This article is also available in English: Read this article in English.

Der heiße Sommer 2026 hat allen Leipzigern gezeigt, wohin die Reise mit der weltweiten Klimaerhitzung geht. Und wie schlecht die Stadt Leipzig tatsächlich auf solche hohen Temperaturen um 40 Grad vorbereitet ist. Logisch, dass die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat gern wissen wollte, was die Stadt da nun in den Hitzeschutz investiert. Das Amt für Umweltschutz antwortete auch. Aber die eigentliche Brisanz wurde erst deutlich, als Linke-Stadträtin Susanne Scheidereiter nachfragte.

Denn die Verwaltung hatte mal wieder das Kunststück vollbracht, in ihrer Antwort das eigentliche Problem in einer ausweichenden Formulierung zu verstecken: „Im Amt für Umweltschutz gab es keine Fördermittel, die allein aufgrund fehlender Eigenmittel nicht abgerufen wurden. Dies gilt ebenfalls für das Amt für Schule.

Die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln sind jedoch vielschichtig und in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Eine Eigenmittelbereitstellung ist in den meisten Förderprogrammen Voraussetzung zur Teilnahme bzw. Antragstellung. Gleichzeitig werden Mittelbereitstellungen vorrangig nach fachlichen und inhaltlichen Bedarfen geplant.“

Das klingt, als wäre die Welt in Ordnung. Immerhin hat Leipzig sogar ein Sofortprogramm Klimaanpassung (hier die Zahlen für 2026), mit dem die Stadt auch in den klammen Haushaltsjahren 2027 und 2028 jeweils 1 Million Euro für Klimaschutz ausgeben darf. Hofft man zumindest. Denn am Ende muss das die Landesdirektion auch genehmigen. Denn auch diese eigentlich lächerliche Summe, von der dann Trinkbrunnen, Schulhofverschattungen und Baumpflanzungen finanziert werden, sind keine Pflichtaufgabe der Stadt.

Hitzeschutz ist keine Pflichtaufgabe

Was auch daran liegt, wie OBM Burkhard Jung anmerkte, dass sich die Eltern des Grundgesetzes 1949 schlicht nicht vorstellen konnten, dass Hitzeschutz einmal zu einer elementaren Überlebensaufgabe für die Bewohner deutscher Städte werden würde.

Und er merkte eben auch an, was in der Antwort des Amtes für Umweltschutz nicht zu lesen war: dass die Bundesregierung tatsächlich sogar 5 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Hitzeschutz in den Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Nur musste auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ziemlich entsetzt feststellen, dass die Kommunen diese Gelder kaum abrufen.

Nicht abrufen können, wie Burkhard Jung feststellt. Denn ihnen geht es reihenweise genauso wie Leipzig: Ihre Haushalte laufen tief in die roten Zahlen. Sie können die nötigen Eigenanteile für die Fördermittel schlicht nicht aufbringen, also die Mittel auch nicht abrufen. Es ist dasselbe Problem, das auch Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) für die sächsischen Hitzeschutz-Fördermittel beklagt.

Wer kein Geld hat, stellt keine Anträge

Und Jung sagte im Grunde recht deutlich, dass auch Leipzig deshalb erst gar keine Förderanträge stellt. Und selbst wenn es das wollte, würde die Landesdirektion Sachsen dem einen Strich durch die Rechnung machen. Denn Hitzeschutz ist keine vom Grundgesetz definierte Pflichtaufgabe der Kommunen.

Heißt im Klartext: In ihrer finanziellen Not dürfen die Kommunen nicht mal darauf verweisen, dass Hitzeschutz für ihre Bewohner überlebensnotwendig ist. Hitzeschutz wird als freiwillige Aufgabe betrachtet, aus Sicht der Kontrollbehörde also eine Art hübsche Feder am Hut, die in den zusammengestrichenen Haushalten als überflüssig zu gelten hat.

Die Nachfragen von Dr. med. Nicole Schreyer-Krieg und Marvin Frommhold (beide Grüne) machten das Dilemma erst richtig deutlich und brachten Burkhard Jung dazu, die ganze gesetzliche Malaise zu benennen. Denn ganz offensichtlich reicht auch der 2021 gefasste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, Klimaschutz in Deutschland zu einer Pflichtaufgabe zu machen. Es brauche, so Jung, wohl eine richtige Grundgesetzänderung. Nur hat die das Problem, dass sie eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht.

Hitzeschutz im Sparmodus

Und längst sorgt die finanzielle Schieflage dafür, dass Leipzig seine Initiativen zu Hitzeschutz deutlich herunterfahren muss. Das steckt auch in der Frage 3 der Linksfraktion: „Werden im Stellenplan für den Doppelhaushalt 2027/28 gezielt Stellen für die Klimawandelanpassung oder die Umsetzung des Hitzeaktionsplan eingestellt?“

Das Gegenteil ist der Fall, musste auch Susanne Scheidereiter, die für die Linke nachfragte, erfahren: „Im Stellenplan 2027/28 wurden keine Stellen für die Klimawandelanpassung oder die Umsetzung des Hitzeaktionsplan eingestellt.“

Das heißt, so Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal: Die geschaffenen Stellen laufen aus und entfallen.

Und wie ist das nun mit dem von der Stadt in Aussicht gestellten Klimawandelanpassungsprogramm?

Das gäbe es sogar schon, so Rosenthal, und befinde sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Und er hoffe, dass sich dazu ein Konsens zwischen den Ämtern und Dezernaten herstellen lasse. Aber er deutete auch an, dass dieser Konsens möglicherweise nicht hergestellt wird. Vielleicht, weil die Stadt schlicht kein Geld hat, über die in der Antwort an die Linke aufgelisteten Hitzeschutzbemühungen hinauszugehen. Und so fehlt Leipzig ausgerechnet in der Zeit, da die Jahrestemperaturen unbarmherzig ansteigen und die Stadt in einen Hitzekessel verwandeln, das Geld, um noch rechtzeitig und wirksam gegenzusteuern.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar