Um viel mehr Geld für den Stadthaushalt ging es eigentlich nicht, als der Stadtrat am 30. September über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer von 16 auf 20 Prozent abstimmen sollte. Obwohl der ursprüngliche Antrag dazu ein BSW-Antrag war, den diese Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026 gestellt hatte. Es geht, wie Finanzbürgermeister Torsten Bonew erklärte, eben vor allem um das, was im Wort Steuern steckt: das Steuern. Denn Ziel ist eigentlich, die Nutzer von Zweitwohnungen in Leipzig dazu zu animieren, dass sie ihren Erstwohnsitz „in die schönste Stadt der Welt“ verlegen.
Zahlen zu Zweitwohnsitzen in Leipzig hatte das Finanzdezernat schon im August geliefert. Da hatte die Linksfraktion im Stadtrat nachgefragt, wie viele Personen in Leipzig eigentlich von einer Zweitwohnungssteuer betroffen sind. „Zum 01.01.2024 waren es 1.703 Steuerfälle, zum 01.01.2025 insgesamt 2.216 Steuerfälle und zum 01.01.2026 wurden 2.724 Steuerfälle zur Zweitwohnungsteuer veranlagt“, so das Finanzdezernat.
Aber der Linksfraktion ging es vor allem um Härte- und Ausnahmefälle. Denn Leipzig hätte ja nichts gekonnt, wenn mit einer Erhöhung der Steuer ungewollt neue Härtefälle produziert werden. Die Spielräume für Ausnahmetatbestände sind gering, betonte Torsten Bonew am 30. September. Eigentlich sei man froh, dass man mittlerweile eine gerichtsfeste Satzung zur Zweitwohnungssteuer habe.
Jeder neue Ausnahmetatbestand, der vor allem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße, würde wieder das Risiko erhöhen, dass die Satzung angreifbar wird. Mit einer früheren Satzung hat Leipzig das alles schon erlebt.
Und so warnte Bonew dringend davor, dem Änderungsantrag der BSW-Fraktion zuzustimmen, den an diesem Tag BSW-Stadtrat Danilo Streller begründete. Betroffen hätte dieser ohnehin nur einige wenige junge Menschen in Berufsausbildung, die ihren heimischen Erstwohnsitz während der Ausbildung nicht aufgeben wollten.
Die Grünen hatten ihren Änderungsantrag sowieso lieber gleich zurückgezogen.
Die Zahlen
Ausnahmetatbestände bei der Zweitwohnungssteuer gibt es trotzdem, wie das Finanzdezernat erläutert hatte: „Zum 01.01.2026 lagen in 1.079 Fällen Ausnahmegründe vor, davon 32 therapeutische Gründe, 110 Berufsausbildung/Weiterbildung durch Sozialträger finanziert, 937 berufliche Gründe.“
Macht in Summe 3.804 Inhaber von Zweitwohnungen. Wenn Leipzig den Steuersatz nun von 16 auf 20 Prozent erhöht, ist das vor allem ein Anreiz für diese Personen, ihren Erstwohnsitz offiziell in die „schönste Stadt der Welt“ zu verlegen, wie es Bonew formulierte.
„Mit Beschlussfassung der Satzung können Erträge i. H. von voraussichtlich 2,1 Mio. EUR realisiert werden“, hatte das Finanzdezernat geschätzt. Aber natürlich kann das Ganze auch zu einem Nullsummenspiel werden, wenn Zweitwohnungsinhaber deshalb ihre Wohnung in Leipzig kündigen oder ihren Erstwohnsitz offiziell an die Pleiße verlegen.
Mit den Worten des Finanzdezernats: „Es ist zu beachten, dass es sich bei den durch die Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes erwarteten Mehrerträgen nur um einen theoretischer Wert handelt.
Mit steigender Steuerbelastung nimmt auch die gewünschte Lenkungswirkung zu, wodurch die Steuereinnahmen stagnieren oder sich sogar negativ entwickeln können.“
Einige Stadträte fanden die Idee der BSW-Fraktion, ein paar junge Menschen in Berufsausbildung von der Steuer auszunehmen, zwar sympathisch. Doch die Ratsmehrheit lehnte den Änderungsantrag mit 15:46 Stimmen doch lieber ab. Während die Vorlage der Stadt zur Satzungsänderung mit 38:14 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen wurde.
Die übrigens auch deshalb vorgelegt wurde, weil mit der Satzungsänderung die elektronische Abgabe der Zweitwohnungssteuer zur Regel gemacht werden sollte. Die so geänderte Satzung tritt nun offiziell am 1. Januar 2027 in Kraft.
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