Laut Anklage soll er in der vergangenen Neujahrsnacht in einem Innenstadthotel gezündelt und mehrere Menschen in Todesgefahr gebracht haben: Nun hat das Landgericht Leipzig sein Urteil gefällt. Es verurteilte den Angeklagten Thomas B. unter anderem wegen eines siebenfachen Mordversuchs und weiterer Delikte.
Zunächst hatte die Leipziger Volkszeitung über den Ausgang des Verfahrens berichtet, das seit Anfang September 2026 am Leipziger Landgericht lief. Die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Thomas B. lauteten neben siebenfachen versuchten Mordes unter anderem auch auf versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung.
Schlimmeres konnte verhindert werden
Es war in der Nacht zum 1. Januar 2026, als Thomas B. gemeinsam
mit dem Mitangeklagten Tobias N. (26) und zwei weiteren Personen in
das Innenstadthotel eingedrungen sein soll. Auf der 4. Etage des
Gebäudes habe B. dann Feuerlöscher entfernt, Feuerschutztüren
blockiert und auf zwei Etagen Wäscheteile in Brand gesetzt. Tobias
N. habe zugeschaut und Schmiere gestanden.
Letztlich konnten die Rauchmelder und die schnelle Brandbekämpfung Schlimmeres verhindern. Es gab keine Verletzten, der Sachschaden wurde auf mehr als 43.000 Euro beziffert. Laut Anklage habe Thomas B. bewusst in Kauf genommen, dass Menschen in Todesgefahr versetzt werden. Bei sieben Hotelgästen, die über Silvester 2025/26 in Leipzig weilten, sei dies real der Fall gewesen, hieß es in der Anklageschrift.
Angeklagter bestritt Hauptvorwurf
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung hatte Thomas B. die Verantwortung für diesen schwerwiegendsten Vorwurf zurückgewiesen. Auch habe er zu keinem Zeitpunkt Brandschutztüren blockiert, so der 42-Jährige, der nach eigenen Angaben zuletzt täglich Cannabis konsumierte. Dagegen räumte er eine Reihe weiterer Taten ein, die in den Zeitraum zwischen November 2025 und Februar 2026 fielen. Zu diesen Anklagepunkten zählten kleinere Brandstiftungsdelikte sowie Angriffe auf Personen.
Letztlich wurde Thomas B. jedoch zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe unter anderem wegen siebenfachen Mordversuchs verurteilt. Dies entsprach dem Willen der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf ein Jahr und acht Monate mit Bewährung plädiert hatte.
Die wurde hingegen dem Mitangeklagten Tobias N. zugestanden, der drei Monate erhielt. Dem Obdachlosen legte die Anklage unterlassene Hilfeleistung zur Last. Die Entscheidungen des Landgerichts waren zunächst noch nicht rechtskräftig.
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