In ihrer eigenen Wohnung beraubte er mit Komplizin eine Frau um 30.000 Euro, die sie als Sicherheitspolster für ihren Lebensabend bei sich aufbewahrte: Nun hat das Landgericht Leipzig den Täter zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 39‑jährige Jan S. hatte sich im Prozess unter anderem wegen besonders schweren Raubes geständig gezeigt. Sein Opfer leidet bis heute unter dem brutalen Überfall.

Der gemütliche Abend mit ihrem Sohn und dessen Frau endete für Elvira N.* in einem Albtraum: In ihrer eigenen Wohnung wurde die heute 72-Jährige von einem Duo überfallen, gefesselt und ausgeraubt. Nun hat das Landgericht Leipzig einen Täter verurteilt: Wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung schickte die 8. Strafkammer den 39 Jahre alten Jan S. Anfang dieser Woche für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

30.000 Euro hinter einer Küchenleiste waren futsch

Es war am späten Abend des 4. Februar 2025, etwa 21:30 Uhr, als es bei Elvira N. in der Holbeinstraße klingelte. In der Annahme, ihr Sohn, den sie kurz zuvor gemeinsam mit dessen Partnerin nach einem harmonischen Abendessen verabschiedet hatte, sei noch einmal zurückgekehrt, öffnete die Rentnerin im Pyjama arglos die Wohnungstür. Doch stattdessen standen ihr ein Mann und eine Frau gegenüber, die sie überhaupt nicht kannte. Sofort bekam Elvira N. Pfefferspray ins Gesicht, wurde zu Boden gedrückt, in die Wohnung gezerrt, gefesselt und geknebelt.

Am Ende verschwand das räuberische Duo mit 30.000 Euro Bargeld, die hinter einer Fußbodenleiste in der Küche des Opfers versteckt waren. Elvira N. konnte sich nach der Flucht der Angreifer aus eigener Kraft befreien und einen Nachbarn alarmieren. Sie erlitt leichte Verletzungen und einen Schock.

Opfer weist Entschuldigung im Gerichtssaal zurück

Der nicht vorbestrafte Jan S. hatte sich im Prozess sofort geständig gezeigt und auch den Namen seiner mutmaßlichen Mittäterin genannt, der bis dahin nicht bekannt war. Als Tatmotiv gab der 39-Jährige Druck aufgrund von Schulden an. Dass bei der Überfallenen eine größere Menge Bares zu holen war, habe seine Komplizin von einem Handwerker erfahren. Die Hälfte des Geldes habe er bekommen, sagte der Angeklagte, seine Tat tue ihm leid.

Mit einem Entschuldigungsversuch, den er über seinen Verteidiger im Gerichtssaal an Elvira N. richtete, drang er aber nicht durch: „Die Entschuldigung kann ich nicht annehmen, das war einfach zu viel“, so die Rentnerin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat. Sie sei nicht nur auf dem Verlust der 30.000 Euro sitzengeblieben, sondern kämpfe bis heute auch mit psychischen Problemen, habe beim kleinsten Geräusch in ihrer Wohnung sofort Angst.

Umfassendes Geständnis wirkt strafmildernd

Das Geständnis, das dem traumatisierten Opfer eine langwierige Aussage vor Gericht ersparte, wurde Jan S. gleichwohl strafmildernd zugutegehalten. Mit drei Jahren und zehn Monaten blieb die Kammer knapp unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre Strafvollzug. Die Verteidigung wollte nach Gerichtsangaben dreieinhalb bis maximal drei Jahre und zehn Monate Gefängnis.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Name geändert.

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