Der 4. Mai 2026, ein sonniger Frühlingsmontag, wurde zu einem der furchtbarsten Tage in der jüngeren Geschichte Leipzigs: Mit einem VW Taigo raste Jeffrey K. am späten Nachmittag durch die Fußgängerzone in der Grimmaischen Straße, tötete in weniger als einer Minute zwei Menschen und verletzte weitere teils schwer. Seit Montag, dem 2. November, steht der heute 34-Jährige unter anderem wegen zweifachen Mordes und vielfachen Mordversuchs am Landgericht.
Unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen und großem medialen Interesse begann am Montag, dem 2. November, am Leipziger Landgericht ein Mammutprozess, der es in sich hat. Angeklagt ist ein kleiner, unscheinbar wirkender junger Mann, dem Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob in seiner dicken Anklageschrift zweifachen Mord und 85-fachen Mordversuch vorwirft. Dazu kommen 91-facher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und achtmal gefährliche Körperverletzung.
In weniger als einer Minute verloren zwei Menschen ihr Leben
Am 4. Mai 2026 gegen 16:45 Uhr war der heute 34 Jahre alte Jeffrey K. nach Kenntnis der Ermittler mit einem VW Taigo aus Richtung Augustusplatz auf die Grimmaische Straße gefahren, wo er das Fahrzeug auf bis zu 90 km/h beschleunigt haben soll. Nach etwa 21 Sekunden habe er abgebremst und sei an den Pollern nahe der Thomasgasse zum Stehen gekommen.

So kurz die insgesamt weniger als eine Minute dauernde Fahrt, so entsetzlich die Konsequenzen: Zwei Menschen wurden laut Anklage von Jeffrey K. erfasst und über die Motorhaube geschleudert. Für eine 63-jährige Frau aus Oberfranken sowie einen 77-jährigen Leipziger kam jede Hilfe zu spät. Vier Frauen und vier Männer wurden teilweise schwer verletzt, vier durch Direktkontakt mit dem durchrasenden VW Taigo, vier weitere durch den Zusammenstoß mit einer vom Fahrzeug erfassten Person.
Andere Zeuginnen und Zeugen der Tat, leiden bis heute psychisch unter dem, was sie mitansehen mussten. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte Jeffrey K. aus rein egoistischer Motivation gehandelt und sich bewusst arglose Zufallsopfer in einer Fußgängerzone ausgesucht. Spätestens am Vorabend soll der Entschluss zur Tat bei ihm gereift sein.
Anklage geht von privatem Tatmotiv aus
Ein politisches, religiöses oder terroristisches Tatmotiv hatten die Ermittler bereits kurz nach der Festnahme Jeffrey K.s, die noch vor Ort an der Thomasgasse stattfand, als unwahrscheinlich angesehen.
Vielmehr habe der gelernte Koch in seiner Gedankenwelt nichts mehr zu verlieren gehabt und um jeden Preis öffentliche Aufmerksamkeit für seine Situation angestrebt: Seine Frau habe sich Ende Februar 2026 von ihm getrennt und per Klage das alleinige Sorgerecht für den Sohn eingefordert. Entsprechend geht die Anklage von einem Rachemotiv aus.
Zudem habe ein Schreiben eine Rolle gespielt, in dem der Stiefvater seiner Ex-Frau der Vergewaltigung bezichtigt worden sein soll. Jeffrey K. soll dies kurz vor der Amokfahrt in seinem WhatsApp-Status offenbart haben.
Jeffrey K. schweigt auf anwaltlichen Rat
In einem Eröffnungsstatement stellte die Verteidigung am Montag das Bild eines Racheaktes infrage. Auch Rechtsanwalt Dr. Malte Heise sprach mit Blick auf das Tatgeschehen von einer „menschlichen Tragödie von erschütterndem Ausmaß“ und einer der schlimmsten Taten der jüngeren Stadtgeschichte: „Das menschliche Leid, das damit verbunden ist, verdient unser aller Mitgefühl und Anteilnahme.“
Zustandegekommen sei die Tat jedoch nicht aufgrund von Rachsucht, sondern nervlicher Überforderung, Hilflosigkeit und Verzweiflung seines Mandanten. Zum Tatzeitpunkt habe sich dieser in einem „wahrgenommenen Zustand totaler Aussichtslosigkeit“ befunden. Ein 85-facher Mordversuch sei juristisch voraussichtlich nicht haltbar.
Auf anwaltlichen Rat werde Jeffrey K. aktuell keine Angaben zum Tatvorwurf machen und sich auch nicht an die Opfer wenden. „Er wäre überfordert damit, für das Geschehen auch nur annähernd angemessene Worte zu finden“, so der Pflichtverteidiger.
Angeklagter laut vorläufigem Befund voll schuldfähig
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Jeffrey K. mit Heimtücke, niedrigen Beweggründen und der Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels gleich drei Mordmerkmale verwirklicht hat. Im Fall eines Schuldspruchs würde den 34-Jährigen nach deutschem Strafrecht lebenslange Haft erwarten. Kurz nach der Tat war er zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden.
Im September kam der Angeklagte jedoch in reguläre U-Haft, wo er bis heute einsitzt: Ein vorläufiges Gutachten hatte, entgegen erster Vermutungen, keinen Hinweis auf eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Steuerungsfähigkeit bei Jeffrey K. erkannt. Diese Fragen final zu klären, wird nun Aufgabe des Mammutprozesses sein, für den vorläufig fast 30 weitere Verhandlungstage bis 7. Juli 2027 angesetzt sind. Rund 150 Zeugen und mehrere Gutachten stehen im Programm.
Dem Gerichtsverfahren haben sich neun Nebenkläger sowie zwei Adhäsionskläger angeschlossen – letztere machen im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend.
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