abgeschaltet, erhalten dafür aber diese Vergütung.

Das sind die sogenannten Redispatch-Maßnahmen, die jährlich Millionen Euro Kosten verursachen, da die Verbraucher und die Wirtschaft den überzähligen Strom nicht abnehmen können, die erforderlichen Speicherkapazitäten noch fehlen und der Strom zeitweise zu Negativpreisen abgegeben werden muss.

Diese Entschädigungskosten (im Jahr 2025 von überschaubaren 430 Millionen Euro) könnten in absehbarer Zeit stark vermindert werden, wenn die im vorigen Beitrag genannten Punkte a) bis c) bei der energetischen Wirtschaftsstrategie Eingang finden würden.

Gewollter Stillstand beim Netzausbau

Stattdessen wird von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche das EEG mit dem „Netzpaket“ verknüpft. Vorgesehen ist im „Netzpaket“, dass die regionalen Verteilnetzbetreiber Teile ihrer Infrastruktur wie Umspannanlagen und damit verbundene Leitungsabschnitte als „kapazitätslimitiert“ einstufen können, wenn die Redispach-Maßnahmen, also Abschaltungen von PV-Anlagen und Windrädern, im zurückliegenden Jahr bei über 5 Prozent der Jahresstromerzeugung lagen.

Verteilnetzbetreiber können also bei fünf Prozent abgeregelter Stromerzeugung im Vorjahr ein Gebiet als Netzengpassgebiet ausweisen und müssen dann dem abgeregelten Stromerzeuger keine gesetzliche Entschädigung ihrer entgangenen EEG-Vergütungen zahlen.

Auch der Vorrang für den Anschluss von Erneuerbaren Energien (EE) bei den Netzanschlüssen bei den Umspannwerken wird für die Verteilnetzbetreiber entfallen, d.h. die Verteilnetzbetreiber müssen nicht mehr vorrangig Netzanschlüsse für EE und für Speicheranlagen bereitstellen.

Die Verteilnetzbetreiber könnten sich also weiterhin Zeit lassen, das Geld nicht bereit stellen und aussortieren, welche Leitungsnetze und Umspannwerke mit neuen Netzanschlüssen ausgebaut werden und wer den gewünschten (und oft dringend erforderlichen) Anschluss bekommt.

Projektierende Unternehmen vermeiden dann den Bau und Netzanschluss neuer Anlagen in Netzengpassgebieten und planen neue Anlagen nur gemäß den vorhandenen Netzkapazitäten: dort, wo eben das Netz den Grünstrom noch aufnehmen kann. Mit diesen Vorbehalten und Einschränkungen werden zukünftige Projekte für EE, also PV-Anlagen, neue Windräder oder der Ersatz von Windkraftanlagen oder weitere Speicheranlagen nicht mehr kalkulierbar, unwirtschaftlich, unrentabel und werden nicht gebaut.

Auszug aus dem Heft Erneuerbare Energien: „Auf dem Spiel stehen dabei mehr als 436.000 Arbeitsplätze in einer überwiegend mittelständisch geprägten Branche sowie Investitionen von weit über 30 Milliarden Euro.“

„Deutschland darf nicht in neue fossile Abhängigkeiten zurückfallen, weil die notwendigen Rahmenbedingungen für die Energiewende fehlen“, so die Präsidentin vom Bundesverband EE. Für einen besseren Überblick hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Juli 2026 eine Karte zur Versorgungsqualität der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht.

Speicherausbau würde Redispach-Kosten senken

Dabei gibt es derzeit eine beispiellose Antragstellung für Speicheranlagen in der Energiebranche, denn die Batterien für Speicher sind relativ preiswert auf dem Weltmarkt zu haben. Nach Information durch den Chef der Firma Green Flexibility, Herrn Ostermann, in der LVZ vom 23.7.2026: „Würden alle aktuell beantragten Großspeicherprojekte ab einer Kapazität von einer Megawattstunde (Mwh) umgesetzt, käme eine verfügbare Leistung zusammen, die etwa das Zehnfache über der maximalen Höchstlast im hiesigen Stromnetz liegt.“

Das bedeutet, wenn der Speicherausbau im beantragten Umfang vom Ministerium befördert würde, könnte das Stromüberangebot mehrfach aufgefangen und zu Bedarfszeiten wieder eingespeist werden. Damit entstünden keine Redispach-Kosten mehr und es müsse kein Strom „weggeworfen“ werden, wie Katharina Reiche sich vor einiger Zeit äußerte.

„Die deutsche Volkswirtschaft könnte pro Jahr um knapp vier Milliarden Euro entlastet werden, bei zusätzlichen Batteriespeichern mit einer Kapazität von 80.000 Mwh,“ kommt eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik zum Ergebnis.

