2020 schossen Angehörige des MEK Leipzig bei einem verbotenen „Aufnahmeritual“ auf zwei neue Kollegen. Ein bislang unbekannter Gerichtsbeschluss und Auskünfte der Behörden zeigen: Fast sechs Jahre später ist kein Prozess in Sicht, disziplinarisch blieb es bislang bei Missbilligungen. Einen Vorwurf blockiert das LKA mit seiner eigenen Geheimhaltung – und das Landgericht stufte den Fall herab, auch weil niemand mehr darüber berichtet hat.

Das Mobile Einsatzkommando (MEK) ist eine Spezialeinheit des Landeskriminalamts (LKA). Es observiert, ermittelt verdeckt und nimmt gefährliche Tatverdächtige fest. Am 3. Dezember 2020 feierten Angehörige des Leipziger Kommandos in ihren Diensträumen Weihnachten, entgegen den damaligen Corona-Regeln.

Noch während der Dienstzeit, so die Anklage, folgte für zwei neue Kollegen am Ende ihrer Probezeit, was die Staatsregierung eine „Abschlussprozedur“ nennt: Mit dienstlichen Farbmarkierungspistolen und Übungsmunition aus Dienstbeständen schossen Kollegen auf die beiden. Einer wurde laut Staatsregierung „am unbekleideten Oberkörper und an den Oberarmen gezielt mit mehreren Schüssen getroffen und verletzt“.

Öffentlich wurde das im April 2022. Angeordnet hatte das Ritual laut Generalstaatsanwaltschaft ein Gruppenführer, der anwesende Kommandoführer habe es gebilligt. „Mutproben oder Aufnahmerituale gehören nicht in die Polizei“, sagte damals LKA-Präsidentin Sonja Penzel. „Hier wurden nicht nur Grenzen eines gesitteten Miteinanders überschritten, sondern dienstliche Trainingsmittel missbräuchlich verwendet“.

Geld statt Prozess – auch für den Beschossenen

Ermittelt hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen 25 Beschuldigte: 24 MEK-Angehörige und eine Polizeiärztin. 19 Verfahren stellte sie gegen Geldauflagen ein, wie sie auf LZ-Anfrage mitteilte – „je nach Beteiligung und Dienstgrad“ zwischen 300 und 2.000 Euro, zusammen 19.600 Euro. Unter den 19 ist auch der Beamte, auf den geschossen wurde: Ihm warf die Staatsanwaltschaft wegen seiner „bewussten Teilnahme“ am Ritual Diebstahl der Munition und Sachbeschädigung vor. Auch er zahlte.

Gegen fünf Hauptbeschuldigte erhob die Generalstaatsanwaltschaft im April 2024 Anklage beim Landgericht Leipzig – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Diebstahls mit Waffen. Eine öffentliche Verhandlung dort sei nötig, um das Vertrauen in die Integrität der Polizei „in vollem Umfang wiederherzustellen“, schrieb die Behörde in der Anklage.

Geheimsache Munition

Das Landgericht folgte dem nur zum Teil – das zeigt ein Beschluss vom 19. Dezember 2025, der bislang nicht öffentlich bekannt war. Zunächst zum Diebstahl: Die LKA-Präsidentin hatte den Angeklagten nur eine eingeschränkte Aussagegenehmigung erteilt. Zwei von ihnen wollen sich zur Munition äußern, dürfen es aber nicht, ohne ihre Schweigepflicht als Beamte zu verletzen. Ohne diese Aussagen könnten sie sich nicht richtig verteidigen, so das Gericht.

Der Diebstahlsvorwurf darf deshalb vorerst gegen keinen der fünf verhandelt werden. Die Gründe für die Beschränkung nennt das Innenministerium nicht: Es erteile „grundsätzlich keine Auskunft zu laufenden Strafverfahren“.

Dabei ist die Hürde hoch. Beschuldigten Beamten dürfe die Aussagegenehmigung nach dem Beamtenstatusgesetz nur versagt werden, wenn „die dienstlichen Rücksichten dies unabweisbar erfordern“, sagt die Leipziger Fachanwältin für Strafrecht Rita Belter.

„Grundsätzlich muss die Genehmigung zur Strafrechtspflege erteilt werden, anderenfalls würde der Dienstvorgesetzte den unabhängigen Richter ersetzen.“ Die Beschränkung lasse „unheimlich großen Raum für Spekulationen“ – etwa, dass im Verfahren „Mängel bei Lagerung, Verfügbarkeit und Kontrolle der Munition aufgedeckt werden“ könnten. Das LKA müsse sehr sorgfältig prüfen, ob tatsächlich ein unabweisbares Erfordernis bestehe „oder nur unangenehme Versäumnisse bekannt werden können“.

