Am 13. August fand die seltsame Einladung der Stadt noch kaum Aufmerksamkeit. Da waren viele Leipziger noch im Urlaub. Oder im Schwimmbad. Selbst in den Leipziger Naturschutzverbänden herrschte noch Ferienstille. Und niemand fand es wirklich auffällig, dass die Stadtverwaltung zu einem „White Dinner“ auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz am 26. August einlud. Mit der Einladung verkündete die Stadt: „Der Wilhelm-Leuschner-Platz verändert in den kommenden Jahren sein Gesicht: Aus dem aktuell unwirtlichen Zwischenraum wird ein grüner Stadtplatz.“

Das Gegenteil ist richtig, kritisiert jetzt auch der NABU Leipzig dieses Dinner unter falscher Flagge. „Früher gab es hier, mitten in der Innenstadt, den Platz der Biologischen Vielfalt. Die Artenvielfalt hier war wesentlich größer als in den umliegenden Parkanlagen. Das spontan gewachsene Grün war widerstandsfähig gegen Dürre und bot Unterschlupf für die Tierwelt. Die Vegetation leistete einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und das Wohlbefinden der Anwohner.“

Frühzeitig hatte sich auch der NABU Leipzig dafür eingesetzt, diesen Platz der biologischen Vielfalt zu erhalten. Aber das ist ein paar Jahre her. Verwaltungen haben eine Elefantengeduld. Und auch die Planungen am Wilhelm-Leuschner-Platz haben einen jahrelangen Vorlauf. Die Fällgenehmigung für die Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz gab es schon 2020. Das war mitten in der Corona-Zeit.

Gefällte Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: NABU Leipzig
Gefällte Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: NABU Leipzig

„Eine zukunftsweisende moderne Stadtentwicklung hätte hier die ökologischen und Klimaschutzfunktionen erhalten können, und trotzdem wäre eine klimaangepasste Bebauung möglich gewesen. Stattdessen wurden uralte Betonträume realisiert und die vorhandene Natur weitgehend beseitigt“, kritisiert der NABU Leipzig das Vorgehen der Stadt. „Es ist absurd, dies nun zu feiern und dabei von einem ‚grünen Stadtplatz‘ zu sprechen. Das Grün hier ist weg.“

Und schlimmer sei noch: „Der auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz rücksichtslos angerichtete Naturfrevel ist rechtswidrig! Die Genehmigungsverfahren basierten auf völlig falschen Annahmen und waren von Beginn an nicht vereinbar mit den gesetzlichen Vorschriften für den Schutz der Natur.“

Die Klage

Der NABU Sachsen hatte gegen die Baumfällungen und Rodungen geklagt. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen (OVG) dieser Klage dann 2026 stattgegeben.

Das Gericht urteilte, dass die Fällgenehmigung, die die Stadt Leipzig für Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz 2020 erteilt hatte, rechtswidrig war. Damit änderte das OVG ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig. Die Stadt Leipzig als Beklagte muss die Kosten beider Instanzen tragen. Außerdem entschied das OVG, dass die Stadt vollständig versäumt habe, die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Kompensationsregelungen zu prüfen, obwohl dies erforderlich gewesen wäre.

„Was also gibt es hier zu feiern?“, fragt der NABU Leipzig. „Dass Verwaltung und Stadtrat die Stellungnahmen der Naturschutzverbände jahrelang ignoriert haben? Dass Bürgerproteste kein Gehör fanden? Dass Naturschutzgesetze sehenden Auges ignoriert wurden? Und das alles auch noch gegen jeden Sachverstand in Zeiten von Klimawandel und Artensterben?“

Eine Nachtigall auf dem Leuschnerplatz. Foto: Beatrice Jeschke
Eine Nachtigall auf dem Leuschnerplatz. Foto: Beatrice Jeschke

Und so protestiert auch der NABU Leipzig gegen die fortschreitende Zerstörung der Stadtnatur. „Wir wussten nicht, dass man Flächenfraß jetzt als ‚White Dinner‘ bezeichnet.“

Das viel zu späte Urteil

Die Vorgeschichte führt tatsächlich ins Corona-Jahr 2020 zurück: Kurz vor Weihnachten 2020 hatte die Stadt Leipzig die Fällung von Bäumen am Wilhelm-Leuschner-Platz genehmigt, wenige Tage später rollte schweres Gerät an und Kettensägen metzelten die Gehölze nieder – ohne Rücksicht auf die Lebensstätten der Tiere an diesem „Platz der Biologischen Vielfalt“. Das Institut für Länderkunde wollte auf der betroffenen „Dreiecksfläche“ ein neues Institutsgebäude bauen.

Der Naturschutzbund NABU hatte hier eine außerordentliche Artenvielfalt festgestellt und hatte frühzeitig versucht, die Baupläne zu beeinflussen, sodass die Natur hier soweit wie möglich erhalten bliebe. Stattdessen rückten die Häckselmaschinen an.

Zusammen mit anderen Naturschutzinitiativen startete der NABU Leipzig eine mehrjährige Reihe von Protestaktionen, konnte die Bebauung des Areals aber nicht verhindern – Stadtverwaltung und Stadtrat wollten die Baupläne mit allen Mitteln vorantreiben.

