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Es ging unter anderem um den Nahostkonflikt, die Hamas, eine Todesdrohung gegen Regierende und eine umstrittene Parole: Wegen mehrerer Delikte musste sich eine Studentin am Dienstag, dem 29. September, vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten. Der Prozess gegen die 31-Jährige lief dann nach einem Geständnis relativ glatt über die Bühne. So entschied das Gericht letztlich.
Verantworten musste sich die Leipziger Studentin M. am Dienstag wegen übler Nachrede, Bedrohung, Beleidigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger sowie terroristischer Organisationen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Reihe von Straftaten mit Bezug zum Nahostkonflikt
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf der 31‑Jährigen vor, sie habe im Netz die Parole „From the River to the Sea – Palästine will be free“ verbreitet, das sogenannte Hamas-Dreieck gezeigt und Ende 2024 Mitglieder der damaligen Ampel-Bundesregierung auf Instagram adressiert: „Ihr habt euren Nazikameraden im besetzten Palästina Blutgeld zu Weihnachten geschickt.“ Am Ende: „Zieht euch zurück, bittet mich um Vergebung, oder ihr bekommt eine Kugel in den Kopf.“
Neben einer Reihe weiterer Beleidigungen gegenüber Dritten soll sich M. am 22. März 2025 bei einer propalästinensischen Demonstration unweit vom Zentrum einer Identitätsfeststellung durch die Polizei widersetzt haben. Die Studentin, die damals im Ordnerteam eingesetzt war, habe in diesem Zuge Beamte massiv beschimpft und beleidigt, nachdem sie ihnen die Zunge herausgestreckt hatte.
Geständnis der Angeklagten
Die Verhandlung am Amtsgericht lief dann am Dienstag relativ schnell ab, Zeugen wurden abbestellt: M. gab nach einem Rechtsgespräch sämtliche Tatvorwürfe zu. „Ich bereue, dass ich das gesagt habe“, ließ die in Ägypten geborene Studentin, die vor ein paar Jahren nach Deutschland kam, über ihren Verteidiger mit Bezug auf die Instagram-Drohung gegen Regierungsmitglieder erklären.
Bei der Demo im März 2025 wiederum habe sie Durchsuchungen und Aggressionen durch die Polizei beobachtet, woraufhin sie durch Herausstrecken der Zunge ihre Missbilligung zum Ausdruck habe bringen wollen: „Danach näherten sich Polizeibeamte in aggressiver Weise und verlangten meinen Personalausweis. Was kann man in solch einer schwierigen und nervenaufreibenden Situation schon tun?“, ließ sie verlautbaren.
Verteidigung spricht von irrationalem Verhalten der Angeklagten
Zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung bestand Konsens, dass einige Punkte für M. sprachen: Geständnis, Unrechtsbewusstsein, Reue, keine Vorstrafen. Zudem sei zumindest das Handeln der Angeklagten auf der Demo aus einer emotionalen und dynamischen Situation heraus entstanden. Auch lägen die Straftaten nun schon eine Weile zurück.
M.s Anwalt räumte ebenfalls ein, dass seine Mandantin sich in der allgemein aufgewühlten Stimmung „im Kontext dieses leidigen Nahostkonflikts“ irrational verhalten habe. Mit der nicht ernst gemeinten „Kugel in den Kopf“-Drohung sei vor allem Frust abgelassen worden, so der Verteidiger, der sich bemühte, ein allzu negatives Bild seiner Klientin abzumildern: Immerhin lebe sie mittlerweile in einer gut laufenden Beziehung und habe ihre sexuelle Identität gefestigt. „Sie hat auch in gewisser Weise eine innere Ruhe gefunden.“
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Amtsrichter Alexander Länge verurteilte die Angeklagte schlussendlich zu 90 Tagessätzen à 8 Euro Geldstrafe, was exakt dem Willen der Staatsanwaltschaft entsprach. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, jedoch ein Strafmaß „am unteren Rand“ gefordert.
Schuldig gesprochen wurde M. unter anderem der Bedrohung, der Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Vorab hatte das Gericht einen Teil der Vorwürfe eingestellt. Offiziell gilt man in Deutschland bei weniger als 91 Tagessätzen als nicht vorbestraft, sofern man Ersttäter ist.
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