Es sieht derzeit ganz so aus, als wäre die Menschheit nur ein Zwischenergebnis, ein leider missglückter Versuch der Natur, Intelligenz zu erschaffen. Denn es gibt kaum ein Gebiet, auf dem der Mensch derzeit nicht beweist, dass er unfähig ist, aus seinem Wissen auch die richtigen Handlungen abzuleiten, egal, ob es die Klimaaufheizung ist, die Vernichtung der Arten, die Corona-Pandemie ... Selbst beim Thema Vorgärten versagen diese seltsam lernunfähigen Geschöpfe.

Das mag jetzt etwas hart klingen. Aber anders kann man selbst die Leipziger Debatte um die Schottergärten nicht auf den Punkt bringen, denn nichts spricht für die Anlage dieser sinnlosen Steingärten, in denen nichts wächst und Insekten und Vögel keine Nahrung finden. Stattdessen erfordern sie einen enormen Bau- und Pflegeaufwand, speichern kein Wasser und heizen sich im Sommer auf wie eine Wüste.

Normalerweise würde der viel gerühmte gesunde Menschenverstand schon dazu führen, dass man solche Schottergärten gar nicht erst anlegt. Aber das Problem hat Kant ja schon in seiner „Kritik der praktischen Vernunft“ beschrieben: Der Mensch kommt in die gedankliche Zwickmühle, wenn er seine empirischen Erkenntnisse in das praktische Tun umsetzen soll. Denn dann kommt ihm sein elender Freiheitsbegriff in die Quere. Denn da er fähig ist, sein Tun als freie Willensentscheidung zu begreifen, erscheinen auf einmal alle möglichen Entscheidungen als gleichwertig und gleichberechtigt.

Und da muss man gar nicht zu den Corona-Demonstranten schauen, die meinen, es wäre auch ein Akt der Freiheit, sich völlig unvernünftig zu verhalten.

Auf den ersten Blick ist es das. Auf den zweiten ist es – im Sinne der Freiheit – die dümmstmögliche Entscheidung. Denn dadurch, dass man das, was sich als klug und vernünftig zeigt, einfach deshalb nicht tut, weil man es als (von anderen vorgegebenen) „Zwang der Vernunft“ sieht, setzt man sich ausgerechnet jener Unfreiheit aus, die dann in der Regel fatale Folgen hat – wie die jetzt überall ansteigenden Corona-Fallzahlen.

Dasselbe trifft auf die mit viel zu vielen Autos zugeparkten Städte zu. Auf die Raser auf den Straßen. Auf das sture Verbrennen von Kohle. Auf die Zerstörung von Wäldern. Und – unter vielen weiteren Beispielen menschlicher Unvernunft – auf Schottergärten (und alle anderen Formen versiegelter Höfe und Gärten).

Und manchmal schaffen es dann die besorgteren Parteien in den Parlamenten, die staatlichen Behörden dazu zu bringen, der Vernunft dann mit amtlichen Mitteln Geltung zu verschaffen.

Was bei Schottergärten auch in Leipzig durchaus möglich wäre. Denn es gibt eine Vorgartensatzung (seit 1996), die für die Anlage von Vorgärten eine „gärtnerische Gestaltung“ vorschreibt.

Und so stellte denn auch die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage zum Thema, warum das nicht ausreichend kontrolliert werde, fest: „Die gültige Fassung der Vorgartensatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 600/96 vom 18.09.1996) regelt unter § 2 Abs. 1, S. 1: ,Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.‘ Der aktuelle Verwaltungsstandpunkt VII-A-01154-VSP-01 erläutert, dass die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots der Anlage von Schottergärten in der Vorgartensatzung nicht erforderlich ist, da aus Sicht der Stadtverwaltung kein Regelungsdefizit besteht. Aus den Regelungen der Vorgartensatzung ergibt sich bereits jetzt, dass Vorgärten nicht als ,Schottergärten‘ angelegt werden dürfen.“

Nur tauchen überall im Stadtgebiet immer öfter solche mit Schotter zugepackten Vorgärten auf. Und müssten eigentlich postwendend wieder verschwinden, wenn das die zuständige städtische Behörde auch kontrollieren würde.

Aber das tut sie nicht. So kann man die entsprechende Antwort aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zumindest lesen, die die SPD-Fraktion jetzt bekommen hat.

„Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung bilden die Sächsische Bauordnung (SächsBO) und die Satzung selbst. Das Anlegen eines Vorgartens ist gem. § 61 SächsBO verfahrensfrei – man braucht dazu also keine Baugenehmigung. Nur im Falle einer Abweichung von den Festsetzungen der Satzung ist die Abweichung gem. § 67 SächsBO auch zu beantragen“, erklärt das Bauordnungsamt darin.