Protest gegen die Baumfällungen am Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: NABU Leipzig
Protest gegen die Baumfällungen am Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: NABU Leipzig

„Doch so geht das nicht! Es gibt Naturschutzgesetze, die sind zu beachten!“, mahnte der NABU Leipzig. „Eine Fällgenehmigung erlaubt zwar das Fällen der Bäume, aber gesetzlich geschützte Lebensstätten von Tieren dürfen selbst mit dieser Genehmigung nicht ersatzlos beseitigt werden. Vor der Umsetzung von Baumaßnahmen sind Eingriffsregelungen zu beachten und Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.“

Der NABU klagte gegen die Fällgenehmigung, die ohne naturschutzrechtliche Eingriffs- und Kompensationsregelungen erteilt wurde, obwohl noch nicht einmal ein Bebauungsplan für das Gebiet beschlossen war. Die Klage richtete sich gegen die Genehmigungsbehörde, also gegen die Stadt Leipzig. Diese praktiziert nach Beobachtungen des NABU Leipzig immer wieder dieses mutmaßlich rechtswidrige Vorgehen.

Sie erteilt Fällgenehmigungen, ohne eine arten- und biotopschutzrechtliche Prüfung. Um dieses Vorgehen am Beispiel des Wilhelm-Leuschner-Platzes ein für alle Mal zu stoppen, reichte der NABU zugleich eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage ein.

Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig scheiterte der NABU mit dieser Klage sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptverhandlung. Das Gericht erklärte die Klage als „unberechtigt“. Die Fällgenehmigung basiere auf der kommunalen Baumschutzsatzung. Gegen kommunale Entscheidungen sei der staatlich anerkannte Naturschutzverband nicht klageberechtigt. Die vom NABU außerdem eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage wurde ebenfalls abgewiesen.

Das Gericht wollte keine Wiederholungsgefahr sehen, denn jeder Antrag auf eine Fällgenehmigung sei ein Einzelfall. Leider ließ das Verwaltungsgericht eine Berufung trotz grundlegender Rechtsfragen nicht zu.

Der NABU stellte beim Oberverwaltungsgericht daraufhin einen Antrag auf Berufungszulassung. Diesem wurde stattgegeben aufgrund „ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ der ersten Instanz.

Ende März 2026 fand die Berufungsverhandlung schließlich statt. Der NABU hat das Verfahren gewonnen, die Kosten für beide Instanzen muss die Stadt Leipzig tragen.

Die Behörden hatten die bauplanungsrechtliche Lage am Wilhelm-Leuschner-Platz nach Ansicht des OVG vollkommen falsch eingeschätzt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz hätten Eingriffsregelungen und Kompensationsmaßnahmen geprüft werden müssen, denn die Bebauung sei ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Stadt Leipzig hatte hingegen das Gelände baurechtlich als „Innenbereich“ betrachtet und hatte auf die naturschutzrechtlichen Prüfungen verzichtet.

Die Bäume auf der „Dreiecksfläche“ des IfL wurden demnach illegal gefällt, denn laut OVG-Urteil war die Fällgenehmigung rechtswidrig, genau wie die Zurückweisung des Widerspruchs, den der NABU gegen diese Fällgenehmigung eingereicht hatte.

Hoffen auf Einsicht

„Leider bringt der Sieg vor Gericht die Natur auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz nicht zurück, stellt der NABU fest und hofft aber, dass in Zukunft die Stadtnatur nun besser geschützt ist. „Ein solches naturschutzrechtliches Desaster darf sich nach Ansicht des NABU nicht wiederholen. Die Stadtverwaltung sollte Biotop- und Artenschutz vorausschauend und zeitgemäß behandeln, und dem Schutz der ökologisch wertvollen Stadtnatur höchste Priorität beimessen. Alte Bäume sind unersetzlich in Zeiten von Artensterben und Klimawandel!“

Zudem hofft der NABU, dass seine naturschutzrechtlichen Hinweise in Zukunft mehr berücksichtigt werden, ohne dass langwierige Gerichtsprozesse geführt werden müssen.

Die unersetzliche Rolle der Naturschutzverbände

Der Fall untermauert aus Sicht des NABU Leipzig auch, wie wichtig die Beteiligung von Bürgern und Vereinen bei Planungsverfahren ist. Hätte der NABU nicht die Möglichkeit, die Rechte der Natur auch juristisch zu verteidigen, würde der Verlust der biologischen Vielfalt noch schneller voranschreiten. Noch sorgloser würden Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung Naturschutzbelange ignorieren, im Namen einer „Verfahrensbeschleunigung“.

„Dabei wären Verfahren dann schneller, wenn sich die Behörden von Beginn an die gesetzlichen Regelungen halten würden. Wie kann man sehenden Auges hektarweise Gehölze roden und annehmen, dass der Biotop- und Artenschutz davon nicht betroffen sei?“, fragt der NABU.

„Wie kann man ‚bauvorbereitende Maßnahmen‘ umsetzen, mithin vollendete Tatsachen schaffen, wenn es noch nicht einmal einen Bebauungsplan gibt? Nicht die Mitspracherechte der Bürger, sondern solche Entscheidungen verlangsamen Planverfahren! Trotzdem wird leider darüber diskutiert, die demokratischen Mitwirkungsrechte drastisch zu beschneiden. Das ist mit Blick auf eine lebenswerte Zukunft der falsche Weg. Der NABU wehrt sich gegen solche Bestrebungen mit der EU-weiten Aktion ‚Hands Off Nature‘ – ‚Hände weg von der Natur‘.“

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