Er soll sie vor fast 30 Jahren in ihrer Teenager-Zeit wiederholt missbraucht haben – nun gab es am Leipziger Landgericht ein Urteil: Der Stiefvater einer heute als Staatsanwältin tätigen Frau wurde für drei Jahre hinter Gitter geschickt. Offenbar hielt die Kammer nur einen Teil der lange zurückliegenden Vorwürfe für nachweisbar. Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig.

Frank S. ist schuldig der sexuellen Nötigung in drei Fällen und soll deswegen für drei Jahre in den Strafvollzug: Dieses Urteil verkündete die 9. Strafkammer des Landgerichts Leipzig in der vergangenen Woche. Von weiteren Anklagepunkten wurde der heute 66 Jahre alte Handwerksunternehmer nach Gerichtsangaben dagegen freigesprochen.

Brutales Martyrium geschildert

Ursprünglich hatte die Anklage dem Mann aus dem Leipziger Umland sechsfache Vergewaltigung seiner eigenen Stieftochter zur Last gelegt. Die brutalen Übergriffe sollen zwischen September 1997 und Dezember 1998 im Kinderzimmer stattgefunden haben – damals war Angela H. (Name geändert), die heute selbst als Staatsanwältin arbeitet, gerade einmal 14 Jahre alt.

Unter Tränen hatte die inzwischen 42-Jährige der Strafkammer gegenüber beim Prozessauftakt Ende März sämtliche Details des von ihr beschriebenen Martyriums geschildert: wie sehr sie ihrem Stiefvater als junges Mädchen vertraut habe, wie alles schon vor den Vergewaltigungen scheinbar harmlos mit Küssen und Berührungen begann und er immer zudringlicher wurde, wie er sich abends zu seiner „Püppi“ ins Bett legte, um angeblich über den Tag zu sprechen – und dann brutal über das Mädchen herfiel. Ihre Mutter habe weggeschaut, so Angela H.

Zeugin: Auf einer Familienfeier kamen verdrängte Erinnerungen hoch

Ab einem Punkt habe sie eindeutig erkannt, welch furchtbares Unrecht ihr angetan wurde, doch Frank S. ließ trotz eindeutiger Ansagen und Gegenwehr nicht von ihr ab, sei zunehmend aggressiv geworden, sagte die Zeugin aus.

Eine Strafanzeige stellte die Juristin dann aber erst Mitte 2022, als sie längst erwachsen, berufstätig und Mutter war. Auslöser sei eine Geburtstagsfeier gewesen, bei der Frank S. ihre eigene anderthalbjährige Tochter in so auffälliger Manier „abschleckte“, dass auch andere Familienmitglieder entsetzt waren. In ihr kamen damals die finsteren Erlebnisse wieder hoch und sie machte sich selbst Vorwürfe, so lange geschwiegen zu haben, erinnerte sich Angela H. vor Gericht.

Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass die Verjährungsfrist in Fällen wie diesem bis zum 30. Lebensjahr von Opfern ruht. So wird berücksichtigt, dass von Missbrauch Betroffene oft in einem Abhängigkeitsverhältnis von Tätern stehen und viel Abstand brauchen, ehe sie Anzeige erstatten und Verantwortliche doch noch zur Rechenschaft gezogen werden – wenn überhaupt. Experten gehen nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer aus.

Angeklagter schwieg, Revision gilt als wahrscheinlich

Der Angeklagte hatte sich vor Gericht schweigend verteidigt und auch der emotionalen Aussage seiner Stieftochter am ersten Prozesstag ohne erkennbare Regung gelauscht. Die Taten, für die der Mann letztlich verurteilt wurde, sind, gemessen am Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung, schon deutlich abgespeckt. Gründe dafür wurden zunächst nicht bekannt.

Nach Gerichtsangaben hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Vergewaltigungsvorwurf festgehalten und viereinhalb Jahre Gefängnis beantragt, die Verteidigung kompletten Freispruch. Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann per Revision angefochten werden.

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