Von Plauen bis Görlitz und von Torgau bis Annaberg-Buchholz können Wohngeldanträge nun flächendeckend in ganz Sachsen online über das Serviceportal „Amt24“ gestellt werden. Seit April dieses Jahres bieten alle 30 Wohngeldbehörden im Freistaat die digitale Antragstellung an.
Staatsministerin Regina Kraushaar: „Der digitale Wohngeldantrag ist ein spürbarer Abbau bürokratischer Hürden für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. Das ist umso wichtiger, als hinter jedem Wohngeldantrag konkret Menschen stehen, die eine zügige Entscheidung für die benötigte Unterstützung brauchen, mit weniger Wegen und weniger Wartezeit in einer oft belastenden Situation. Zugleich zeigen wir, dass die Behörden im Freistaat Digitalisierung „können“.“
Die 30 Wohngeldbehörden im Freistaat bewilligten für das vergangene Jahr Wohngeld in Höhe von 278,4 Millionen an über 90.000 Haushalte. Bereits im Jahr 2023 war bei über zwei Dritteln der sächsischen Wohngeldbehörden eine Online-Antragstellung möglich. Die übrigen Wohngeldbehörden haben sich sukzessive angeschlossen.
Beim Online-Antrag, für den lediglich ein BundID-Konto über eine gültige E-Mail-Adresse notwendig ist, werden die eingegebenen Antragsdaten direkt in das Bearbeitungsprogramm der zuständigen Wohngeldstelle übertragen. Das verschlankt und optimiert den Prozess – sowohl auf Seite der Antragsteller als auch auf Seite der Antragsbearbeiter. Zahlreiche Hilfefunktionen, Informations- und Pflichtfelder erleichtern zudem das Ausfüllen des Online-Antrags, der etwa 15 Prozent aller bearbeiteten Vorgänge ausmacht.
Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums erhalten. Ausschlaggebend für die Berechtigung und die Wohngeldhöhe sind das Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Kaltmiete bzw. Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Ablauf gestellt werden sollte. In Sachsen gibt es 30 Wohngeldbehörden, die die Anträge bearbeiten. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die meisten Städte mit über 20.000 Einwohnern.
Der Online-Wohngeldantrag ist unter www.amt24.sachsen.de ganz einfach zu finden.






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