Bei der Urteilsbegründung kämpfte Ines F. mit ihren Emotionen: Fast sieben Jahre nach dem letzten von zwei brutalen Überfällen, die der linksextremen Szene zugeordnet werden, sprach das Landgericht die Buchhalterin frei und hob damit eine erstinstanzliche Entscheidung auf. Für die Kammer fehlte der entscheidende Beweis, dass die Angeklagte sensible Personendaten verraten und so die Gewalttaten ermöglicht hat.
Um kurz nach 13:00 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf am Dienstag das Urteil: Ines F. wird vom Vorwurf der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, freigesprochen. Die 18 Monate Haft auf Bewährung, die das Amtsgericht im Februar gegen die 56-Jährige verhängt hatte, sind damit hinfällig.
Brutale Überfälle und Verdacht gegen „Hammerbande“
Seit 8. September hatte die zweifache Mutter erneut vor Gericht gestanden, weil sie und die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Leipziger Amtsgerichts eingelegt hatten. Das hatte Ines F. für schuldig befunden, sie habe als damalige Mitarbeiterin des Mahnwesens im Uniklinikum Magdeburg ihren Zugriff auf Melderegister genutzt, um Adressdaten an Linksextreme weiterzuleiten.
Am 30. Oktober 2018 war der Neonazi Cedric S. (damals 20) auf dem Weg zum Sport nahe seiner Wurzner Anschrift von einer Gruppe zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Ein Jahr darauf, am 3. November 2019, wurde eine Immobilien-Prokuristin im Nordwesten Leipzigs Opfer von Angreifern, denen sie arglos die Wohnungstür öffnete und die der damals 34-Jährigen Fausthiebe verpassten. Wer die Schläger waren, ist bei beiden Fällen bis heute ungeklärt, auch wenn Ermittler Verdachtsmomente hinsichtlich der „Hammerbande“ um Lina E. erkannten.
Staatsanwaltschaft hielt an erstem Urteil fest
Die Anklage ging davon aus, dass Ines F., die mit der Ermittlung von Schuldneradressen für Mahnverfahren des Uniklinikums Magdeburg betraut war, ihr exklusives Zugriffsrecht auf Datenbanken missbrauchte, um die Adressen beider Opfer herauszufinden und weiterzugeben.
Staatsanwältin Sandra Daute argumentierte zum Abschluss des Berufungsprozesses am Dienstag, die Angeklagte habe damit rechnen können und müssen, dass es zu gewaltsamen Übergriffen kommen kann. Die Rechtsprechung verlange für einen Schuldspruch nicht, dass sie bei den Taten direkt beteiligt sei: Es reiche aus, dass sie Gewalt billigend in Kauf nehme. Das Engagement von Ines F. in der linken Szene, die bei ihr nachgewiesenen Abfragen und angelegten Datensammlungen ohne Bezug zur Arbeit, die Überfälle: Das Gesamtbild aus der Beweisaufnahme spreche gegen einen Zufall.
Verteidigung sah keinen Beweis
Verteidigerin Rita Belter sah dies anders: Sie stimmte der Staatsanwaltschaft nur zu, dass Cedric S. und die Prokuristin tatsächlich Opfer brutaler Überfälle wurden. Gleichwohl sei Neonazi Cedric S., der auch am Großangriff auf Connewitz 2016 beteiligt war, bereits im Frühjahr 2018 an der Berufsschule geoutet worden, was dann im März zum Abbruch seiner Ausbildung führte. Mithin waren seine Daten also ohnehin längst bekannt, so die Rechtsanwältin.
Auch bei der Prokuristin gäbe es zu viele Zweifel und Unklarheiten. So soll sich beispielsweise auch ein Polizeibeamter für die Frau interessiert und eine Abfrage durchgeführt haben, ohne dass man dem nachgegangen sei, sagte die Verteidigerin, die einen einseitigen Verfolgungseifer gegen die Angeklagte sah. Ein Bezug ihrer Mandantin zum zweiten Anschlagsziel, der Prokuristin, sei nicht erkennbar: „Es gibt überhaupt keinen Hinweis, dass Frau F. irgendein Interesse hatte an dieser Person.“
Trotz Freispruch: Gericht sieht moralische Mitverantwortung
In ihrem Schlusswort hatte sich die Angeklagte selbst noch einmal zu Wort gemeldet, ihre Angst vor einem Rechtsruck bekundet. Das von ihr gezeichnete Bild, wonach sie Gewalt befürworte und andere ans Messer geliefert habe, sei falsch. Auch als Mutter und Oma sei sie sich ihrer Verantwortung bewusst. „Ich werde für Recherchearbeit in einer Weise kriminalisiert, die mich schwer erschüttert hat.“
Der Kammervorsitzende griff dieses Bekenntnis in der Urteilsbegründung auf: Die Daten politischer Gegner würden in bestimmten Kreisen sicher nicht ausgespäht, um Urlaubsgrüße zu übermitteln, betonte Richter Jagenlauf. „Damit werden Sie sich einer gewissen moralischen Mitverantwortung nicht entziehen können“, hielt er der Angeklagten vor. Es gäbe keine Zweifel, dass sie auch ohne dienstliche Begründung Personendaten recherchiert hat.
Dass Ines F. dennoch freizusprechen war, sei allein dem Umstand geschuldet, dass es keine gesicherten Feststellungen gab, an wen welche Daten zu welchem Zeitpunkt weitergeleitet wurden. Die Lücke lasse sich nicht mit Beweisen füllen, gab der Richter zu.
Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, eine Revision gegen das Urteil zu prüfen.
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