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Wie lange dauert es eigentlich, den riesigen Stau bei Wohngeldanträgen in Leipzig abzuarbeiten? Schon 2023 hatte sich die Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge auf ein halbes Jahr erhöht. Inzwischen spricht die Stadt selbst von neun Monaten. Und da steht die Frage natürlich, die zur Ratsversammlung am 2. September dann natürlich auch ein Leipziger stellte, der nicht versteht, warum die Stadt den Antragsstau einfach nicht in den Griff bekommt.
„Halten Sie eine Bearbeitungsdauer von über 6 Monaten für einen Antrag auf Wohngeld für sozialverträglich? Aktuelles Beispiel: Antragseingang beim Amt für Wohngeld laut Eingangsbestätigung der Wohngeldstelle: 10.12.2015. Status heutiges Datum: 25.06.2026. Laut telefonischer Auskunft unter 0341 115 ist der Antrag ‚in Bearbeitung‘“, formulierte er seine Frage. Das Eingangsdatum sollte wohl Dezember 2025 heißen.
Aber die Antragsteller bekommen ja trotzdem massive Probleme, wenn sie monatelang nicht einmal erfahren, ob das Wohngeld überhaupt bewilligt wird.
„Zweck des Wohngeldes laut §1 des Wohngeldgesetzes ist, die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Aber wie soll das funktionieren, wenn man länger als 6 Monate auf den Bescheid wartet und somit auf das Geld, das die Wohnung wirtschaftlich absichern soll?“, fragte der Einwohner.
„Was raten Sie den Menschen, die auf das Wohngeld angewiesen sind, während der langen Wartezeit zu tun? Einschnitte beim Lebensunterhalt wie Ernährung, Getränke etc. auch bei evtl. vorhandenen Kindern? Oder Kürzung bei der Mietzahlung mit der Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter?
Übrigens: Das Argument, man bekomme ja dann das zustehende Wohngeld nachgezahlt, nützt den meisten Wohngeldbeziehern nichts. Sie brauchen das Geld jetzt und nicht in Wochen oder gar Monaten.“
Mehr Anträge, mehr Sachbearbeiter/-innen
Das Problem im Sozialamt ist: „Aufgrund der Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes im Jahr 2023 sowie der Wohngelddynamisierung 2025 ist die Zahl der zu bearbeitenden Anträge im Bereich Wohngeld stark gestiegen. Im Jahr 2022 gingen durchschnittlich 1.935 Anträge im Monat ein, im Jahr 2025 waren es 3.190.“
Die Zahl der Anträge hat sich praktisch verdoppelt. Was das Sozialamt dazu zwang, auch die Zahl der Sachbearbeiterstellen zu verdoppeln, erwiderte nun das Sozialdezernat in seiner Antwort: „Zur Bewältigung des bereits mit dem Gesetzgebungsvorhaben avisierten Fallanstiegs wurden zum 1. Dezember 2022 zunächst 30 Stellen der Abteilung Wohngeld zugeführt, weitere neun Stellen im Mai 2024. Die Stelleninhaber/-innen mussten zunächst geschult und eingearbeitet werden. Es war frühzeitig absehbar, dass die Bearbeitung der Anträge überwiegend nicht in angemessener Zeit möglich war und ist.
Deshalb wurden weitere Maßnahmen angeschoben, um die Bearbeitung effizienter zu gestalten und damit auch die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Im Rahmen umfangreicher Digitalisierungsmaßnahmen wurden die digitale E-Akte eingeführt und die digitale Antragstellung ermöglicht, der Einsatz einer ‚Künstlichen Intelligenz (KI)‘ bei der Postzusortierung etabliert und interne Abläufe und Prozesse angepasst.“
Ob die KI das Problem entschärft, darf ruhig bezweifelt werden. Denn am Ende muss eben doch eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter eine fundierte Entscheidung treffen.
Hase und Igel
„Dennoch ist es seither nicht gelungen, die Rückstände abzuarbeiten“, erklärt das Sozialdezernat. „Dies liegt daran, dass die genannten Maßnahmen erst nach einiger Zeit Wirkung zeigen. Zunächst sind die entsprechenden Vorhaben mit einem Aufwand hinsichtlich der Beschaffung, Programmierung, Erprobung und Einarbeitung verbunden. Seit einigen Monaten zeigen die Maßnahmen Wirkungen und die Bearbeitungszeiten konnten sukzessive leicht gesenkt werden.“
Das ganze Verfahren ist durch die Regelung von 2023 deutlich aufwendiger geworden. Und zur Einführungszeit gehört nun einmal auch die Tatsache, dass deutlich mehr Leipziger die Hoffnung hatten, nun doch ein bisschen Wohngeld zu bekommen.
Ergebnis: Die Zahl der Ablehnungen ist noch viel deutlicher gestiegen, wie eine BSW-Anfrage schon im Februar ergab. Über 6.600 Wohngeldanträge wurden allein 2025 abgelehnt. Auch diese verursachen natürlich Arbeit – und zwar nicht weniger als die fast 25.000 genehmigten Anträge. Eine Zahl, die allein schon zeigt, wie hoch die Bedürftigkeit Leipziger Haushalte ist.
„Darüber hinaus wird die Antragsbearbeitung, soweit möglich, priorisiert. Anträge, bei denen gleichzeitig Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder im Haushalt begehrt werden oder bei denen wahrscheinlich eine hohe monatliche Auszahlung zu erwarten ist, werden vorrangig bearbeitet. Gleiches gilt für Anträge von Haushalten, bei denen Mietzahlungen gefährdet sind und infolgedessen ein Wohnungsverlust droht. In Fällen, in denen eine finanzielle Notlage glaubhaft geltend machen, kann der Antrag bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kurzfristig bearbeitet werden“, betont das Sozialdezernat noch.
Im Februar hatte es auch die deutlich gestiegenen Summen genannt, die Leipzig an die Wohngeld-Haushalte ausgezahlt hat. Bis 2019 hatte sich diese Summe (seit 2010) praktisch von 20 auf 9 Millionen Euro halbiert. Dann kamen Corona und Wirtschaftsflaute und der Betrag stieg wieder auf 15 Millionen Euro, um mit der Wohngeldnovelle von 2023 sofort auf 41 Millionen Euro und 2025 auf 48 Millionen Euro zu schnellen. Eine Entwicklung, die derzeit immer weitergeht, denn sie folgt ja der Leipziger Mietpreisentwicklung. Was wieder den Druck bei den antragstellenden Haushalten erhöht, auf ihren Antrag auch eine positive Rückmeldung zu bekommen.
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