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Warum wird nach den Ergebnissen der drei letzten Landtagswahlen aktuell nur über Berlin geredet? Besonders die CDU, die in MVP aus dem Landtag flog und auch in den anderen Ländern fast bis zur Bedeutungslosigkeit schrumpfte, hätte viele Gründe ihre Wahlergebnisse zu hinterfragen. Stattdessen arbeitet sie sich am Berliner Ergebnis ab.

Dort kann ein Linksbündnis, bestehend aus Linken, Grünen und SPD, mit 91 von 153 Sitzen im Abgeordnetenhaus regieren. Das entspricht 52,1 Prozent der Stimmen der Berlinerinnen und Berliner. Letztendlich wurde so eine mögliche Koalition von Parteien gewählt, deren Mitglieder eine Vergesellschaftung von Wohneigentum prinzipiell befürworten.

Gefahr droht in Berlin

Man muss allerdings betonen, dass es nicht um den Besitz einer Wohnung oder Wohnimmobilie geh, auch nicht von zwei oder drei. Es geht um Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen im Besitz. Der Aufschrei der Konservativen ist so laut, dass man meinen könnte, es ginge wieder mal um „Oma ihr klein Häuschen“.

Eine Reaktion ist besonders hervorzuheben, Marco Buschmann greift sich auf LinkedIn, scheinbar verzweifelt, an den Kopf und schreibt, als Rechtsanwalt und ehemaliger Bundesjustizminister: „Die Katze ist aus dem Sack! In Berlin soll der Wohnungssozialismus kommen. Linke, SPD und Grüne wollen 160.000 Wohnungen vergesellschaften, aber nur maximal 16 Mrd EUR Entschädigung dafür bezahlen. Das macht 100.000 EUR pro Wohnung, also bei 65 qm im Durchschnitt gut 1.500 EUR pro Quadratmeter. Ich halte das offensichtlich für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss jetzt rasch das versprochene Gesetz liefern, das diesen Irrsinn unterbinden soll.“

Marco Buschmann auf LinkedIn. Screenshot: LZ

Das klingt interessant, man muss nicht einmal Jurist sein, um das zu hinterfragen. Es braucht, nach seiner Meinung, ein Gesetz gegen etwas Verfassungswidriges. Wenn die Vergesellschaftung grundgesetzwidrig ist, dann brauchte es kein Gesetz. Es müsste das Bundesverfassungsgericht angerufen werden und dieses würde das feststellen.

Die Bundesregierung will aber tatsächlich ein Gesetz, eine „Lex DW & Co“, angelehnt an den Volksentscheid von 2021 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, erarbeiten. Zu dem ganzen Komplex gibt es eine sehr gute Analyse der LTO, man muss das nicht alles wiederholen.

LTO berichtet: „Schon Anfang Juli beschloss der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene: »Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Länderebene nicht mehr möglich ist.« Nach der Berliner Wahl vom Sonntag hat Bundeskanzler Friedrich Merz den Plan bekräftigt.“ Allein das „nicht mehr“ im letzten Satz zeigt, dass die Vergesellschaftung möglich und somit voraussichtlich nicht grundgesetzwidrig ist.

Ob ein solches Gesetz rechtlich überhaupt möglich ist, darüber ist sich die neue Bundesjustizministerin nicht sicher. Scheinbar glauben aber CDU und auch die FDP, so unbedeutend letztere ist, nicht an eine Entzauberung der Linken.

Keine Gefahr droht in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt hingegen wird es eine AfD-Regierung geben, egal mit welchen Stimmen und im wievielten Wahlgang der Ministerpräsident gewählt wird. Hört man Stimmen aus der Bundesregierung, die beispielsweise ein Verbot der Bestrebungen zur Aufhebung der Schulpflicht in Sachsen-Anhalt fordern?

Im Regierungsprogramm der AfD steht unter „Bildungspflicht statt Schulzwang“: „Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen.“

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland finden wir in Artikel 7 (1) „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich voraussichtlich schon ergibt, dass dieser Satz nicht konform mit dem Grundgesetz ist.

Der Satz im Regierungsprogramm „Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen. Bedingung ist allerdings, dass der Hausunterricht die gleichen Qualitätsstandards erfüllt wie der Schulunterricht.“ erfüllt jedenfalls nicht die Forderung in GG 7 Abs. 4 und 5. Das aber nur als Beispiel, da gibt es keinen Aufschrei, warum auch? Die AfD wird sich ja „entzaubern“, glaubt man den Konservativen unter Merz.

Stefan Evers CDU auf LinkedIn. Screenshot: LZ

Fazit: Die Linken wurden als ernstzunehmender Gegner, fast möchte man sagen als Feind, identifiziert und werden bekämpft. Das hat schon einmal super funktioniert, oder? Die Angst davor, dass eine irgendwie linke Landesregierung erfolgreich ist beherrscht die Konservativen mehr als der Rechtsruck. Der erfolglose Spitzenkandidat der CDU bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin, Stefan Evers, drückt das deutlich aus. Vielleicht hat er zu lange gehofft, dass SPD und Grüne doch noch mit ihm koalieren.

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