Er soll mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin und den gemeinsamen Sohn losgegangen sein, das Kind wurde schwer verletzt, sie überlebte den Angriff nicht: Sieben Monate nach der schockierenden Gewalttat in Leipzig-Reudnitz steuert der Mordprozess gegen den 37 Jahre alten Nick W. seinem Ende entgegen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht am Freitag das maximale Strafmaß für den Angeklagten. Seine Verteidigung trat auf die Bremse.

Geht es nach der Anklage, wird Nick W. lange hinter Gittern sitzen müssen: Im Prozess gegen den Leipziger forderte Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob am Freitag, den 37-Jährigen wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft zu verurteilen und eine besondere Schwere der Schuld zu bejahen. Sollte letzteres geschehen, käme Nick W. auch bei guter Führung sehr wahrscheinlich nicht nach 15 Jahren frei.

Situation spitzte sich bis zur Tat massiv zu

Der gelernte Handwerker soll seine Ex-Partnerin Susann K. am späten Abend des 18. August 2025 in deren Reudnitzer Wohnung aufgesucht, ihr mit dem Messer in den Bauch gestochen und anschließend 14 Messerstiche gegen den gemeinsamen Sohn ausgeführt haben, der von dem Krach erwacht war. Der 10-Jährige überlebte nach über fünf Stunden Not-OP, Susann K. starb dagegen mit nur 42 Jahren an ihrer Stichverletzung.

Ermittler am 20. August in der Nähe des Tatorts in Reudnitz: Hier soll der Verdächtige mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin und den gemeinsamen Sohn eingestochen haben, die Frau verstarb. Foto: Lucas Böhme
Ermittler am 20. August in der Nähe des Tatorts in Reudnitz: In einer Erdgeschosswohnung soll der Verdächtige mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin und den gemeinsamen Sohn eingestochen haben, die Frau verstarb. Foto: Lucas Böhme

Das Paar kannte sich seit 2011, habe eine wechselhafte On-off-Beziehung gehabt, „die, wenn man von außen draufschaut, etwas eigenartig anmutet“, fasste Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob im Plädoyer zusammen. Nick und Susann hätten weder mit noch ohne den anderen so richtig gekonnt. Als sie jedoch im Juli 2025 einen Arbeitskollegen kennenlernte, bahnte sich etwas Neues für die Frau an, sie wandte sich von Nick ab.

Auch wenn es kaum Zeugen gab, die Näheres über das Verhältnis sagen konnten, machten gesicherte Chats nachvollziehbar, wie sich die Situation zwischen Nick und Susann im Sommer 2025 bis zum Tatabend  zuspitzte, sagte Jakob. So soll Nick W. nur zwei Tage vor dem Verbrechen eine Nachricht an Susann versandt haben, wonach er ihr das Glück gönne, aber nicht mit einem anderen. Zuletzt schickte er der Frau ein zerbrochenes Herz-Symbol.

Staatsanwaltschaft: Kind wurde zum Objekt der Aggression degradiert

Laut Überzeugung des Oberstaatsanwalts setzte sich Nick W. am Tatabend mit klarem Plan in sein Auto: „Es steht fest, dass er in Tötungsabsicht handelte.“ Die Version von Nick W., wonach er eine Aussprache gewollt habe und der Tod von Susann K. eine Art Unfall gewesen sei, sei hanebüchen. Allein der bis zur Wirbelsäule reichende Stichkanal bei der getöteten Susann spreche gegen ein unglückliches Versehen.

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob will Nick W. lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld hinter Gitter bringen. Foto: Lucas Böhme

Bei den Stichen auf das Kind machte der Angeklagte einen Blackout geltend. Jakob hielt dem entgegen: Nick W. habe sich an dem wehrlosen Kind abreagieren wollen, nachdem Susann schwer verletzt aus dem Fenster der Erdgeschosswohnung gesprungen und nicht mehr greifbar war. Dem Vater sei der Junge im Moment der Tat schlicht egal gewesen, er habe den 10-Jährigen zum Objekt seiner Wut degradiert.

Der Anklagevertreter sah bei beiden Handlungen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe verwirklicht.

Verteidigung verneint gezielten Tatplan

Die Verteidigung versuchte zumindest, das Bild des eiskalt-planvollen Rachemörders zu entkräften: Nick W. habe auch im internen Gespräch mit ihr sofort Verantwortung für die Taten übernommen, die nicht abzustreiten sei, betonte Rechtsanwältin Andrea Liebscher. Aus ihrer Sicht sprächen die Umstände aber für eine situative Eskalation.

Im Zustand maximaler Anspannung sei ihr Mandant bei Susann aufgekreuzt. Den Ablauf der Geschehnisse habe er, der bisher nie gewalttätig aufgefallen sei, nicht gewollt oder vorhergesehen. Die Forderung der Anwältin: zehn Jahre Haft wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Urteil am 2. April erwartet

Die Nebenklage hatte sich weitgehend der Staatsanwaltschaft angeschlossen: Der schwer verletzte Sohn werde seinem Vater vielleicht mal die Frage stellen, warum er ihm das angetan habe, sagte Anwältin Ina Alexandra Tust, welche das überlebende Kind vertritt. Der Junge befände sich nach langem Krankenhausaufenthalt in psychotherapeutischer Behandlung, sei reflektiert für sein Alter und versuche tapfer, durch den Alltag zu kommen. Die Narben bleiben für immer – am Körper und seelisch.

Rechtsanwältin Antonia Sturma, die sich für die Mutter und eine Schwester von Susann einsetzt, schilderte, dass es ihren Mandantinnen um Antworten ginge. Der Darstellung von Nick W. zum Tatgeschehen sei nicht zu glauben. Vielmehr habe der 37-Jährige selbstbezogen versucht, ein paar unabstreitbare Fakten mit Schutzbehauptungen zu garnieren, die ihn in ein besseres Licht rücken. Seine Version sei „gelogen und lebensfremd.“

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Michael Dahms nach seinem letzten Wort schüttelte Nick W. nur stumm den Kopf. Am 2. April um 14:00 Uhr wird das Urteil verkündet.

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