Als eine Konsequenz Munitionsaffäre des Mobilen Einsatzkommandos Dresden, wurde 2021 vom Innenministerium eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt, welche sich eingehend mit den Ursachen und daraus abzuleitenden Konsequenzen befasste.

Auf Grundlage des Berichtes wurden sowohl strukturelle, ablauforganisatorische als auch personellen Veränderungen vorgenommen. Darüber hinaus wurden weitere Überprüfungen durchgeführt. Dabei wurde ein weiterer Sachverhalt ermittelt. Im Rahmen einer teaminternen Feierlichkeit im Dezember des Jahres 2020 des MEK Leipzig, kam es zu einem Aufnahmeritual durch Beschuss mit Farbmunition. Dabei wurden die entsprechenden Schutzmaßnahmen bewusst missachtet. Ermittelt wird nun wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzungen an Mitgliedern des Kommandos, begangen durch Mitglieder des Kommandos.

Am heutigen Tage gab es Durchsuchungen bei den an der Feierlichkeit Beteiligten, welche aktuell alle den Status von Beschuldigten im Strafverfahren innehaben. Durch das Auffinden von Beweismitteln und die Sicherstellung von Kommunikationsgeräten und Speichermedien, soll der Sachverhalt weiter ermittelt werden und die Intensität der jeweiligen Beteiligung der einzelnen Kommandomitglieder geklärt werden.

Der aktuelle Stand der Ermittlungen lässt zwei mit Führungsfunktionen beauftragte Personen als Haupttäter erkennen. Diesen beiden Beamten wurde am heutigen Tag die Durchführung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt.

Sonja Penzel, Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen:

„Manchmal muss man beim notwendigen Aufräumen mit weiteren Problemen rechnen. Mutproben oder Aufnahmerituale gehören nicht in die Polizei. Hier wurden nicht nur Grenzen eines gesitteten Miteinanders überschritten, sondern dienstliche Trainingsmittel missbräuchlich verwendet. Das enttäuscht mich umso mehr, als dass gerade die Führungskräfte sich ihrer Verantwortung bewusst sein sollten. Daher habe ich dienstrechtliche Konsequenzen gezogen und die Betreffenden sofort von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden.“

Zusatzinformation:

Bei der Einleitung eines Strafverfahrens wird automatisch ein Disziplinarverfahren eröffnet, welches dann bis zum Ende des Strafverfahrens ruht, da dessen weiterer Verlauf auch vom Ergebnis des Strafverfahrens abhängt. Auch wenn die Justiz das Strafverfahren einstellt, kann noch eine Disziplinarstrafe verhängt werden! Die für einzelne Beteiligte ausgesprochene Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte ist eine beamtenrechtliche Maßnahme, welche unabhängig vom ruhenden Disziplinarverfahren verhängt werden kann.

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