Es ist nicht nur in Leipzig ein Problem, dass Eigenheimbesitzer ihre Gärten vorm Haus in eine Stein- und Schotterwüste verwandeln. Das widerspricht zwar der Leipziger Vorgartensatzung. Aber das Sächsische Naturschutzgesetz benennt diese Verwüstung der Umwelt noch nicht explizit. Das soll sich ändern und die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hofft, dass die Regierungskoalition ihren Vorstoß zu den Schottergärten diesmal nicht abbügelt.

Am Freitag, 21. Mai, brachte die Linksfraktion ihren Entwurf für eine Änderung des Naturschutzgesetzes in den Landtag ein (Drucksache 7/5936), um den Trend zu Schottergärten zu stoppen.„Hamburg kann es, Schleswig-Holstein kann es, Baden-Württemberg kann es, Sachsen-Anhalt macht es seit März auch: Schottergärten verbieten!“, begründet Antonia Mertsching, Sprecherin für Umwelt- und Naturschutzpolitik der Linksfraktion, den Vorstoß.

Schon im Mai 2017 waren insgesamt 15 Prozent der Vorgärten in Deutschland größtenteils versiegelt, also gepflastert oder mit Kies und Schotter bedeckt, Tendenz steigend. Und warum? Viele meinen, Steingärten seien weniger pflegeaufwendig, dem ist mitnichten so. Die vermeintlich moderne, cleane Ästhetik von Stein und Beton hat überdies auch psychisch negative Effekte und ermöglicht weniger Entspannung als grüne Areale.“

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll durch Ergänzung des Sächsischen Naturschutzgesetzes um eine weitere gesetzliche Bestimmung ,§ 9a Gartenanlagen‘ die erforderliche normative Klarstellung erfolgen, dass das Anlegen insbesondere sogenannter Schottergärten keine nach der Sächsischen Bauordnung zulässige Verwendung von nicht überbauten Grundstücksflächen darstellt. Diese ist zudem rechtlich geboten, weil die verfassungsgemäß und landesgesetzlich bestimmten Ziele des Natur- und Artenschutzes einer derartigen Flächennutzung/-gestaltung entgegenstehen“, formuliert die Linksfraktion das Anliegen ihres Vorstoßes.

„Zwar kann zunächst jeder Grundstücksbesitzer grundsätzlich über sein Eigentum verfügen. Allerdings sind Eingriffe zulässig – und zwar aufgrund von Belangen des Natur- und Umweltschutzes und des Landschaftsschutzes“, betont Mertsching.

„Außerdem sagt das Grundgesetz: ,Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.‘ Es gibt zahlreiche Gründe, warum Schottergärten zum Wohle der Allgemeinheit verboten werden sollten. Sie sind biologisch fast tot, tragen also nicht zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Sie verdichten und zerstören Boden, denn eingebrachte Unkrautfolien erschweren das Versickern von Niederschlag, was sich nachteilig auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt.

Schottergärten sind außerdem schlecht fürs Mikroklima: Sie heizen in der Sonne viel stärker auf als naturnahe Gärten und strahlen die gespeicherte Wärme nachts wieder ab. Schottergärten besitzen zudem eine schlechte Klimabilanz, weil der Abbau und die Zerkleinerung sowie der Transport von Steinen sowie die Herstellung von Unkrautvliesen viel Energie verbrauchen. Nicht zuletzt fördern Schottergärten den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen.“

Wir leben augenscheinlich in einer Zeit, in der vielen Menschen nur schwer beizubringen ist, dass ihr eigenes Verhalten mit dazu beiträgt, dass unsere Umwelt immer mehr in Bedrängnis gerät, die Artenvielfalt verschwindet, das Grundwasser verloren geht, die Hitze in den Städten brütet. Ihr kleiner Besitz ist Teil des Problems. Aber augenscheinlich braucht es tatsächlich erst Gesetze, die das auch klar benennen.

„Wir wollen landesrechtlich klarstellen, dass das Anlegen insbesondere sogenannter Schottergärten keine nach der Sächsischen Bauordnung zulässige Verwendung von nicht überbauten Grundstücksflächen darstellt“, sagt Antonia Mertsching.

„Wir wollen überdies regeln, dass darauf hinzuwirken ist, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Denn ohne Insekten geht’s nicht – sie sind die Grundlage der Nahrungskette und leisten unersetzliche Ökosystemleistungen. Jeder mögliche Quadratmeter Erde muss ihnen als Lebensraum erhalten bleiben!“

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