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Wie bekommt Leipzig mehr Sozialwohnungen? Das Thema beschäftigt den Stadtrat ja seit Jahren. Es gibt schlicht nicht genug Fördermittel von Bund und Land, um die benötigten 1.100 bis 1.300 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen. Geschafft werden gerade einmal 400 bis 500. Und so wird die Liste der Leipziger, die einen Wohnberechtigungsschein haben, aber trotzdem keine freie Sozialwohnung finden, immer länger.
Was tun? Das fragte sich die Grünen-Fraktion und stellte einen Antrag zu einer Fehlbelegungsabgabe, der am 30. September in der Ratsversammlung zur Abstimmung kam.
Es war ein dreistufiger Antrag, der auch mit der Hoffnung verbunden war, dass der Freistaat Sachsen irgendwann die gesetzlichen Voraussetzungen für so eine Abgabe schaffen würde. Denn dieses Gesetz gibt es noch nicht.
Dr. Tobias Peter, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zeigte sich zumindest zuversichtlich, dass Leipzig mit diesem Instrument ein bisschen Geld in die eigenen Kassen bekommen würde, das dann wieder für sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden könnte. Und Unterstützung gab es sogar von unerwarteter Seite – von der AfD-Fraktion, die vor geraumer Zeit zumindest eine Anfrage dazu gestellt hatte.
Die Antwort der Stadt zur Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe war damals recht kurz und knapp: „Die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe in Sachsen bewertet die Stadt Leipzig als kritisch. Die regelmäßige Prüfung der Einkommensverhältnisse der betreffenden Haushalte ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.“
Aber auch die CDU-Fraktion, für die am 30. September Lucas Schopphoven sprach, empfand den Vorstoß der Grünen als gut. Aus Schopphovens Sicht wäre die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe von Mietern, die deutlich über der Bemessungsgrenze für den WBS verdienen, eine Frage der Gerechtigkeit. Diese Leute sollten zwar nicht umziehen, das wäre ja Sinn dieser Abgabe, aber mit der Abgabe eben dazu beitragen, dass die Stadt Sozialwohnungen bauen kann.
Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand
Während Linke-Stadträtin Juliane Nagel gleich deutlich sagte, dass ihre Fraktion dagegen stimmen werde, weil das Instrument schlicht nicht genug bringe, während andere Maßnahmen zur Linderung der Wohnungsnot viel wichtiger wären – die Maßnahmen gegen Mietwucher zum Beispiel und das Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen.
In mehreren Beiträgen wurde hörbar, dass das Problem in Leipzig eben auch fehlende Wohnungen sind, in die Besserverdienende dann umziehen könnten. Der Wohnungsmarkt ist – vorsichtig formuliert – angespannt.
Und auch das Sozialamt äußerte sich in seiner Stellungnahme sehr skeptisch zum beantragten Instrument: „Die Umsetzung einer Fehlbelegungsabgabe ist mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden, da die Einkommensverhältnisse der betreffenden Haushalte regelmäßig geprüft werden müssten. Außerdem ist die Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete der jeweiligen Wohnung erforderlich, um die Höhe der Fehlbelegungsabgabe zu ermitteln. Für diese Aufgaben fehlt es an personellen Ressourcen.
Im Ergebnis einer im Jahr 2024 durchgeführten Befragung von Haushalten in geförderten Wohnungen ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Haushalte eine so geringe Einkommenssteigerung erfahren hat, dass ein Verbleib innerhalb der Einkommensgrenzen wahrscheinlich ist. Das Potenzial für die Festsetzung einer Fehlbelegungsabgabe liegt bei schätzungsweise lediglich 10 %.
Das deckt sich mit den Erfahrungswerten der Stadt Frankfurt am Main. Für Leipzig wären jedoch deutlich geringere Einnahmen zu erwarten. Das liegt am niedrigeren Einkommensniveau sowie an der deutlich geringeren Gesamtzahl an Sozialwohnungen.
Zum 24.04.2026 verfügte die Stadt Leipzig über ca. 2400 geförderte Wohnungen. Gemäß den Befragungsergebnissen aus dem Jahr 2024 wären ca. 1000 zusätzliche Einkommensberechnungen notwendig. Das entspräche einem Personalmehrbedarf von vier Vollzeitäquivalenten (VzÄ). Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation der Stadt Leipzig und den laufenden Prozessen zum Stellenabbau ist eine Umsetzung nicht vertretbar.
Die Stadt Frankfurt am Main stuft die Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe als unwirtschaftliche Verwaltungsaufgabe ein. Die Stadt Leipzig kommt zur gleichen Einschätzung. Eine Kompensation der Kosten durch die Einnahmen einer Fehlbelegungsabgabe ist auch aufgrund der Einkommenssituation in Leipzig nicht zu erwarten.“
Ohne Regelung in Dresden keine Handhabe
Gründe genug, den Grünen-Antrag dann zumindest punktweise abzustimmen. Was aber nichts änderte. Vielleicht auch zur eigenen Überraschung bekamen alle drei Punkte eine deutliche Zustimmung in der Ratsversammlung.
Auch der zentrale Punkt, ohne den Leipzig gar nicht handeln kann: „Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Schaffung einer landesrechtlichen Grundlage zur Einführung einer einkommensabhängigen Ausgleichszahlung für mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Fehlbelegungsabgabe) ein. Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe sollen zweckgebunden und zusätzlich zu den Landesmitteln in die kommunale Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Leipzig fließen.“
Selbst wenn es das Recht gäbe, würde der Verwaltungsaufwand dann erst beginnen. Denn natürlich müssten dann irgendwie die Einkommensverhältnisse aller Mieter in mietpreisgebundenen Wohnungen erhoben werden. Etwas, was derzeit überhaupt noch nicht möglich ist. Und dann sollten die so erfassten Fälle von Fehlbelegungen möglichst bürokratiearm abgearbeitet werden, so Tobias Peter. Der zumindest mit 500.000 bis 1 Million Euro Mehreinnahmen für Leipzig rechnet, die dann wieder in sozialen Wohnungsbau fließen sollten.
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