Fast genau ein Jahr nach einem brutalen Messerangriff vor der Obdachloseneinrichtung „Oase“ in der Nürnberger Straße muss sich seit Mittwoch, dem 4. November, ein Mann vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Die Anklage wirft dem 34-Jährigen einen heimtückischen Mordversuch an seinem Opfer vor, das bei der Bluttat schwer verletzt wurde. Vor allem ein mögliches Tatmotiv scheint rätselhaft.
Die Leipziger „Oase“ in der Nürnberger Straße 31 ist eine bekannte Anlaufstation für obdach- und wohnungslose Menschen, in gemeinsamer Trägerschaft von Diakonie und Caritas. Etwa 100 Betroffene täglich bekommen hier etwas zu essen, können eine Duschgelegenheit nutzen, ihre Wäsche waschen, Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen. Vor gut einem Jahr wurde der Vorplatz des Hauses jedoch zum Schauplatz eines Gewaltverbrechens, für das sich nun der 34‑jährige Michael P. verantworten muss.
Polizist stoppte akute Blutung nach Messerstich
Staatsanwalt Torsten Naumann warf ihm in seiner Anklageschrift am Mittwoch im Landgericht versuchten Mord mit dem Mordmerkmal der Heimtücke vor. Es war am 11. November 2025 gegen 17:20 Uhr, als der Verdächtige sein Opfer, einen damals 44 Jahre alten Mann, unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass mit einem Klappmesser attackiert haben soll. Nach einem Stich in den Bauch sei der Angeklagte vom Tatort geflüchtet, ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern.
Das übernahmen stattdessen Ersthelfer vor Ort: Einer der noch vor dem Rettungsdienst eingetroffenen Polizisten konnte die akute Blutung des Opfers stoppen. Der 44-Jährige, bei dem zum Glück wohl keine lebenswichtigen Organe getroffen worden waren, wurde anschließend in einer Klinik notoperiert und überlebte. Die Möglichkeit, sich dem jetzigen Prozess am Landgericht als Nebenkläger anzuschließen, hat er nicht genutzt.
Angeklagter schweigt, Richter spricht von „sehr erdrückender Beweislage“
Der Vorplatz an der „Oase“ war zum Tatzeitpunkt zunehmend ein Treffpunkt geworden, an dem Menschen zusammenkamen, in Zelten campierten und übernachteten. Mitunter soll es dabei zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Auch im vorliegenden Fall könnte es einen Streit gegeben haben. Nach Gerichtsangaben habe der mutmaßliche Angreifer den Geschädigten wohl aus dem Obdachlosenmilieu gekannt.
Vom Angeklagten selbst war am Mittwoch nichts Näheres zu erfahren: Sein Mandant werde im Moment keine Angaben zum Tatvorwurf machen, wie Pflichtverteidiger Jürgen Kohlen erklärte. Da half auch die vorsichtige Andeutung des Vorsitzenden Richters Carsten Ruge nicht, wonach man mit derzeitigem Stand meinen könnte, dass es „eine sehr erdrückende Beweislage“ gibt.
Der Täter konnte nach seiner Flucht vom Tatort im Zuge einer Sofortfahndung zunächst nicht gefasst werden. Doch einen Tag später nahmen Polizeikräfte den Verdächtigen Michael P. fest, gegen den bereits in anderer Sache ein Haftbefehl wegen eines Bewährungswiderrufs vorlag.
„Er war kaum noch ansprechbar“
Die Lage am Tatort jedenfalls stellte sich für die eintreffenden Einsatzkräfte zunächst unübersichtlich dar, zumal man nicht wusste, ob sich der Täter noch in der Nähe aufhält: „Die Situation war ein bisschen unklar, wir wussten nicht, was passiert ist“, schilderte eine Polizeibeamtin (25) am Mittwoch im Zeugenstand ihren Eindruck. Das stark blutende Opfer, dem Erste Hilfe geleistet wurde, habe teilnahmslos auf dem Boden gelegen. „Er war kaum noch ansprechbar.“
Sowohl der Schwerverletzte als auch der mutmaßliche Messerstecher sollen kurz zuvor noch gemeinsam getrunken haben. Einer der Zeugen habe den jetzt Angeklagten von einer früheren Haftzeit her gekannt, so hieß es.
Michael P. behalte es sich laut Verteidigung vor, sich im Lauf des Gerichtsverfahrens noch zur Sache zu äußern. Die 16. Strafkammer hat zur Aufklärung neun weitere Verhandlungstage bis einschließlich 22. Dezember geplant.
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