Er erstach laut Urteil aus Rache und Besitzdenken heraus seine Ex-Partnerin und verletzte den eigenen Sohn mit einem Messer lebensbedrohlich, nun stemmt sich der als Mörder verurteilte Nick W. gegen das Strafmaß: Nachdem der 37-Jährige in der vergangenen Woche zu lebenslanger Haft mit Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden war, hat seine Verteidigung Revision eingelegt.
Das bestätigte das Leipziger Landgericht am Dienstag auf LZ-Anfrage. Demnach erfolgte die Einlegung des Rechtsmittels, die Nick W.s Anwältin Andrea Liebscher direkt nach dem Urteil angekündigt hatte, noch am vergangenen Mittwoch, dem 9. April.
Frau ermordet und Kind schwerst verletzt
Die 2. Strafkammer des Leipziger Landgerichts hatte Nick W. an diesem Tag wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt und dazu die besondere Schwere der Schuld bejaht. Daher ist es nahezu ausgeschlossen, dass Nick W. nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen wird.
Für das Schwurgericht war erwiesen, dass der Leipziger am späten Abend des 18. August 2025 gegen 22:15 Uhr unter Alkoholeinfluss die Wohnung seiner Ex-Partnerin Susann K. in der Reudnitzer Fritz-Hanschmann-Straße aufgesucht und sich nach einem Disput am Balkon gewaltsam Zutritt in das Mehrfamilienhaus verschafft hatte. Anschließend drang Nick W. laut Anklage in die Wohnung ein, wo er Susann K. im Flur ein Messer in den Bauch rammte.

Die 42-Jährige konnte noch schwer verletzt durch das Erdgeschossfenster auf die Straße springen, wo sie blutend zusammensackte. Sie verstarb kurz darauf in einer Klinik. Ihr potenziell neuer Freund, der sich mit in der Wohnung aufhielt, flüchtete ebenfalls ins Freie, ist bis heute schwerst traumatisiert.
Laut Gericht billigte er ihr kein Leben ohne ihn zu
Unfassbar: Im Kinderzimmer griff Nick W. der Anklage zufolge dann seinen eigenen Sohn an, der bereits im Bett lag und von dem Lärm wach geworden war. Mindestens 14 Mal stach Nick W. auf den 10-Jährigen ein, ehe er selbst den Notruf wählte und sich festnehmen ließ. Eine über fünfstündige Not-OP rettete das Leben des Kindes, das jetzt elternlos bei Verwandten aufwächst.
Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass Nick W. bereits mit einem möglichen Tötungsplan zu Susann K. gefahren war. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gemordet, weil er die Trennung von der Frau nicht akzeptiert und ihr ein selbstbestimmtes Leben ohne ihn verweigert habe, hieß es.

Auch wenn Außenstehende nur wenig über die wechselhafte Beziehung von Opfer und Täter sagen konnten, machte eine Vielzahl gesicherter Chatnachrichten deutlich, dass sich die Situation des Paares im Sommer 2025 bis zur Tat extrem zuspitzte. Er gönne ihr das Glück, aber nicht mit einem anderen, soll Nick W. etwa kurz vor der Bluttat getextet haben. Auch sandte er Susann K. ein gebrochenes Herz-Emoji zu.
Messerangriff auf Sohn ließ sich laut Kammer nicht aufklären
Das Urteil vom Mittwoch entsprach der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Nick W.s Verteidigerin Andrea Liebscher hatte auf zehn Jahre Haft wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen plädiert. Eine Planung der Tat wurde bestritten.
Die Verteidigung konnte zumindest erreichen, dass der Messerangriff auf den Sohn im rechtlichen Sinne nicht wie angeklagt als Mordversuch eingestuft wurde: „Wir können es einfach nicht aufklären“, hatte der Vorsitzende Richter Michael Dahms dazu bemerkt. Faktisch hat dies beim Gesamtstrafmaß aber keinen Effekt. Dass Nick W. das Geschehen als Unfall beziehungsweise Blackout darstellte, sei in jedem Fall eine Schutzbehauptung, befand die Kammer.
Mit der Revision wird der Bundesgerichtshof die aktuelle Entscheidung anhand der Akten auf etwaige Rechtsfehler prüfen. Sollten diese festgestellt werden, ist es denkbar, dass das Verfahren neu aufgerollt wird.
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