Der Titel des Antrags der Linken, der am 27. Mai im Stadtrat behandelt wurde, ist etwas sperriger als die Artikelüberschrift. Er lautet: „Datenbasierte Bedarfserhebung und zielgruppenspezifische Hilfe für wohnungslose junge Volljährige in Leipzig“ und beinhaltet zwei, nach Auffassung der Antragsteller, zu verbessernde Sachverhalte.
Juliane Nagel, die den Antrag für die Linke einbrachte, führte dazu aus, dass 2024 ganze 240 junge Menschen bis zum Lebensalter von 25 Jahren auf der Straße als wohnungslos erfasst wurden. Die Dunkelziffer ist höchstwahrscheinlich groß. Allerdings werden junge wohnungslose Menschen im Sozialreport der Stadt Leipzig bisher nicht separat ausgewiesen. Jetzt sollen die Bedarfe obdachloser junger Volljähriger die das etablierte Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen transparent dargestellt werden.
Die Antragsteller fordern also erstens:
„Das Sozialamt wird beauftragt, die Stichtagserhebung zur Obdachlosigkeit/ Wohnungslosigkeit ab dem nächsten Sozialreport systematisch nach Alterskohorten auszuwerten und dabei auch 18 bis unter 27 Jahre (Junge Volljährige gemäß SGB VIII) aufzuschlüsseln.“
Das ist Grundlage für die zweite Forderung, diese lautet:
„Basierend auf den gewonnenen Daten und den vorliegenden Fachempfehlungen (Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe 2024) wird die Einrichtung einer niedrigschwelligen, zweckgebundenen Notschlafstelle für junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 27 Jahren geplant.“
Dafür soll mit allen relevanten Akteuren ein Konzept erarbeitet und die entsprechenden Hilfen geplant werden.
Mit Punkt 3 wird ein Bericht über die Maßnahmen und Ergebnisse von Punkt 1 im ersten Quartal 2027 gefordert.
Die Datenerfassung ist Grundlage für zielgruppenspezifische Hilfsangebote für wohnungslose junge Erwachsene. In der Antragsbegründung wird die Notwendigkeit für diese Hilfen wie folgt formuliert:
„Junge Volljährige in Not benötigen ein Setting, das Schutz, niedrigschwelligen Zugang und eine konsequente pädagogische Perspektive vereint. Die Angebote des Jugendwohnens zielen dagegen schwerpunktmäßig auf hilfeerfahrene junge Menschen, während das ‚Bed by night‘-Angebot auf Jugendliche unter 18 Jahren abstellt.“
Der Verwaltungsstandpunkt
Die Verwaltung macht dazu einen Alternativvorschlag.
Der Punkt 1 wird übernommen und schon mit der Datenerhebung Anfang 2026 umgesetzt.
In Punkt 2 geht die Verwaltung teilweise über die Forderungen im Antrag hinaus. Sie schlägt vor:
- Die Verwaltung erarbeitet auf Basis der beschriebenen Bedarfslage ein integriertes Konzept zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit junger Menschen unter 18 Jahren mit komplexen Bedarfslagen.
- Die Verwaltung eröffnet bis zum 4. Quartal ein niedrigschwelliges, stabilisierendes Angebot mit Wohn- und Betreuungsanteilen für junge Menschen, die aufgrund mehrerer Abbrüche in der Jugendhilfe, herausfordernden Verhaltensweisen sowie fehlender tragfähiger sozialer Bezüge besonders gefährdet sind, wohnungs- und/oder obdachlos zu werden.
- Im Rahmen der Erstellung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe 2027 bis 2030 wird der Bedarf für die Einrichtung einer niedrigschwelligen Notschlafstelle für junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 27 Jahren geprüft.
In Punkt 3 folgt der Verwaltungsstandpunkt dem Antrag.
Diskussion und Abstimmung
Juliane Nagel (Die Linke) beschrieb noch einmal die Intentionen der Antragsteller und ging dann auf den Verwaltungsstandpunkt ein.