„Auf die Modalitäten der Satzung weist das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Bauwillige vor Antragstellung, insbesondere in der Servicestelle ,Bauberatung‘, hin. Abweichungen von den Festsetzungen der Satzung gelangen dem ABD in der Regel durch Anzeigen Dritter bei Errichtung einer Garage, eines Carports oder auch der Gestaltung der Müllunterstellplätze in den Vorgärten zur Kenntnis.“

Was ja im Klartext bedeutet: Die Mitarbeiter/-innen des Amtes fahren nicht ständig in der Stadt herum, um die Vorgärten zu kontrollieren. Nur wenn es Anzeigen von Nachbarn oder Dritten gibt, nimmt man Kontakt zu den Hausbesitzern auf. Und die sind – so das Bauordnungsamt – meistens sogar einsichtig: „Sofern ein Vorgarten nicht der Satzung entspricht und hierfür auch keine Abweichung beantragt und genehmigt wurde, hört das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege die betroffenen Eigentümer/-innen an. Diese reagieren in der Regel auf die in der Anhörung beschriebenen Umstände und sind bemüht, selbst rechtmäßige Zustände herzustellen, sodass meist keine langwierigen Verwaltungsverfahren angestrengt werden müssen.“

Augenscheinlich haben die Hausbesitzer die tristen Gärten einfach in einem Moment völliger Unvernunft beauftragt anzulegen und brauchen tatsächlich manchmal einen sanften Stups, um wieder das Vernünftige zu tun. Ein schönes Beispiel dafür, in welch ein Dilemma die meist falsch verstandene Freiheit kommt, wenn sie die vernünftigen Argumente ignoriert. Und wie wichtig ausgerechnet an dieser Stelle verbindlich festgelegte Regeln sind.

Wobei einem ja schon bei dem Gedanken das kalte Grausen kommt, wenn man sich vorstellt, man müsste sich in so einem Schottergarten ein ruhiges Fleckchen zum Lesen und Unterhalten suchen, wenn die Sonne scheint …

Das heißt: Auch eine Vorgartensatzung baut erst einmal auf der Erwartung auf, dass Menschen in der Regel vernünftig handeln.

Was sie an vielen Stellen eben leider ganz bewusst nicht tun, weil sie meinen, ausgerechnet vernünftige Regeln würden ihre „Freiheit“ einschränken. Was dann Städte oft erst dazu zwingt, ihren Stadtordnungsdienst massiv auszubauen, wie das ja auch in Leipzig passiert ist.

Damit hat zwar das Bauordnungsamt nichts zu tun. Das ist nur für die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften zuständig. Und bislang sah man dort auch nicht die Notwendigkeit, noch extra Leute einzustellen, die herumfahren und kontrollieren: „Die stadtweite Überprüfung bzw. Überwachung der Einhaltung der Vorgartensatzung ohne konkreten Anlass (Anzeige) ist mit den Kapazitäten des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege, die vor allem der Gefahrenabwehr dienen, nicht realisierbar, nicht verhältnismäßig und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen.“

Bislang hatte das auch den Leipziger Stadtrat nicht besonders beschäftigt. Aber seit der Klimawandel auch in Leipzig deutlich spürbar geworden und das Artensterben in seinen drastischen Ausmaßen unübersehbar geworden ist, sind auch die Ratsfraktionen auf einmal dafür sensibilisiert, wie sehr auch private Grundstücke eine Rolle spielen im Geflecht städtischer Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Insekten.

Parallel beschäftigen diese Themen inzwischen auch die Stadtverwaltung selbst, die sich durchaus auch ähnliche Kritik gefallen lassen muss. Auch städtische Behörden handeln nur zu gern unvernünftig, wenn „man das schon immer so gemacht hat“. Aber die Zeiten ändern sich. Und derzeit erst einmal mit vielen negativen Folgen unvernünftigen menschlichen Handelns.

Schottergärten: Leipzig muss künftig kontrollieren, dass es keine Verstöße gegen die Vorgartensatzung gibt + Video

Schottergärten: Leipzig muss künftig kontrollieren, dass es keine Verstöße gegen die Vorgartensatzung gibt + Video

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schottergärten sind wirklich grauenhaft und heizen im Sommer die Luft zusätzlich auf. Wie kann man sowas schön finden?

Schreiben Sie einen Kommentar