Auch in Leipzig fehlt Wohnraum, steigen die Mieten beständig an und die Unzufriedenheit mit dieser Situation wächst. Um die 82 Prozent der in der Stadt wohnenden Menschen leben in Mietwohnungen. Das sind knapp 291.000 Haushalte von gesamt rd. 355.000 vorhandenen Wohnungen. Zwischen 2010 und 2022 sind die Bestandsmieten hier von 5,34 €/m² auf 5,93 €/m², d.h. um 11 Prozent, nach Information vom September 2025 der Rosa-Luxemburg-Stiftung, gestiegen.

„Der Durchschnitt der inserierten Angebotsmieten hat sich im selben Zeitraum von 4,87 €/m² auf 8,96 €/m² erhöht – ein Anstieg von 84 Prozent.“

Bis Anfang der 90er Jahre gab es in der Bundesrepublik einen relativ umfangreichen Bestand an Sozialwohnungen. Zum Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die Anzahl der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau drastisch verringert. Gab es im Jahr 1987 noch 3,9 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, so verzeichnete die Volks- und Gebäudezählung Ende 2001 nur noch rund 1,8 Millionen Wohnungen.

Ende 2024 gab es dann nach Angaben der Bundesregierung nur noch 1.046.031 Millionen Sozialwohnungen. Jahr für Jahr verlieren ca. 100.000 Wohnungen ihren Status als Sozialwohnung. Neue preisgebundene Wohnungen werden aber nicht im ausreichenden Umfang gebaut. Diese Preisbindung für Sozialwohnungen läuft nach 15 bis 20 Jahren aus. Warum eigentlich?

In der Vergangenheit bis Anfang der 1990er Jahre wurden etwa ein Drittel sozial und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung für eine sozial ausgleichende Wohnungspolitik angesehen.

Zu wenig neue Sozialwohnungen

In der LZ vom 4. September 2025 war unter „Leipziger Wohnungsnot…“ zu lesen: „Insgesamt beläuft sich der Bestand an belegungsgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet Leipzig zum 15.08.2025 auf 2.044 Wohneinheiten“, gibt das Amt für Statistik Auskunft. Diese Information muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – 2.044 sozial gebundene Wohnungseinheiten vom Wohnungsbestand mit rd. 355.000 Wohnungen!

„In der Stadt Leipzig werden planmäßig zwischen dem 01.09.2025 und dem 31.12.2028 weitere 1.461 Sozialwohnungen bezugsfertig (Stand 15.08.2025). Das sind dann weniger als 500 Wohnungen pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2028.

Aber 1.150 Wohnungen mit Mietpreisbindungen werden jedes Jahr gebraucht.

„Die Bedarfe an bezahlbarem, preisgünstigem Wohnraum wurden mithilfe von Daten der Kommunalen Bürgerumfrage und einer Einwohner- und Haushaltsprognose ermittelt und in der Wohnungsbauförderkonzeption der Stadt Leipzig 2025 dargestellt“, erklärt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.

Es besteht also ein jährliches Minderangebot von mindestens 650 sozial gebundenen Wohnungen. Und das nun schon über viele Jahre hinweg, da in der Stadt insgesamt zu wenige Wohnungen gebaut werden und bezahlbarer Wohnraum noch weniger. Um dieses Defizit aufzufangen, müsste also weitaus mehr Sozialwohnungsbau mittels Förderungen durch den Freistaat vorgesehen werden mit jährlich 73,75 Millionen Euro, mit denen der Freistaat die Bundesmittel aufstocken müsste.
Kein Wunder also, dass die Unzufriedenheit der Bevölkerung in der Versorgung mit Wohnraum wächst und wächst und wächst.

Betroffen sind auch noch gerade junge Leute und Familien, die oft überteuerten Wohnraum anmieten müssen, da ihnen das Geld für Wohneigentum fehlt und/oder die Eltern ihnen keine auskömmlichen Erbschaften, Eigentumswohnungen bzw. Häuser oder Grundstücke hinterlassen. Denn gerade im Osten Deutschlands konnten die Menschen nicht das erforderliche Geld ansparen oder konnten entsprechend vererben. Denn hier sind durch die DDR-Vergangenheit Grenzen gesetzt, die noch lange nachwirken.

Jetzt sind also neue kreative Lösungen gefragt, denn die Bezahlbarkeit des Wohnens ist eines der derzeit dringend zu lösenden Probleme, denen sich die Politik stellen muss.

Wohnbestände in Gemeineigentum

In Berlin haben sich die Linken, Grünen und die SPD in Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Diese dürften demnach weiterhin einen Grundstock von 10.000 Wohnungen behalten, doch der Wohnungsbestand, der darüber hinausgeht, soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden. Und das ist nicht rechtswidrig, sondern Vergesellschaftungen sind nach dem Grundgesetz zugelassen.

Bis zum Ende der 1990er Jahre war Konsens der demokratischen Parteien, ein Drittel an sozial und preislich gebundenen Wohnungen im Bestand zu gewährleisten. Dieses öffentliche Eigentum wurde dann im Zuge des zunehmenden Neoliberalismus privatisiert, um Haushaltslöcher zu stopfen, Schulden zurückzuzahlen und der Privatisierung des Allgemeingutes Tür und Tor zu öffnen. Nicht nur bei Wohnraum, sondern auch bei Wasser, Energie, Krankenhäusern …

Aber schon allein die Vorstellung, dass dieser Artikel 15 aus dem Grundgesetz von einer zukünftigen Landesregierung umgesetzt werden könnte, versetzt die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung in Angst und Schrecken. Bereits im Juli kündigte diese schwarz-rote Koalition an, die Berliner Vergesellschaftungspläne durch ein neues Gesetz zu verhindern.

