Die Wohnungsnot trifft auch in Leipzig vor allem jene, die sich am schlechtesten wehren können. Jahrelang war die Zunahme der Obdachlosigkeit für die Leipziger kaum sichtbar. Doch das hat sich geändert. Im Sommer sah man die obdachlos Gewordenen zunehmend in den Leipziger Parks nächtigen. Mit Beginn der rauen Jahreszeit tauchen nun auch Zelte in den Parks auf, mit denen die Betroffenen versuchen, sich einigermaßen gegen die Wetterunbilden zu schützen. Doch das nervt jetzt die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Und ihre Wähler. Denn der Anblick stört ganz offensichtlich den bürgerlichen Sinn für Ordnung und Sauberkeit. Es war ja so angenehm, als Obdachlosigkeit noch fast unsichtbar war. Kann die Stadt da nicht einfach aufräumen?

Genau so klang es, als die CDU-Fraktion jetzt im Stadtrat anfragte. „Die CDU-Fraktion erhielt in den vergangenen Wochen immer wieder Bilder von besorgten Bürgern. Abgebildet waren illegal errichtete Zelte auf öffentlichen Flächen. Teilweise handelt es sich nicht um Zelte, sondern lediglich um Planen, die ausgelegt oder aufgespannt wurden. Die Besorgnis ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass Wildcamping grundsätzlich untersagt ist, sondern auch dadurch, dass sich um die Plätze ein Abfall- und Sanitärproblem bemerkbar macht.

Durch die Meldungen der Bürger sind uns illegale Wildcamps am Park um das Wagner-Denkmal, am Bagger in Thekla, an der Nürnberger Straße vor dem Wohnungslosentreff sowie auch temporär auf der Grünfläche neben der Kita Elsternest bekannt.

Das Errichten illegaler Wildcamps stellt mindestens einen Verstoß gegen § 3 Abs. 4, wenn nicht sogar gegen § 10 der Polizeiverordnung dar. Diese Verstöße begründen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 3, 17 der Polizeiverordnung. Gemäß §§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 17 PolVO i.V.m. § 39 Abs. 1, 2 SächsPBG kann für das Zuwiderhandeln gegen Ge- und Verbote der Polizeiverordnung ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden.“

Gezielte Maßnahmen?

Harter Tobak. Und ganz offensichtlich keinerlei Verständnis für Menschen, die ihr Leben unter freiem Himmel fristen müssen. Wird jetzt Gnadenlosigkeit wieder zum Richtmaß für Politik? Den ganz offensichtlich wünscht sich die CDU-Fraktion harte Maßnahmen gegen die „illegalen“ Camper: „Geht die Verwaltung aktiv gegen die Errichtung der Wildcamps vor oder verfolgt deren Auflösung durch gezielte Maßnahmen? Wenn nein, weshalb nicht?“

Dass man hier nicht einfach mit drakonischer Vertreibung reagieren kann, dessen ist man sich zumindest im Leipziger Ordnungsamt bewusst: „Ordnungsrechtliche Maßnahmen müssen, wie auch andere Maßnahmen der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. So haben Maßnahmen unter anderem geeignet zu sein, eine Gefahr abzuwenden. Die Anordnung der Beräumung von solchen Unterkünften bzw. Schlaf- und Aufenthaltsstätten kann dabei nur Ultima Ratio sein, da diese Verdrängungswirkung nicht dazu führt, dass die Obdachlosigkeit beendet wird, sondern die öffentliche Erscheinungsform andernorts stattfindet“, stellt das Ordnungsamt in seiner Antwort etwas Selbstverständliches fest.

„Diese Maßnahmen, isoliert umgesetzt, bergen die Gefahr, dass betroffene Personen einem psychischen Druck ausgesetzt werden, der u. a. auch dazu führen kann, dass sie für die aufsuchende Sozialarbeit schlechter erreichbar werden und der Kontakt zu bestehenden Hilfsangeboten erschwert wird. Daher sind diese aus einer holistischen Betrachtung heraus ungeeignet, langfristig für die Behebung der im polizeirechtlichen Sinne als Störung zu klassifizierende Umstände zu sorgen.