„Der Verwaltungsstandpunkt schlägt aber, über unseren Vorschlag hinaus, und das hat uns sehr gefreut, ein weiteres Angebot vor, welches geschaffen werden soll. Wir übernehmen das, wir werden auch im Sinne des Verwaltungsstandpunktes hier den Antrag zur Abstimmung stellen. Es geht um die Schaffung eines niedrigschwelligen, beziehungsorientierten und flexibel gestalteten Angebots für Jugendliche bis 18 Jahre. Wie gesagt, wir bedanken uns dafür und sehen hier auch, wenn man so ein bisschen zurückdenkt an die Debatten, die wir dieses Jahr auch schon geführt haben, siehe Grünau über straffällig gewordene Kinder und Jugendliche, dass wir hier wirklich einen Schwerpunkt schaffen müssen.
Jugendliche in Ausnahme- und Krisensituationen müssen wir stabilisieren. Und wir sehen in dem Vorschlag, den die Verwaltung hier selbst macht, und für den ja schon ein Interessensbekundungsverfahren läuft. Wir sehen, dass hier eine Leerstelle gefüllt wird und dass wir da auch unseren Vorschlag des Übergangs zur Volljährigkeit vielleicht in der Perspektive anknüpfen können. Insofern bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zum Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes. Es geht hier nicht um eine sinnlose Aufblähung des Hilfesystems, sondern darum, sozusagen Leerstellen, die wir bisher noch nicht ausloten konnten oder für die wir keine Angebote haben, zu füllen.“

Auch Katharina Krefft (Bündnis 90/Die Grünen) lobte den Verwaltungsstandpunkt. Sie hob hervor:
„Wirklich bemerkenswert und vorwärtsweisend ist der Punkt 2b, dem mehrere Gespräche und Gremiensitzungen, insbesondere in den gemeinsamen Sitzungen der Psychiatrie- und Drogenbeiräte Ende 2025 voranging, wo die Kinder- und Jugendpsychiatrie sehr dramatisch schilderte, wie sie junge Menschen zurück in ungünstige Familien entlassen muss, weil es keine Angebote gibt. Insofern ist dieser Punkt wirklich essenziell und enorm wichtig.“
Auch sie forderte die Stadträtinnen und Stadträte zur Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt auf.
Der Stadtrat stimmte per Handzeichen einstimmig dem Verwaltungsstandpunkt zu.
Wir haben Juliane Nagel und Katharina Krefft zu dem Ergebnis befragt.
Juliane Nagel schrieb: „Ich bin sehr zufrieden. Wir haben den Antrag mit Akteuren aus der Wohnungslosenhilfe gemacht. Ich bin zufrieden, dass wir durch Umstellung der Zählung nun eine handfeste Datengrundlage bekommen. Unser Ziel eine eigene Einrichtung für junge Erwachsene zu schaffen wir im Kontext der Fortschreibung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe im kommenden Jahr diskutiert, wir sehen hier klar Bedarf. Der Vorschlag der Stadt schon jetzt ein Angebot für Wohnen, Stabilisierung und Unterstützung junger Menschen mit herausforderndem Verhalten zu schaffen ist klug und kann zur Prävention für spätere Wohnungslosigkeit dienen.“
Katarina Krefft schrieb uns: Wirklich bemerkenswert und vorwärtsweisend ist der Beschluss für ein weiteres zielgerichtetes Angebot. Wir wissen aus den Anmeldungen für das Jugendwohnen um den drängenden Bedarf für ein niedrigschwelliges, stabilisierendes Wohnangebot für junge Menschen, die aufgrund mehrerer Abbrüche in der Jugendhilfe, herausfordernden Verhaltensweisen sowie fehlender tragfähiger sozialer Bezüge besonders gefährdet sind, wohnungs- und/oder obdachlos zu werden. Die Verwaltung hat nun genau dieses vorgeschlagen, schon im IV. Quartal 2026 zu eröffnen. Damit wird möglich, junge Erwachsene frühzeitig zu erreichen, zu stabilisieren und auf den Weg in ein selbstständiges Leben zu begleiten. Ich bin sehr zufrieden, dass die vielen Gespräche auf Arbeitsebene dazu führten, mit einem neuen Unterstützungsangebot eine Lücke zu schließen und damit auch die Zustimmung im Rat zu erreichen.
Fazit: Ein weiterer Schritt bei der Hilfe für wohnungslose Menschen, besonders für Jugendliche und junge Volljährige. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Maßnahmen, wie „housing first“, greifen und besonders das Angebot an bezahlbarem Wohnraum schnellstmöglich erhöht wird.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:












Keine Kommentare bisher