Es ist schon markant, wie sich die Entwicklungen überschneiden: Da fällt den hiesigen gewählten Politikern bei den rasant steigenden Benzinpreisen nichts Besseres ein, als wieder einmal einen Tankrabatt für Benzin- und Dieselfahrzeuge einzuführen. Dafür werden auch recht schnell um die 2,5 Milliarden Euro aus dem Steueraufkommen bereitgestellt.

Und das, obwohl schon bei früheren Tankrabatten festgestellt wurde, dass solche Maßnahmen nicht zielführend sind und die Vergünstigungen nicht bei den eigentlich Betroffenen ankommen, nicht bei den finanziell Benachteiligten und nur in geringem Umfang die erreichen, die eine Unterstützung dringlich benötigen.

Von diesem neuerlichen Tankrabatt profitieren mehr oder weniger nur die Fahrzeugbesitzer und Speditionen. Es profitieren davon ausgerechnet diejenigen Besitzer von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch und die Vielfahrenden, aber leider nicht diejenigen, die zukunftsorientiert schon auf Elektromobilität umgestiegen sind, egal ob als Pkw oder Lkw, und auch nur wenig diejenigen, die den ÖPNV nutzen. Und schon gar nicht die vielen, die kein Fahrzeug besitzen, die zu Fuß gehen oder Rad fahren.

Das Bezeichnende ist nur, dass fast gleichzeitig der Preis des Deutschland-Tickets ab Januar 2027 von 63 € auf 66,80 € erhöht wird. Eine Preissteigerung von fast 30 Prozent innerhalb von knapp drei Jahren – im Mai 2023 lag der Preis noch bei 49 Euro pro Monat. Von diesem Ticket profitieren aber aktuell mehr als 14 Millionen Nutzer, die vielen Pendler, die Leute, die kein eigenes Fahrzeug nutzen können oder wollen, und diejenigen, die einfach und umweltbewusst mit dem ÖPNV fahren. Mit diesem Ticket muss man keine Länder-, Verkehrsverbund- oder Tarifgrenzen mehr unmittelbar berücksichtigen.

Aber für eine längerfristig gesicherte Preisstabilität oder gar Preisreduzierung des D‑Tickets fehlt beständig das Geld und/oder der politische Wille. Dabei geht es nicht einmal um Milliarden (wie 2,5 Mrd. für den Tankrabatt), sondern um jährlich „nur“ Millionen für erforderliche Zuschüsse, die sich Bund und Länder teilen.

Wenn Reformen keine Reformen sind

Anscheinend haben die führenden Politiker der derzeitigen Koalition aus CDU/CSU und SPD keine neuen Ideen zu den derzeitigen Herausforderungen durch die internationalen Entwicklungen, mit den Kriegen im Nahen Osten, mit den dadurch unterbrochenen Transportwegen für fossile Energien und Handelsgüter, mit den Anforderungen zum Klimawandel, mit dem erforderlichen Umbau der Energiebereitstellung, mit den Entwicklungen zu autoritären Staaten, mit der Sicherung zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten usw. In Polen ist man bei dieser Kostenbegrenzung schon ein ganzes Stück weitergekommen mit der Einführung einer Übergewinnsteuer.

Unter Berücksichtigung dieser widersprüchlichen Entwicklungen und sogenannten Reformen könnte man schon das Wahlverhalten von Teilen der Bevölkerung bei den zurückliegenden Wahlen zu Landesparlamenten hin zu extremen Rändern als Denkzettel erahnen, aber verständlich ist das nicht. Denn ausgerechnet eine dieser Parteien, die zunehmend mehrheitlich gewählt wurde, hat auf die bestehenden Probleme keine zukunftsorientierten Antworten, sondern versucht, eine destruktive und unzumutbare Vergangenheit wieder einzurichten.

Wie reagiert nun die Große Koalition? Mit sogenannten Reformen im Herbst, im Frühjahr, im Sommer, bei der Rente, im Gesundheitswesen, in der Bildung, bei der Steuer, im Baubereich – die aber leider keine Reformen sind, sondern Leistungseinschränkungen, Rückbau von Standards, Qualitätsminderungen und in der Konsequenz Kosteneinsparungen.

Es wird nur manches, anscheinend gewollt, unübersichtlicher, umständlicher geregelt, Hürden werden aufgebaut, die dann später einmal entbürokratisiert werden können, und Gelder, wo immer nur möglich, werden gekürzt.

Das ist zum Beispiel sehr deutlich festzustellen beim Energieumbau zur Nutzung von Erneuerbaren Energien (EE).

Geändert wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit gravierenden Auswirkungen auf die Verbraucher im Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG) mit der Einführung einer „Biotreppe“ und deren zunehmenden Kosten für die Bioölanteile. Es bestehen seit dem 21. Juli 2026 neue Vorgaben für die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) mit der Minderung von Förderungen.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollte die Vergütung für kleinere PV-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 komplett entfallen. Die Einspeisevergütungen für Solaranlagen, die neu angeschlossen werden, sinken halbjährlich um rund 1 Prozent.

Erneuerbare werden massiv behindert

Im neuen „Netzpaket“ ist vorgesehen, dass die regionalen Verteilnetzbetreiber Teile ihrer Infrastruktur wie Umspannanlagen und damit verbundene Leitungsabschnitte als „kapazitätslimitiert“ einstufen können, wenn die Redispatch-Maßnahmen, also Abschaltungen von PV-Anlagen und Windrädern, im zurückliegenden Jahr bei über 5 Prozent der Jahresstromerzeugung lagen.

Es entfallen damit also entsprechende Vergütungen. Die bestehenden Netze sowie Netzanschlüsse müssen nicht ausgebaut und digitalisiert werden. Somit wird der erforderliche Ausbau von Speicherkapazitäten, von PV- und Windkraftanlagen und damit der Installation von Wärmepumpen unterlaufen, da die Netzanschlüsse fehlen.

Das eingesparte Geld wird dafür in den weiteren Ausbau der Gasinfrastruktur eingesetzt, wobei dieser Ausbau nicht erforderlich wäre, wenn ausreichend Speicherkapazitäten für die EE installiert würden. In 2026 sollen die Ausschreibungen zum Bau von neuen Gaskraftwerken (GKW) mit insgesamt 11 Gigawatt (GW) Leistung beginnen. Damit bleiben wir weiter abhängig von Gaslieferungen und sind an die Preissprünge bei Erdgas gebunden.

Und dazu kommen dann auch noch die sächsischen Eiertänze um die Windvorranggebiete, die viele konservativ regierte Kommunen dazu nutzen, die Ausweisung dieser Gebiete zu vertrödeln oder möglichst ganz zu verhindern. Für die Planer von neuen Windkraftanlagen wird die Lage völlig unüberschaubar.

Diese Beispiele ließen sich fortsetzen für erforderliche Änderungen im Gesundheitsbereich, bei der Seniorenbetreuung, bei der Rentenversicherung, beim sozialen Wohnungsbau und Mieterschutz, im Bildungssystem, bei der steuerlichen Gleichbehandlung, beim Naturschutz, bei der Klimaanpassung, Wärmewende, Hitzeschutz, Schwammstadt, Wassermanagement …

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