Er gilt als hochgefährlich, sitzt langjährig in Haft und bekam zusätzlich Sicherungsverwahrung, weil er unter anderem fast ein Menschenleben ausgelöscht hätte. Sein Ausraster bei der Urteilsverkündung am Landgericht vor über drei Jahren, bei der er die Richter angriff und Morddrohungen ausstieß, hatte nun ein Nachspiel für Christian F.: Der 34 Jahre alte Tätowierer und Pornodarsteller wird noch etwas mehr Zeit in Haft verbringen.

Christian F. trägt ein Tattoo mit der Zahl 187, Symbol für den Mordparagrafen des kalifornischen Strafgesetzbuches. An diesem Mittwochmorgen sitzt der 34-Jährige mit Hand- und Fußfesseln hinter Plexiglas im Landgericht Leipzig – Trennwände aus der Corona-Zeit, extra für diesen Prozess aufgebaut. Die scharfen Sicherheitsvorkehrungen haben ihren Grund: Sie stehen in Zusammenhang mit einem schweren Eklat, den Christian F. als Angeklagter im gleichen Gerichtssaal provoziert hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

Mikrofonwurf und Morddrohungen

Es war am Morgen des 26. Mai 2023 gegen 09:35 Uhr, als das Schwurgericht den Urteilstenor gegen Christian F. zu verlesen begann: Der damals 30-Jährige zeigte dem Vorsitzenden Richter Johann Jagenlauf daraufhin den Mittelfinger, rief „Fick dich, Jagenlauf“, riss dann ein Standmikrofon an sich und schleuderte das Gerät zur drei Meter entfernten Richterbank. Der Vorsitzende und eine Kollegin, die eine Ausweichbewegung vollführte, wurden knapp verfehlt. An der geworfenen Sprechstelle entstanden 1.720 Euro Sachschaden.

Dann drohte Christian F. auch dem Oberstaatsanwalt, er werde dessen Frau umbringen, widersetzte sich der Fixierung durch Wachtmeister, die er mit Schlägen und Tritten verletzte. Nach seiner Verbringung in eine Zelle erklärte er dem hinzugekommenen Richter, er habe bereits einen Mordauftrag erteilt, werde mit einem Aufgebot erscheinen, um ihn und den Oberstaatsanwalt zu töten.

Verteidigung spricht von Ausnahmesituation

Trotz des schweren Zwischenfalls konnte die Urteilsverkündung damals nach einer kurzen Pause doch noch in Anwesenheit des Angeklagten beendet werden. Unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung hatte Christian F. 13 Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung kassiert.

Die hohe Straferwartung habe ihn angespannt: „Er befand sich an dem Tag in einer nachvollziehbaren Ausnahmesituation“, sagt seine Anwältin Nadine Lippold rückblickend. Zudem habe ihr Mandant unmittelbar vor dem Gefangenentransport um dem Eklat im Gericht Crystal und Spice konsumiert. „Der Angeklagte räumt diesen Tatvorwurf in vollem Umfang ein“, so seine Verteidigerin, er habe sich schriftlich entschuldigt und bereue das Geschehen.

Blutbad in Leutzscher Wohnung und Vergewaltigungsversuch

Verurteilt worden war der zuweilen obdachlose Christian F. ursprünglich, weil er einen Bekannten in dessen Leutzscher Wohnung mit Bierflaschenschlägen und Messerstichen fast getötet hätte. Zudem versuchte er wenig später, seine Freundin unweit vom Leutzscher Rathaus zu vergewaltigen. Daneben gab es noch eine Reihe weiterer Gewaltvorwürfe. Im Prozess war dem gebürtigen Sachsen-Anhaltiner eine dissoziale Persönlichkeitsstörung bescheinigt worden, die aber seine Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigt habe.

Doch wie ist der massiv vorbestrafte Mann, der ohnehin 13 Jahre absitzt und den danach Sicherungsverwahrung erwartet, für seinen Ausraster und den Tumult vor Gericht zu sanktionieren?

Richterin: Sie müssen viele kleine Schritte tun

Die 6. Kammer des Landgerichts bildet letztlich eine neue Gesamtstrafe von 13 Jahren und vier Monaten. Dies entsprach den Anträgen sowohl von Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Der Vorfall von 2023 sei auch für das Landgericht eine krasse Situation gewesen.

Es war Glück, dass damals weder Richter noch Wachtmeister ernsthaft verletzt wurden, betont die Vorsitzende Richterin Katrin Seidel. Dem Angeklagten, der angab, schon früh mit Gewalt konfrontiert gewesen und als Teenager in der Stricherszene gelandet zu sein, gibt die Richterin mit auf den Weg, er müsse viele kleine Schritte tun, um in Zukunft die Chance auf eine Normalisierung seines Lebens zu haben.

Das Urteil ist rechtskräftig. 

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