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Mika* wurde gerade einmal sieben Monate alt: Die Kindsmutter soll den Säugling 2024 in ihrer Leipziger Wohnung derart heftig geschüttelt haben, dass er schwere Hirnverletzungen erlitt, an deren Folgen er einen Tag später verstarb. Wegen Totschlags muss sich die heute 24-jährige Frau nun seit Mittwoch, dem 19. August 2026, vor dem Landgericht Leipzig verantworten.
Die Pressefotografen warten schon, als Linda W.*, die derzeit auf freiem Fuß ist, an diesem frühen Mittwochmorgen den kleinen Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig betritt. Die 24-Jährige will keinesfalls erkannt werden, hat eine Kapuze über den Kopf gezogen und verbirgt ihr Gesicht hinter einer Mappe, während sie neben ihrer Anwältin sitzt. Später wird die Angeklagte in Tränen ausbrechen.
Säugling verstarb an irreversibler Stammhirnschädigung
Die Anklage wirft der Leipzigerin Totschlag vor: Demnach soll sie in den Vormittagsstunden des 29. April 2024 ihren damals sieben Monate alten Sohn Mika in ihrer Wohnung im Stadtteil Grünau derart heftig geschüttelt haben, dass der Junge schwere Traumata, Blutungen in der Schädelhöhle und Hirnschäden erlitt. Einen Tag nach dem Vorfall verstarb Mika um 16:30 Uhr in der Klinik, nach Gerichtsangaben infolge einer irreversiblen Schädigung des Stammhirns.
Linda W. habe gewusst, dass das Schütteln des Babys potenziell tödliche Folgen haben kann, was sie billigend in Kauf genommen habe, sagte Staatsanwalt Torsten Naumann bei Verlesung der Anklageschrift.
Angeklagte will sich am nächsten Prozesstag äußern
Linda W. hatte selbst den Notruf gewählt und soll, da sie zunächst in der Warteschleife hing, in Panik auch eine Nachbarin alarmiert haben, weil Mika nicht mehr atmete. Doch für das Baby kam jede Hilfe zu spät. Zum Prozessauftakt am Mittwoch war bereits nach Anklageverlesung Schluss: Laut Angaben ihrer Verteidigerin Henrike Wittner werde sich ihre Mandantin beim nächsten Verhandlungstermin zum Tatvorwurf äußern.
Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt. Die 1. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Johann Jagenlauf hat insgesamt noch fünf weitere Termine bis zum 9. September geplant.
Für den Fall einer Verurteilung wegen Totschlags sieht das deutsche Strafrecht im Regelfall zwischen fünf und fünfzehn Jahren Haft vor. Ob es dazu kommt oder auch ein minderschwerer Fall in Betracht zu ziehen wäre, der das Mindeststrafmaß auf ein Jahr senkt, wird der Prozessverlauf zeigen müssen.
* Alle Namen in diesem Text wurden geändert.
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