Ein Tag im Frühjahr 2023 änderte das Leben von Petra Rumpel-Ihrig, mag man überspitzt sagen: In der Straßenbahn fiel ihr Blick auf eine Anzeige, mit der nach neuen Schöffinnen und Schöffen ab 2024 gesucht wurde. Rumpel-Ihrig dachte nicht lange nach, bewarb sich um das Ehrenamt, wurde gewählt – und entscheidet nun über das Schicksal mutmaßlicher Straftäter am Landgericht Leipzig mit.Â
Was vielleicht in gewisser Weise Feine Fügung war: „Mein Mann sagt immer, vielleicht würde ich noch einmal Jura studieren. Es hat mich immer interessiert“, schmunzelt Petra Rumpel-Ihrig. Seit zwei Jahren wirkt sie als Schöffin, also ehrenamtliche Laienrichterin, in Strafprozessen am Leipziger Landgericht mit, ist an Urteilsfindungen beteiligt. Ihre Amtszeit geht über fünf Jahre.
Die Schöffen als Korrektiv
Ganz „unbelastet“ war sie nicht, als sie sich im Frühjahr 2023 bewarb und Ende des Jahres Post bekam, dass sie als Hauptschöffin angenommen wurde: Bevor es die gebürtige Pfälzerin vor drei Jahren an die Pleiße verschlug, hatte sie bereits am Ludwigshafener Arbeitsgericht ehrenamtlich auf der Richterbank gesessen. Inzwischen ist die 59-Jährige am Landgericht Leipzig mit Schattenseiten des menschlichen Daseins konfrontiert. Darunter auch Gewaltverbrechen.
Ihr Terminkalender beansprucht jedes Jahr mehr oder weniger Tage für Prozesse, die ihr zugelost werden und deren Inhalt sie erst kurz vorher erfährt. Was so gewollt ist: Im Gegensatz zu den Berufsrichtern kennen Schöffen die Akten des Kriminalfalls nicht. Sie gehen mit anderem Blick an den Sachverhalt, hinterfragen die Berufsrichterinnen und ‑richter bei Urteilsfindung und Strafhöhe.
Dass Laien im Rechtssystem mitwirken, ist eine Tradition, die sich bis ins frühe Mittelalter und weiter zurückverfolgen lässt. In gewisser Weise bilden Schöffen das lebenspraktische Gegengewicht, das die rein juristische Sicht auf einen Fall etwas zurechtrückt, ohne sie auszustechen: „Wir kommen mit dem menschlichen Sachverstand“, meint Rumpel-Ihrig, die eine erwachsene Tochter hat und im Personalwesen tätig ist.
Für Prozesstage muss ihr Unternehmen sie übrigens vom Gesetz her freistellen, tut dies aber auch gern: „Bei mir ist es so, dass mein Arbeitgeber voll dahintersteht.“Â
Ein Prozess blieb im Gedächtnis
Als ihr Ehrenamt 2024 begann, hatte Rumpel-Ihrig nur wenige und kürzere Verhandlungen am Landgericht, bei denen „kleinere“ Delikte aus erster Instanz wegen einer Berufung neu verhandelt wurden: Mal war es ein Corona-Verstoß, mal ein Hausfriedensbruch.
Das Jahr 2025 ging mit 18 Gerichtstagen und verwickelteren Sachverhalten dann schon ordentlich in die Vollen. Rumpel-Ihrig erinnert sich an einen Prozess zu einer schweren Gewalttat mit längerer Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen, inklusive Opferaussage. Über den konkreten Fall sprechen darf die Schöffin nicht. Klar aber ist: „Das sind Themen, die nimmt man schon mit. Das ist nicht so, dass man im Gericht sitzt und schüttelt das dann alles ab.“
Warum professionelle Distanz das A und O ist
Gleichzeitig muss sie Distanz halten, sich alle Facetten anschauen, die Beweislast würdigen, um im Verbund zu einem begründeten Urteil zu gelangen. Selbstreflexion, Austausch über den Fall zwischen menschlicher und rechtlicher Betrachtung: Das erlebe sie als sehr bereichernd und intensiv, meint Rumpel-Ihrig. Auch wenn Sitzungstage vor Gericht lang werden können, physisch und mental manchmal an die Substanz gehen. Ihre „gesunde Resilienz“ sei dabei hilfreich, meint Rumpel-Ihrig.
Urteile werden nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie dem Schlusswort des Angeklagten am Ende einer Beratung gefällt, bei der Berufs- und Laienrichter gleichberechtigt abstimmen.Â
Eine Lanze für die Richterschaft
Die ist geheim, auch hier unterliegt Rumpel-Ihrig bei jedem zuordenbaren Fall strikter Diskretion. Generell, sagt sie, wird sachlich diskutiert, was die Beweise und gegebenenfalls das Strafmaß angeht.
