Eigentlich hätte es sich gelohnt, wenn der Leipziger oder die Leipzigerin, der oder die die Einwohneranfrage zum Sozialwohnungsbau in Leipzig gestellt hatte, zur Ratsversammlung am 28. Oktober noch einmal nachgefragt hätte. Einfach um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen in einer Zeit, in der einige Fraktionen mit dem großen Rotstift durch den Stadthaushalt radieren wollen.

Denn inzwischen lassen sich mietpreisgebundene Wohnungen nicht mehr zu einem Mietpreis bauen, der den KdU-Sätzen entspricht. Also bei 5,50 oder seit Kurzem bei 6,50 Euro je Quadratmeter landen.

„Wie hoch schätzt das Baudezernat die Zahl neugebauten Wohnungen mit Mieten unter 10 Euro/m² in der Stadt in den letzten Jahren (ab 2020) und nächsten Jahren (bis 2030) ein und wie hoch den Bedarf an solchen Wohnungen?“, formulierte der oder die Einwohner/-in also die Frage.

Und die Antwort aus dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung war dann eindeutig: „Der Verwaltung liegt keine Gesamtübersicht zu Mieten der neugebauten Wohnungen vor. Anhand der Grundstücks-, Bau- und Zinskosten kann vermutet werden, dass im freifinanzierten Wohnungsneubau in der zurückliegenden Zeit keine Mieten unter 10 €/m² aufgerufen wurden.

Diese Annahme wird gestützt von der Analyse der durchschnittlichen Angebotsmieten für Wohnungen, gestaffelt nach Baualtersklassen. 2025 wurde für die jüngste Baualtersklasse (Baujahre 2015 bis 2025) eine durchschnittliche Angebotsmiete von 14,00 €/m² registriert. 2020 betrug die durchschnittliche Angebotsmiete für Wohnungen in der jüngsten Baualtersklasse (Baujahre 2015 bis 2020) noch 11,00 €/m². Somit sind in den letzten 5 Jahren die durchschnittlichen Angebotsmieten stark gestiegen.

Mit den Fördermitteln der sozialen Wohnraumförderung konnten seit 2020 ca. 1.700 Wohnungen mit einer Anfangsmiete unter 10 €/m² geschaffen werden. Von 2026 bis 2030 besteht voraussichtlich ein Bedarf an gefördertem Wohnungsneubau von 5.520 Wohnungen.“

Zu wenige Wohnungen pro Jahr

Das ist der Bedarf. Wenn man den Zeitraum noch ausweitet, sind es noch mehr, so das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung: „Für die Jahre 2026 bis 2034 werden voraussichtlich 8.720 Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsneubau benötigt.

Der Zuschuss für die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum richtet sich u.a. nach der aktuellen Angebotsmiete und nach der Länge der Belegungsbindung.

Für einen im Jahr 2026 geschlossenen Fördervertrag im 1. Förderweg mit einer Belegungsbindungsdauer von 20 Jahren und einer Baufertigstellung im Jahr 2029 beträgt der Neubau-Zuschuss durch die soziale Wohnraumförderung des Landes 6,28 € pro m². Für eine 60 m² große Wohnung für zwei Personen würde der Zuschuss 90.432 € betragen.

Für eine Förderung im 2. Förderweg – d.h. für preisgedämpften Wohnraum – wären es 4,88 €/m². Bei einer 60 m² großen Wohnung für zwei Personen würde der Zuschuss 70.272 € betragen.

Die jeweils aktuellen Eckwerte für die Berechnung der Wohnraumförderung werden auf der Internetseite der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung gezeigt.“

Das klingt erst einmal, als wäre das alles auf guten Gleisen. Ist es aber nicht. Was jeder selbst für sich ausrechnen kann. Denn seit 2020 wurden im Schnitt eben nur 340 geförderte Wohnungen pro Jahr hergestellt. Für mehr reichte die Förderung durch Bund und Land einfach nicht. Wenn man diesen Wert auf die nächsten neun Jahre hochrechnet, kommt man eben auch nur auf 3.060 neue Sozialwohnungen mit einer Miete unter 10 € pro m².

Das liegt deutlich unter den benötigten 8.720 benötigten Wohnungen.

Deutlich über den KdU-Sätzen

Und auch das dürfte gerade all jenen, die dringend eine bezahlbare Wohnung suchen, schwer auf den Magen schlagen: Die absehbaren neuen Mieten in diesen geförderten Wohnungen liegen deutlich über den aktuell als angemessen geltenden Zahlen von 5 bis 6,50 € pro m².

Wenn man die aktuellen Angebotsmieten im Neubau von 14 € pro m² zur Grundlage nimmt, kommen im geförderten Wohnungsbau dann Mieten von 7,72 € pro m² oder (im preisgedämpften Wohnungsbau) von 9,12 € pro m² heraus. Das liegt deutlich über den Sätzen für die Kosten der Unterkunft und auch deutlich über dem, was sich auch viele Normalverdiener in Leipzig noch leisten können.

Die Mittel, die Leipzig zur Verfügung hat, um überhaupt mietpreisgebundenen Wohnungsbau zu finanzieren, reichen also weder dafür, die benötigte Zahl von Sozialwohnungen zu bauen, noch dafür, eine den KdU-Sätzen genügende Miete zu gewährleisten. Das Problem wird sich also weiter verschärfen.

Und die Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbbaurecht wird dieses Drama eher nicht entspannen, wie das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung dann zu dieser Frage nach einer möglichen Kostensenkung im Wohnungsbau erläutert.

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