Präsidentin des LKA war in dieser Zeit Sonja Penzel. Sie hatte das Amt im April 2021 übernommen, als der damalige Innenminister Roland Wöller (CDU) nach einem Munitionsskandal beim MEK Dresden die LKA-Spitze austauschte. Es brauche „maximale Transparenz und Offenheit“, sagte Wöller damals.

Seit Februar 2026 ist Penzel Inspekteurin der Polizei – laut Polizei der zweithöchste Dienstposten der sächsischen Polizei. Eine Stellungnahme von ihr gab es nicht: Auf eine entsprechende Bitte der LZ verwies das Innenministerium darauf, dass es zu laufenden Strafverfahren keine Auskunft erteile.

Keine Berichte, keine „besondere Bedeutung“

Übrig bleiben Körperverletzung im Amt und Nötigung. Vor das Landgericht gehöre das nicht, entschied die Kammer: Der Fall habe keine „besondere Bedeutung“ (mehr). Seit Ende April 2022 sei nicht mehr berichtet worden. Über die Anklage sei ihr keine Berichterstattung bekannt – das habe der Pressesprecher des Landgerichts „auf Nachfrage bestätigt“, heißt es im Beschluss. Öffentlich bekannt geworden war die Anklage allerdings nie.

Verhandelt werden soll nun beim Strafrichter am Amtsgericht – einem Einzelrichter, der nur Fälle übernimmt, in denen höchstens zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind. Auch wegen „der Verfahrensdauer“ sei keine höhere Strafe zu erwarten, schreibt die Kammer. Zwischen Anklage und Beschluss lagen knapp 20 Monate. Für eine solche Entscheidung gebe es „keine zeitlichen Vorgaben“, teilte das Landgericht auf LZ-Anfrage mit, zudem sei die Aussagegenehmigung „intensiv“ diskutiert worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft möchte das nicht hinnehmen. Sie hatte die Zuständigkeit des Landgerichts mit der besonderen Bedeutung des Falls begründet und im Januar 2026 sofortige Beschwerde eingelegt – mit dem Ziel, dass doch vor dem Landgericht verhandelt wird.

Ob sich die Beschwerde auch gegen den Wegfall des Diebstahlsvorwurfs richtet, beantwortete die Behörde mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Das Oberlandesgericht Dresden hat noch nicht entschieden – wegen „vorrangig zu bearbeitender Verfahren“, so eine Sprecherin. Eine Entscheidung sei „innerhalb der nächsten Wochen“ zu erwarten.

Missbilligungen statt Disziplinarstrafen

Auch dienstrechtlich gab es bislang keine Strafe. Von 23 Disziplinarverfahren sind 18 abgeschlossen – keines mit einer Disziplinarmaßnahme, teilte das Innenministerium mit. In 14 Fällen verhinderten die gezahlten Geldauflagen nach dem Sächsischen Disziplinargesetz einen Verweis oder eine Geldbuße. Dreizehn Beamte erhielten Missbilligungen, die laut Gesetz ausdrücklich keine Disziplinarmaßnahme sind.

Die Verfahren gegen die fünf Angeklagten ruhen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die zwei Beamten mit Führungsfunktion, denen 2022 die Führung der Dienstgeschäfte untersagt wurde, dürfen ihren Dienst bis heute nicht ausüben. Sieben der 23 Beamten arbeiten noch in Spezialeinheiten.

Das LKA und die Munition

Es ist nicht das erste Mal, dass Munition des LKA zum Problem wird. Beim MEK Dresden hatten Beamte 2018 ein nicht genehmigtes Schießtraining in Güstrow laut einer Untersuchungskommission im Wesentlichen mit rund 7.000 Schuss Dienstmunition bezahlt, weitere rund 7.500 Schuss aus MEK-Beständen wurden dabei verschossen.

Wie das möglich war, hat die Kommission 2021 ebenfalls untersucht: Im LKA habe es „keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Waffen und Munition“ gegeben, Inventuren seien „nicht regelmäßig durchgeführt“ worden. Der Schießplatzbetreiber soll Verbindungen zum extrem rechten Netzwerk „Nordkreuz“ gehabt haben, bei den Beamten selbst fand die Kommission dafür „keine Anhaltspunkte“.

Die Strafverfahren zum Dresdner Komplex – darunter zu einer dienstlichen „Skiwoche“, die für Wintersport genutzt worden sein soll – laufen größtenteils noch.

Die LZ wird über die Entscheidung des Oberlandesgerichts und den weiteren Verlauf der Verfahren berichten.

Hinweise zu den Fällen nimmt der Autor vertraulich entgegen, per Signal: press.89

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