Genau gegen diese bundesgesetzlichen Pläne richtet sich der offene Brief von mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gewerkschaften an die Bundesregierung, indem sie sich für das Recht auf Vergesellschaftung aussprechen. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu achten und Artikel 15 „nicht durch ein Sperrgesetz“ auszuhebeln.

So steht es in einem offenen Brief, der an diesem Donnerstag, 22.10.2026, veröffentlicht wurde. Artikel 15 ist jener heiß diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde.

Die Unterzeichner sind sich einig: Unabhängig von der inhaltlichen Position müsse die Frage der Vergesellschaftung im demokratischen Prozess entschieden werden. Ein Sperrgesetz verhindere genau das. Es wäre „verfassungswidrig, widerspräche dem Gründungskonsens von 1949 und missachte den Bevölkerungswillen“, heißt es im offenen Brief.

Unterzeichnet wurde er unter anderem von der Ökonomin Isabella Weber, dem Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke, dem Vorsitzenden der IG BAU Carsten Burckhardt sowie den Schauspielerinnen Corinna Harfouch und Katharina Thalbach.

2021 stimmte in Berlin eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Der Versuch, diesen Beschluss „nachträglich von höherer Ebene zu sperren“, signalisiere: „Mehrheiten zählen nicht, wenn sie wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.“

Das Grundgesetz schütze deshalb in Artikel 14 privates Eigentum, besage aber auch, dass „Eigentum verpflichtet“ und „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ soll. Artikel 15 unterscheide darüber hinaus „persönliches Eigentum von wirtschaftlichen Machtressourcen“ und gebe „zukünftigen Generationen die Möglichkeit, Teile der Wirtschaft gemeinwirtschaftlich zu organisieren“.

Mit einer teilweisen Vergesellschaftung von Wohnungen erhält das Land etwas Spielraum: Vermögen in Form des Sachwerts der Wohnungen und eine ständige Einnahmequelle durch die Mieten, mit denen die Zinsen für den Ankauf getilgt werden können. Ob die Anzahl der anzukaufenden Wohnungen den Anstieg des Mietspiegels ausreichend dämpft, bleibt abzuwarten. Zukunftsfähige Lösungen sind gefragt.

Ungenügende Instrumente

Bezahlbare Mieten zu gewährleisten, haben die bisherigen Strukturen nicht erfüllt, weder der Mietpreisdeckel, Mietpreisbremsen oder andere Konstrukte. Der „Markt“ hat es nicht geschafft, die Mieten auf einem bezahlbaren Niveau zu halten, sondern es geht immer mehr um Rendite und Maximalprofite.

Wie in Leipzig am Eutritzscher Freiladebahnhof oder am Bayrischen Bahnhof werden die Grundstückspreise derartig in die Höhe getrieben, dass ein bezahlbarer Wohnungsbau nicht mehr rentierlich ist. Dadurch werden nicht mehr ausreichend neue bezahlbare Wohnungen gebaut und die Wohnungsnot nimmt zu. Hinzu kommt noch der laufende Zuzug von weiteren Wohnungssuchenden.

Eine explosive Mischung aus Unzufriedenheit mit der Politik, aus Angst um den Wohnraum, aus Angst wegen Verdrängung aus dem Wohnumfeld, Perspektivlosigkeit und Zukunftsängsten. Viele suchen einen Ausweg im Protest bei den Extremisten und oft in der Wahl zur AfD. Die AfD würde versuchen, die Migranten zur Ausreise zu bringen, um damit Wohnraum freizumachen.

Ob das so funktioniert, ist fraglich, denn u.a. fehlen dann auch noch mehr Arbeitskräfte. Damit werden die finanziell schwächeren Bevölkerungsgruppen immer weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Die Wohnungsnot und Obdachlosigkeit nehmen zu, ebenso wie die Unberechenbarkeit und die Kriminalität.

Mögliche Ansätze

Welche Möglichkeiten, dem Niedergang am Wohnungsangebot vorzubeugen, gäbe es noch? Mietwohnungen nach und nach in Eigentum umwandeln – ein Modell zu fördern, durch Mietzahlungen sich als Familie nach und nach Eigentum an der genutzten Wohnung zu erwerben. Beteiligungen an Wohnungsgenossenschaften erwerben.

Den Status von Wohnungsbaugenossenschaften verbessern und deren alte Kreditkosten absenken. Wohnungen auf eigene Kosten ausbauen mit dauerhaftem Wohnrecht. Mehr Nutzung von Kleinstwohnungen, sog. Tiny-House-Modelle. Mietpreisbindungen für Wohnungstausch sichern bei Anpassung an den Wohnraumbedarf. Den Status von Sozialwohnungen nicht mehr auf 15 oder 20 Jahre begrenzen, sondern unbegrenzt vorsehen, und wenn die Mieter über dem Sozialstatus liegen, dann müssen diese die ortsübliche Miete bezahlen.

Beständiger Bau von Sozialwohnungen durch die Kommunen. Die Kommunen müssen wieder ausreichenden finanziellen Spielraum erhalten, um auch nicht erforderliche Pflichtausgaben verwirklichen zu können. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, wieder Grundstücke und Flächen für Wohnungsbau und Infrastruktur sichern zu können.

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