Da kürzen wir eben bei denen, die eh nichts haben. Das scheint die Devise bei all den so genannten Reformen zu sein, die die aktuelle Merz-Regierung im Bund präsentiert. Stets unterfüttert mit der Behauptung, man würde damit Milliarden-Entlastungen für den Bundeshaushalt schaffen. Das trifft auch auf die Pläne zur Kürzung des Wohngeldes zu. Und das mitten in einer Zeit, in der auch in Sachsens Städten die Mieten immer weiter steigen. Und zwangsläufig immer mehr Haushalte Wohngeld beantragen müssen.
Auch wenn ihr Antrag dann nicht genehmigt wird. Alle Wohngeldstellen in den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten haben einen riesigen Antragsstau auf dem Tisch und die Wartezeiten auf einen Bescheid liegen inzwischen bei mehreren Monaten. Dass deutlich mehr Haushalte einen Antrag stellen, als dann tatsächlich Wohngeld erhalten, hat schlicht mit der schlechten Einkommensituation in Sachsen zu tun. Viele Haushalte haben ein Einkommen, das oft nur knapp über der Grenze zur Wohngeldgenehmigung liegt.
Aber die Merz-Regierung geht sogar davon aus, dass man die Zahl der jetzt Berechtigten deutlich senken kann. Und so wie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den möglichen Effekt der „Wohngeld-Reform“ schon in seine Haushaltsplanungen einpreist, hat das auch Sachsens Finanzminister Christian Piwarz (CDU) getan.
Sachsen rechnet mit Millionen-Einsparungen
„Hinsichtlich des Landesanteiles Sachsen am Wohngeld wird auf der Grundlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vom 2. Juli 2026 und der dort enthaltenen Prognose der Einsparwirkung des Gesetzes für das Jahr 2027 mit Einsparungen in Höhe von circa 44,5 Millionen Euro und für das Jahr 2028 in Höhe von circa 60 Millionen Euro gerechnet“, formuliert Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) die sächsischen Haushaltserwartungen in einer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Die Linke). „Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte um circa ein Drittel verringern. Im Freistaat Sachsen gibt es per 31. Dezember 2025 97.515 Wohngeldhaushalte. Im Wohngeld würden rund 65.000 Haushalte verbleiben. Durch eine Übergangsregelung würde sich die Verringerung der Wohngeldhaushalte in Gänze erst im Jahr 2029 auswirken.“
Zahl der Wohngeldhaushalte stieg leicht
Dabei war die Zahl der Haushalte, die in Sachsen einen Wohngeldbescheid erhielten, in den letzten Jahren relativ konstant, auch wenn ihre Zahl leicht anstieg. Gab es 2023 laut Auskunft des Infrastrukturministeriums 94.650 Wohngeldhaushalte im Freistaat, so waren es 2024 auch nur 94.685. Für 2025 gibt das Ministerium nun die Zahl von 96.425 an. Und das Verblüffende an der Zahl ist, dass die Zahl der genehmigten Wohngeldanträge in Leipzig – wo diese stets am höchsten war – 2025 sogar gesunken ist. Von 14.590 auf 13.110. Selbst in Dresden und Chemnitz sind die Zahlen gestiegen.
Mit den Teil-Wohngeldgenehmigungen betrug die Zahl für Sachsen 2025 sogar 97.515 Haushalte, die auf das Wohngeld angewiesen waren.
Das zeigt die Antwort auf die Anfrage der wohnungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel. Ende 2025 gab es im Freistaat 96.425 reine Wohngeldhaushalte und 1.090 wohngeldrechtliche Teilhaushalte.
Monatelange Wartezeiten
In vielen Kommunen müssen Betroffene lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, fast 40.000 Ersuchen waren Ende Juni noch immer in Bearbeitung. In Freiberg, Görlitz und Leipzig müssen die Betroffenen etwa sechs Monate lang auf einen Bescheid warten. Würde die Bundesregierung ihre Kürzungspläne umsetzen, würde etwa ein Drittel der bisher Wohngeldberechtigten ihren Anspruch verlieren.
