Das Wort Mietwucher beschäftigt viele Leipziger nun seit geraumer Zeit. Insbesondere die Linke wirkte schon geradezu euphorisch, als sie den Erfolg ihrer Mietwucher-App verkündete. Auch in Leipzig meldeten über 6.000 Haushalte den Verdacht auf Mietwucher. Da könnten eigentlich Stadt und Ordnungsbehörden tätig werden. Doch so einfach ist die Sache nicht, wie nun eine Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtrat ergab. Am 30. September hatte auch SPD-Stadträtin Anja Feichtinger einige Nachfragen.

Denn so richtig zufrieden war sie mit der Antwort aus dem Ordnungsamt nicht. Denn auf die durchaus eindeutige Frage „Hat das Ordnungsamt und der zuständige Ordnungsbürgermeister grundsätzlich ein Interesse daran, aktiv den Kampf gegen Mietwucher und Mietpreisüberhöhung in Leipzig zu führen?“ hatte das Ordnungsamt ganz bürokratisch unter anderem geantwortet:

„Soweit hier im Kontext möglicher Ordnungswidrigkeiten nach dem Interesse des Ordnungsamtes gefragt wird, so besteht dieses in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren. Konkret ist die Verwaltungsbehörde bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu gerechtem und objektivem Handeln verpflichtet (§ 160 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1, 2 OWiG); daher sind Formulierungen wie: ‚aktiver Kampf gegen […]‘ insbesondere in diesem Zusammenhang verfehlt.“

Eine Zurechtweisung, die auch bei Anja Feichtinger ganz schlecht ankam.

Denn gleichzeitig sieht die Bilanz der Verfolgung von Mietwucher in Leipzig letztlich schlecht aus. Im Sozialamt gibt es eine einzige Personalstelle, die die bei der Stadt angezeigten Fälle von Mietwucher verfolgt. Dort wurden auch schon dutzende Fälle, die aus Sicht der Stadt Leipzig eindeutig waren, angezeigt. Aber praktisch wurden sie alle von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil den angezeigten Vermietern keine eindeutige Absicht bei der erhöhten Miete nachgewiesen werden konnte.

Ein stumpfes Instrument

Das Problem liegt in Berlin, stellte am 30. September auch OBM Burkhard Jung fest: Das Wirtschaftsstrafgesetz macht die Verfolgung von Mietwucher fast unmöglich. Das hat auch mit dessen § 5 zu tun, in dem es u.a. heißt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.“

Das Gesetz verlangt also den Nachweis, dass der Vermieter vorsätzlich gehandelt hat. Ein Nachweis, der kaum zu erbringen ist. Allein der Verweis auf die um mindestens 20 Prozent überhöhte Miete genügt nicht. Weshalb man in der Bundesregierung sehr wohl weiß, dass das Wirtschaftsstrafgesetz überarbeitet werden muss.

Sonst bleibt es – wie Sozialbürgermeisterin Martina Münch sagte – ein „stumpfes Instrument“. Da kann das Sozialamt zwar akribisch alle angezeigten Fälle von Mietwucher erfassen und die Unterlagen dann zur Anzeige bringen. Wenn die Arbeit dann damit endet, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige nicht annimmt, läuft aller Aufwand ins Leere.

Auch 30 Personalstellen würden nicht helfen

Weshalb mehrere Stadträtinnen und Stadträte dann am 30. September nachfragten, ob man denn nicht mehr Erfolg erzielte, wenn man die Personalstellen auf 30 erhöhte. Aber da zeigte sich auch OBM Burkhard Jung skeptisch. Ohne eine Verschärfung des Gesetzes im Bund bleiben der Stadt schlicht die Hände gebunden. Und auch in der Partnerstadt Frankfurt am Main sähe es nicht besser aus. Und da sei die Wohnungsmarktlage noch zugespitzter als in Leipzig.

Im Grunde hat das eine Jahr, in dem sich Leipzig intensiv mit der Verfolgung von Mietwucher beschäftigt, gezeigt, dass die Stadt ohne ein verbessertes Wirtschaftsstrafgesetz einfach nicht weiterkommt. Und dass auch der Wunsch der Linksfraktion, die Personalstärke für die Verfolgung von Mietwucher auf 30 zu erhöhen, nichts bringen wird.

Burkhard Jung: „Mehr Personal wird die Situation nicht verändern.“ Und was passiert im Bund? Vorerst sichtlich nichts. Obwohl Leipzig mit dem Problem ja nicht allein ist. Und das Problem wird sich verschärfen, wenn die Bundesregierung auch noch das Wohngeld kürzt, womit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ja glaubt, Milliarden für den Bundeshaushalt sparen zu können.

Davor aber graut es längst auch Leipzigs Verwaltung, denn dann müsste ja wieder die Stadt einspringen, wenn die betroffenen Haushalte ihre hohe Miete nicht mehr begleichen können. Aber da sieht auch das Sozialamt keine Spielräume, wie der Antwort auf eine Linke-Anfrage zu entnehmen war: „Kürzungen des Wohngeldes bei Leistungsempfangenden können durch die Stadt Leipzig nicht kompensiert werden.“

Und was folgt daraus? Die Lage für die betroffenen Haushalte wird noch brisanter. Und das auf einem Wohnungsmarkt, wo es preiswerten Wohnraum kaum noch zu finden gibt.

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„Das Gesetz verlangt also den Nachweis, dass der Vermieter vorsätzlich gehandelt hat.“? Ein Satz vorher steht noch „…wer vorsätzlich oder leichtfertig….“. Wohin ist „leichtfertig“ verschwunden?

Was haben wir gelacht – nicht vorsätzlich auf Mietwucherniveau erhöht zu haben. Darauf eine Wanne voll Armand de Brignac Midas, herrlich.

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