Dem verbreiteten Klischee, dass Schöffinnen und Schöffen nur abnicken, was die Berufsrichterschaft vorgibt, weil die es am besten wüsste, widerspricht die Ehrenämtlerin aus ihrer Erfahrung: „Ich habe erlebt, dass die Richterinnen und Richter einen intensiv einbinden.“ Ihre Meinung zählt, sagt sie, oft wird sie zuerst nach ihrer gefragt. Gerade die Wertschätzung, wahr- und ernstgenommen zu werden, bedeutet Rumpel-Ihrig viel.Â
Unangenehmes widerfuhr ihr noch bei keiner der Strafkammern am Landgericht, bei denen sie bisher eingesetzt war. Auch wenn die Richterinnen und Richter – Juristen sind eben Menschen – in ihrem Stil und Charakter unterschiedlich sind. Im Hinblick auf Engagement und Motivation aber glichen sie sich: „Die nehmen ihren Job schon sehr ernst.“Â
Rechtsstaat und Unschuldsvermutung
Wohl auch deswegen steht Rumpel-Ihrig fest hinter jedem Urteil, an dem sie mitwirkte. Dass die Vorstellungen anfangs unterschiedlich waren, man als Schöffe oder Schöffin in die ein oder andere Richtung kritisch zum Beispiel beim Strafmaß war: Das kommt vor. Letztlich gab es aber stets eine Erklärung, eine Annäherung und ein gemeinsam getragenes Urteil.Â

Das kann im Rechtsstaat auch ein Freispruch sein, wenn etwa Beweise fehlen. In der Öffentlichkeit stößt das schnell auf Unverständnis. Aber: „Wenn ich es nicht begründen kann, kann ich nicht einfach irgendwas aus der Luft ziehen“, sagt die Schöffin.
Oder: „Im Zweifel für den Angeklagten“, was bedeutet, dass ein vielleicht Schuldiger frei aus dem Gerichtssaal spaziert. Aber im Umkehrschluss eben auch, dass der Unschuldige nicht in Angst vor Willkür leben muss.Â
Fälle von Mord und Totschlag hatte Rumpel-Ihrig in zwei Amtsjahren noch nicht auf dem Tisch. Käme es dazu, würde sie genauso professionell und unvoreingenommen herangehen wie überall, ist sie sich sicher. Abscheu vor Gewaltverbrechern, persönliche Sympathien oder Abneigungen haben vor Gericht nichts zu suchen, betont die 59-Jährige: „Ich versuche dann, mich zurechtzurütteln. Emotionen sind da ganz schlechte Ratgeber.“
Das Kräftespiel eines Prozesses
Aber natürlich gibt es Momente, die sie nicht kaltlassen. Etwa, wenn traumatisierte Verbrechensopfer in den Zeugenstand treten, die Polizei brisante Verhandlungen absichert oder Angeklagte in Handschellen gebracht werden. Ein seelisches Ventil findet die Schöffin durch einen gelegentlichen Austausch mit ihrem Ehemann, freilich auch hier unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu Details und Namen.
Einmal wurde ihr eine Verhandlung zugelost, die mit der Ansage eines Berufsrichters begann, dass dies sein letzter Prozess vor dem Ruhestand sei. In dieser unerwarteten Situation konnte Rumpel-Ihrig das Gefühl der Rührung nicht beiseiteschieben. Ein nur allzu menschlicher Reflex.
Ungebrochene Faszination erlebt Rumpel-Ihrig immer wieder aufs Neue beim Blick hinter die Kulissen der Justiz und dem Kräftespiel eines Strafprozesses, bei dem alle Parteien ihre Rolle ausfüllen, im Gerichtssaal um Wohl und Wehe eines Menschen ringen. Respekt gehört für die 59-Jährige dazu: Respekt gerade auch vor Verteidigerinnen und Verteidigern, die unbeirrt jenen zur Seite stehen, bei denen das Urteil von Medien und Öffentlichkeit manchmal genannt und geschrieben scheint, bevor die Verhandlung begonnen hat.
Ein weniger bekanntes Ehrenamt
Wenn sich Rumpel-Ihrig eines wünscht, ist es eine stärkere Kommunikation nach außen, dass auch die Schöffenfunktion zu den Ehrenämtern zählt. Neben dem, was man gemeinhin damit verbindet, wie die Mitarbeit im Verein, der Kirche oder der Freiwilligen Feuerwehr.
Nur durch starke öffentliche Bekanntmachung, sagt sie, fände man auch in Zukunft genügend Menschen, die diese Rolle mit Herzblut ausfüllen und der Gesellschaft so etwas zurückgeben. Ihre eigene Amtszeit geht noch bis Ende 2028. Ob sie 2029 erneut antritt? Das will Petra Rumpel-Ihrig zu gegebener Zeit entscheiden. Vorstellen kann sie es sich auf jeden Fall.
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Hintergrund: Schöffinnen und Schöffen in Deutschland sind Laienrichter, die auch ohne juristischen Hintergrund bei Gerichtsverhandlungen mitwirken, mit gleichem Stimmrecht die Berufsrichter unterstützen und als Bindeglied zur Gesellschaft fungieren. Ihre lebenspraktische Erfahrung und ihr Sachverstand sollen in Gerichtsurteile ausdrücklich einfließen. Im Bereich des Strafrechts ist der Einsatz an Amtsgerichten (Schöffengericht) oder Landgerichten (u.a. kleine oder große Strafkammer) möglich.
In der Regel bewirbt man sich bei Interesse für das Ehrenamt und wird im Idealfall zunächst auf eine von der Gemeinde erstellte Vorschlagsliste gesetzt. Im zweiten Schritt bestimmt der Schöffenwahlausschuss des zuständigen Amtsgerichts die Haupt- und Hilfsschöffen für die bevorstehende Amtsperiode. Die nächste geht in Sachsen von 2029 bis 2033.
Zu den Grundvoraussetzungen zählen unter anderem ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Amtsbeginn, die deutsche Staatsbürgerschaft, ausreichende Sprachkenntnis, gesundheitliche Eignung und Unbescholtenheit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei ihnen angestellte Schöffinnen und Schöffen für Verhandlungen am Gericht freizustellen. Für das Ehrenamt gibt es eine Aufwandsentschädigung, auch Fahrtkosten und möglicher Verdienstausfall können erstattet werden.
Weitere Informationen: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10878
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