Aber Sachsens Regierung geht – siehe oben – felsenfest davon aus, dass die Kürzungen umgesetzt werden. Schon in diesem Jahr rechnet der Finanzminister mit einem Rückgang der Wohngeldaufwendungen von 335 auf 313 Millionen Euro. Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027 / 2028 stehen dann sogar nur 296 und 285 Millionen Euro.
Dabei ist das Ganze bis jetzt erst ein Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), die bei der Summe, die der Bund einsparen will, schon zurückgerudert ist. Statt einer Milliarde Euro sollen es jetzt nur noch 735 Millionen Euro sein. Wobei die Ministerin sogar jetzt schon weiß, dass viele bisherige Wohngeldempfänger dann zwangsläufig in die Sozialhilfe abrutschen werden. Mit dem Ergebnis, dass sowohl der Bund als auch die Kommunen mehr Geld für die Grundsicherung aufbringen müssen.
Wenn Wohnen unbezahlbar wird
„Die Kürzungspläne der Bundesregierung müssen verhindert werden“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Juliane Nagel, die die aktuellen Zahlen abgefragt hat. „Dazu ist auch die Stimme Sachsens notwendig. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich entschieden dagegen auszusprechen, dass der Kreis der Berechtigten enger und das Leistungsniveau geringer wird. Viele Menschen können die Kosten fürs Wohnen nicht aus eigener Kraft stemmen. Besonders Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner sowie junge Menschen in Ausbildung müssen immer größere Teile des Einkommens für die Miete samt Nebenkosten aufwenden. Die Kürzungen würden sie massiv treffen.“
Und das in einer Zeit, in der die Mieten in den Städten immer weiter ansteigen und selbst neu gebaute Sozialwohnungen den Grenzsatz für die Kosten der Unterkunft sprengen. Man ahnt schon, dass das für viele Haushalte mehr als nur ein finanzielles Problem wird und dass die wilden Sparpläne auf Bundes- und Landesebene eher dazu führen, dass tausende Haushalte dann in die Grundsicherung rutschen.
„Solange die Regierenden in Bund und Land aber so zögerlich vorangehen, müssen die Miethaushalte direkt unterstützt werden. Sachsen ist ein Mieterland, die Einkommen steigen längst nicht so schnell wie die Mieten. Deshalb war es richtig, den Kreis der Wohngeldberechtigten auszuweiten. Wird das jetzt abgewickelt, treibt das viele Betroffene noch tiefer in die Not“, sagt Juliane Nagel.
Im Bearbeitungsstau
Die Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten hat freilich auch dazu geführt, dass in den Wohngeldstellen der Städte und Kreise ein riesiger Bearbeitungsstau entstanden ist. Ende Juni waren in Sachsen noch 39.894 Wohngeldanträge unbearbeitet. In Leipzig waren es allein 14.848.
Bund und Land tragen die Wohngeldkosten jeweils zur Hälfte. Im Haushalt für 2026 und im Etat-Entwurf für 2027/28 stellt der Freistaat das nötige Geld für den Kreis der aktuell Wohngeldberechtigten ein. Nur halt deutlich weniger als in den Vorjahren. Das könnte sich als Bumerang erweisen, wenn sich die von Verena Hubertz prognostizierten Zahlen einmal mehr als Luftnummer erweisen.
Dass auch Sachsen beim Wohngeld ausreichend unterstützt, sollte so bleiben, sagt Juliane Nagel. „Die Kommunen müssen das Personal in den Wohngeldstellen jedoch selbst bezahlen. Würden Land und Bund sie dabei stärker unterstützen, dann hätten die Kommunen mehr Spielraum und könnten die Anträge schneller bearbeiten. Das ist dringend erforderlich.“
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