Die Stadtverwaltung verfolgt daher das Ziel, durch Ermittlung der Identität der Personen und die Durchführung sozialer Unterstützungsmaßnahmen den Zustand auch nachhaltig zu verbessern. Die Abteilung Soziale Wohnhilfen begegnet der Situation wohnungsloser Menschen unter anderem durch aufsuchende Sozialarbeit, die Kontaktaufnahme und Beratung vor Ort, das Unterbreiten konkreter Unterstützungsangebote sowie die Vermittlung in geeignete Übernachtungs- und Hilfeeinrichtungen. Ziel ist es, den Zugang zu Hilfen zu ermöglichen und gemeinsam mit den betroffenen Menschen Perspektiven zur Überwindung ihrer Wohnungslosigkeit zu entwickeln.“

Nur wird es genau bei der Suche nach verfügbarem Wohnraum für die Betroffenen in Leipzig schwierig. Das weiß man auch bei der Stadt.

Formelle Rahmenbedingungen

Aber dass die obdachlosen Menschen nun in den Innenstadtparks campieren, betrachtet man trotzdem mit Sorge: „Gleichzeitig wird eine klare Erwartung an das Verhalten der vor Ort angetroffenen Personen artikuliert. Wenn diesen Aufforderungen nicht nachgekommen wird, erfolgt die Anordnung eines Platzverweises und Räumung gemäß Gefahrenabwehrrecht. Die formellen Rahmenbedingungen müssen dabei eingehalten werden.

In den bestehenden Arbeitsgremien, zum Beispiel dem Qualitätszirkel Erwachsenen – Streetwork oder dem Drogenrapport, findet ein regelmäßiger, ämterübergreifender Austausch zu Plätzen, an denen sich Menschen ohne festen Wohnsitz im öffentlichen Raum aufhalten, statt. Dabei werden auch gemeinsame operative Handlungsstrategien abgesprochen.“

Bußgelder für Obdachlose?

Geradezu weltfremd klang dann freilich die Frage der CDU-Fraktion: „Erhebt oder erhob die Verwaltung in der Vergangenheit bereits Bußgelder wegen des Lagerns (gemäß § 3 Abs. 4 der PolVO) oder des Aufstellens nicht genehmigter Zelte (gemäß § 10 der PolVO)? a. Wenn ja: In welcher Höhe (Gesamtsumme sowie die Summe jeder bislang erfolgten Einzelmaßnahme)?“

Als wenn man ausgerechnet von den im Freien campierenden Menschen Bußgelder einkassieren könnte, als wären es gut betuchte Falschparker. Oder Besitzer von Wohnmobilen, die ihr Fahrzeug wild im Gelände parken.

Entsprechend formuliert das Ordnungsamt: „Die Erhebung von Bußgeldern gegen obdachlose Personen, deren gesetzliches Fehlverhalten im Opportunitätsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetz verortet ist, ist nicht geeignet, eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Bei Obdachlosigkeit kann die Person schlichtweg genau diese bußgeldbewehrte Handlung nicht abstellen, da die Ursache für die Obdachlosigkeit vielfältig ist und deren Beseitigung eine langfristige, auch gesellschaftliche Aufgabe mit Vermittlungs- und Unterstützungsangeboten wie Housing First ist.

Zudem scheint die Erhebung von Bußgeldern nach Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (erforderlich, geeignet und angemessen) hier nicht geeignet und angemessen. Betroffene sind zumeist mittellos und (über)leben nur mit dem Allernötigsten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bußgelder beglichen werden, sofern diese mangels Meldeanschrift überhaupt zugestellt werden können. Weiterführende Schritte wie Erzwingungshaft (§96 OWiG) dürften schon an der offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen scheitern.“

Sind Obdachlose Mängel?

Und auch das CDU-Ansinnen, die „illegalen“ Zelte der Obdachlosen über den Mängelmelder der Stadt zu melden, verfehlt – so das Ordnungsamt – völlig die Realität dieser Menschen: „In den Mängelmelder wurden nur Kategorien aufgenommen, die ‚massenhaft und wiederkehrend‘ in der Stadt Leipzig auftreten. Dies ist beim sog. Wildcamping nicht gegeben.“

Die Menschen, die sich da mit Zelten und Planen irgendwie gegen die zunehmend widrige Witterung schützen, sind nun einmal kein Müll und kein Abfall. Sie sind eher das Opfer einer zunehmenden Wohnungsnot in Leipzig. Und wenn sich daran nicht wirklich etwas ändert, werden noch viel mehr Menschen gezwungen sein, da draußen in den Leipziger Parks irgendwie über den Winter zu kommen.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar