Die wachsende Großstadt mit begrenztem Verkehrsraum birgt auch immer wieder Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Autofahrern. Freilich muss es nicht immer so ausgehen wie in jenem Fall, der am Montag, dem 21. September 2026, vor dem Amtsgericht landete: Ein 47-Jähriger soll einen Radler auf dem abendlichen Nachhauseweg im Zuge eines heftigen Streits absichtlich angefahren haben.

So lautete jedenfalls der schwerwiegende Vorwurf der Leipziger Staatsanwaltschaft gegen Marcel F.: Sie legte dem 47-Jährigen einen schweren vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last. 

Eskalation nach erzwungener Vollbremsung

Es war ein kühler Herbstabend vor rund einem Jahr, am 10. Oktober 2025, als alles im Bereich der Prager Straße begonnen haben soll. Gegen 22:15 Uhr war Radfahrer Matthias B. (Name verfremdet) damals auf seinem Fahrrad nach Hause unterwegs, als der Angeklagte in einem Audi A3 einen Fußweg genutzt habe, um von der Güntzstraße aus auf die Prager Straße stadteinwärts abzubiegen. Dieses Verhalten habe ihn zu einer Vollbremsung gezwungen, schilderte der 35 Jahre alte Matthias B. am Montag als Zeuge dem Schöffengericht.

Daraufhin soll die Situation eskaliert sein. Im Bereich der nahen Kreuzung zur Kregelstraße habe er seiner Wut Luft gemacht, gab der radelnde Zeuge zu: „Ich habe irgendwas ins Auto gerufen, aus meinem Ärger heraus.“ Eine Reaktion aus dem Pkw habe es nicht gegeben. Nachdem er mit seinem Drahtesel auf die Kregelstraße eingebogen war, so Matthias B., habe er die ganze Sache schon als erledigt angesehen.

Aber: „Dann hupte es plötzlich direkt hinter mir. Das Fahrzeug raste an mir vorbei, wirklich mit hauchdünnem Abstand. Ich bin ins Straucheln gekommen mit meinem Fahrrad.“ An der nächsten Kreuzung soll Matthias B. während des Fahrens möglicherweise gegen den Außenspiegel des Pkw geschlagen haben. Der Betroffene selbst stellte sein Verhalten als Schutzreaktion dar, er habe den Wagen eventuell mit seinem Bein berührt.

Massive Verletzungen nach Sturz

Momente später habe der Fahrer des Audi dem Radfahrer auf der Kreuzung Stötteritzer Straße nachgesetzt und den jungen Mann zu Fall gebracht: „In dem Moment fuhr mich der Pkw an mit dem vorderen Kotflügel. Ich bin dann auf die Windschutzscheibe geflogen“, beschrieb Matthias B. seine Erinnerung.

Er stürzte schwer, zog sich Hämatome und Schürfwunden zu, war nach dem Vorfall über zwei Wochen krankgeschrieben. „Ich hatte mindestens ein halbes Jahr Probleme beim Sitzen. Generell war die ganze rechte Körperseite durch den Aufprall ziemlich getroffen.“

Verteidigung verneint Beweiswert der Wiedererkennung

Marcel F. äußerte sich im gesamten Prozess nicht zu den Tatvorwürfen gegen ihn. Ins Visier der herbeigerufenen Polizei geraten war der 47-Jährige noch am selben Abend, weil der Radfahrer und andere Zeugen sich das Kennzeichen des flüchtigen Wagens gemerkt hatten. Beamte klingelten gegen 23:00 Uhr an F.s Tür.

Allerdings, so monierte Verteidiger Stefan Costabel, sei sein Mandant als Zeuge verhört worden, obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon als Beschuldigter galt. Die hier getätigten Angaben seien daher nicht verwertbar. Dass Matthias B. darauf beharrte, Marcel F. im Gerichtssaal wiedererkannt zu haben, sei zudem nicht beweiskräftig, weil er vor der Gerichtsverhandlung Akteneinsicht und dabei auch ein Bild des Angeklagten zu Gesicht bekommen habe.

Zu viele Zweifel: Hauptverhandlung endet mit Freispruch

Das Schöffengericht folgte am Montag nach mehrstündigem Prozess den Argumenten der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. Es gäbe keinen sicheren Nachweis, wer an jenem Herbstabend tatsächlich den Audi fuhr. Zudem sei auch nicht klar, wie verlässlich die Erinnerungen des verletzten Radlers im Detail sind, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Zander. Weitere Zeugen, die Marcel F. identifizieren konnten, gab es nicht zuletzt aufgrund der Dunkelheit keine. Der Angeklagte dürfte nun auch für den Führerscheinentzug entschädigt werden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber einen Schuldspruch gefordert. Sie wollte insgesamt ein Jahr und sieben Monate mit Bewährung unter Einbezug eines anderen Verfahrens. Dabei ging es um einen Angriff des Angeklagten auf einen Polizisten am Rande eines Fußballspiels.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. 

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