Für weitere Speicheranlagen (und Erzeugeranlagen) von EE werden aber weitaus mehr dezentrale Netzanschlüsse an Umspannwerken benötigt. Diese werden durch die Verteilnetzbetreiber bereitgestellt, die nach neuem „Netzpaket“ aber vom Vorrang für EE befreit werden. So beißt sich die Katze mal wieder in den Schwanz, oder anders gesehen, das Ministerium behindert ganz offensiv den Ausbau der Erneuerbaren.

Aber zu welchem Zweck?

Der politisch gewünschte Ausbau von fossilen Gas-Reservekraftwerken

Nach Vorstellungen vom Bundeswirtschaftsministerium sollen in 2026 die Ausschreibungen zum Bau von neuen Gaskraftwerken (GKW) mit insgesamt 11 Gigawatt (GW) Leistung beginnen. Diese Reservekraftwerke sollen dann spätestens Ende 2031 am Netz sein, um zeitlich begrenzte Mindererzeugung von Strom, insbesondere im Winter, abzufangen. Dafür müssen diese aber das ganze Jahr über vorgehalten, betriebsbereit gehalten und letztlich subventioniert werden. Diese Milliardenkosten trägt die Allgemeinheit, also der Steuerzahler.

Die neuen Anlagen sollen zunächst mit Erdgas gefahren werden, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist. Nach 2045 sollen diese GKW dann „klimaneutral“ mit Wasserstoff betrieben werden. Das funktioniert aber nur, wenn a) die Wasserstofferzeugung massiv ausgebaut würde – was derzeit überhaupt nicht durch Förderprogramme und regeltechnische Unterstützung erkennbar ist, und b) wenn ausreichend „grüner“ Wasserstoff (H) erzeugt würde.

Dazu wären aber: – der massive Ausbau der Elektrolyseure erforderlich, – der Windanlagenausbau müsste ausgeweitet werden (denn für die Herstellung von 1 Teil H werden 7 bis 9 Teile Strom benötigt) und – es muss ausreichend Reines Wasser zur Verfügung stehen. Außerdem: Wenn Strom schon grün hergestellt wird, ist es effektiver, diesen Strom zwischenzuspeichern, als den Strom mit immensen Verlusten in Wasserstoff umzuwandeln.

Das einzig Annehmbare ist, dass steuerbare Stromerzeugerkapazitäten für Zeiten von Stromflauten erforderlich sind. Dafür sind GKW geeignet, da diese schnell hochgefahren oder abgeregelt werden können. Die umstrittene Frage ist dabei, in welcher Größenordnung diese GKWs benötigt werden.

Und strittig ist auch noch die landesweite Verteilung der GKW, denn nach den ursprünglichen Plänen von Katharina Reiche sollten zwei Drittel der GKW-Kapazitäten an Bewerber in NRW, Baden-Württemberg und Bayern gehen, dem sogenannten netztechnischen Süden. Anstatt dort die EE und die Stromspeicher auszubauen. Die Begründung war, dass sich im Süden viele große Industrieanlagen befinden.

Politik, Gewerkschaften und Unternehmen im Osten aus Sachsen und Brandenburg protestierten gegen diese Bevorzugung. Im Gesetz ist jetzt vorgesehen:

– eine zweiteilige Ausschreibung für die GKW,

– die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag,

– wenn die Bewerber aus Nord- und Ostdeutschland insgesamt ein Drittel der GKW-Standorte gewonnen haben, soll der Bonus für den Süden greifen. Es gibt aber keine Garantie für den Zuschlag für Projekte in Ostdeutschland. Wie das funktionieren soll, ist unklar.

Interessiert ist die LEAG mit zwei Standorten, einem Standort in der Lausitz und einem in Lippendorf bei Leipzig.

Möglicher Zeitplan:

– über Teilgenehmigungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes sollten die Projekte schon verfügen,

– nach Zuschlag mindestens ein Jahr Planung bis zur Baugenehmigung,

– die reine Bauzeit beträgt etwa 4 bis 5 Jahre, sodass die GKW bis Mitte der 2030er Jahre, also 2033 bis 2035 in Betrieb genommen werden könnten.

Würde die Bundesregierung in dieser Zeit die EE massiv ausbauen, und die technisch/technologischen Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen gezielt herbeiführen (siehe oben im Text Punkt a) bis c)), würde sehr wahrscheinlich dieser Ausbau nicht in dem Umfang erforderlich sein, ebenso wie die Gaslieferungen nicht notwendig würden und damit immense Finanzmittel in Milliarden Euro anderweitig eingesetzt werden könnten.

Nach Aussage der Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Heinen-Esser, haben die EE einen zunehmenden stabilisierenden Einfluss: „Mit einem deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien im Stromsystem sind die Preisausschläge am Strommarkt spürbar geringer als während der fossilen Energiekrise 2022. Jede Kilowattstunde erneuerbarer Strom, die fossile Erzeugung ersetzt, wirkt stabilisierend auf die Preise. Umgekehrt verteuert jedes zusätzliche Gaskraftwerk, das eingesetzt werden muss, das Stromsystem.“

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