Es ist schon spannend, wenn der Stadtrat mit der Verwaltung ein bisschen Katz und Maus spielt und am Ende tatsächlich herauskommt, dass manche Dinge tatsächlich deshalb aus der Kontrolle gelaufen sind, weil die Verwaltung schlicht nicht kontrolliert hat. Manchmal aus nachvollziehbaren Gründen, wie eine Anfrage der Grünen-Fraktion zu den Leipziger Schottergärten ergab. Da hatte Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek am 19. Januar doch noch ein paar Nachfragen.

Der Weg bis dahin war mühsam. Denn anfangs meinte ja die Verwaltung zu den immer öfter im Stadtgebiet auftauchenden, zugeschotterten Vorgärten, die dürfe es auch nach der geltenden Vorgartensatzung nicht geben, eine extra Schottergarten-Regelung brauche es nicht. Und man reagiere auch, wenn der Verwaltung dieser Missstand angezeigt würde. Aber als es dann um das zuständige Kontrollpersonal ging, begann das Herumgedruckse. War es vorhanden? War es nicht vorhanden?

Die Antwort auf die Anfrage der GrĂĽnen machte nun deutlich, dass die entsprechende Kontrollstelle erst besetzt werden muss.

Amt spricht von „schwieriger Bewerberlage“

„Die Stelle befindet sich derzeit im Stellenbesetzungsverfahren. Wann mit einer Besetzung zu rechnen ist, kann aufgrund der derzeit schwierigen Bewerberlage nicht beurteilt werden“, teilt das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege in der Antwort mit.

„Die Stelleninhalte entsprechen dabei den Aufgaben der Baukontrolle (u.a. Überprüfung und Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, Prüfung der Zulässigkeiten der eingesetzten Bauprodukte, Übermittlung von Rechtsverstößen an die zuständige Stelle, eigenverantwortliche Erteilung von Anordnungen, Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen zu Missständen).“

Also wieder ein wichtiger Verwaltungsbereich, in dem man jetzt das Problem hat, auf einem ziemlich leergefegten Arbeitsmarkt die benötigten Fachkräfte zu finden.

Kontrollpersonal wurde schlicht eingespart

Man hatte mögliche Kontrollpersonal sogar regelrecht eingespart, wie Baubürgermeister Thomas Dienberg in der Antwort direkt zugestand. Grund dafür: die Liberalisierung der Baugenehmigungen in Deutschland und ganz speziell in Sachsen. Man denke nur an das „Baum-ab-Gesetz“. Unter dem Label „weniger Bürokratie“ wurden nicht nur Baugenehmigungen deutlich vereinfacht.

Es wurden auch die Spielräume der Kommunen eingeschränkt, regelnd einzugreifen. Sodass dann augenscheinlich auch das nötige Personal, das „prophylaktisch“, wie Dienberg sagte, die Einhaltung der Regeln auch zur Vorgartengestaltung kontrollierte, eingespart wurde. Es fuhr also auch niemand mehr herum in der Stadt und besah sich die neu entstehenden Vorgärten auf Einhaltung der Vorgartensatzung an.

Das passierte nur, so Dienberg, wen es Anzeigen oder Hinweise direkt ans Amt für Bauordnung und Denkmalpflege gab. „Dann reagieren wir auch“, sagte Dienberg in der Ratsversammlung. Und dann gibt es auch Sanktionen. Den die Gestaltung des Vorgartens als Garten ist auch in der alten Vorgartensatzung festgeschrieben.

Regelung für Vorgärten ist ebenso noch Zukunftsmusik

Und auch eine eindeutigere Regelung zur Vorgartengestaltung, die Hausbesitzern klarmacht, dass Steine und Beton da ganz und gar nicht dominieren dürfen, wird noch Zeit brauchen, teilte die Verwaltung auf die Frage „Wann ist mit der Novellierung der Vorgartensatzung zu rechnen?“ mit.

Denn eine Vorgartensatzung in diesem Sinn wird es künftig nicht mehr geben. Was auch daran liegt, dass die Ratsversammlung mehrfach darauf drängte, dass Leipzig endlich eine richtige Grünsatzung bekommt, damit der Flickenteppich beim so wichtigen Stadtgrün endlich aufhört.

„Die Regelungen der Vorgartensatzung sollen aufgrund ihrer thematischen Nähe in eine Freiflächen- und Begrünungssatzung integriert und ergänzt werden. Mit dieser Satzung soll über die Vorgartenflächen hinaus die Begrünung der sonstigen unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und von Gebäuden geregelt werden“, heißt es in der Verwaltungsantwort.

„Der Entwurf sieht einen differenzierten Bußgeldkatalog für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben der Satzung vor. Derzeit wird der Entwurf noch mit den Ämtern abgestimmt, deren Aufgabengebiete von den beabsichtigten Regelungen berührt werden. Der Abstimmungsprozess ist noch im Gange. Der Fortgang des Verfahrens ist abhängig von den Inhalten der Stellungnahmen und Rückmeldungen der betroffenen Ämter. Der Terminplan sieht vor, dass mit dem Gremiendurchlauf Ende des ersten Quartals 2022 begonnen wird.“

Anspruch und Realität

Blieb dann noch die Frage: Wann wird wieder kontrolliert?

„Die Einhaltung der Regelungen der künftigen Satzung werden nach Bekanntmachung der Satzung kontrolliert und Zuwiderhandlungen entsprechend dem Bußgeldkatalog geahndet“, hatte die Verwaltung kurz und knapp geantwortet.

Was dann freilich kollidieren könnte mit der Personalfrage. Es sei denn, die Stadt wird jetzt zugeschüttet mit Bewerbungen von Fachkundigen, die nur zu bereit sind, Vorgärten auf ihre Klimaverträglichkeit hin zu begutachten.

Die Debatte vom 19.01.2022

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