Sie wollte nur ihre Wäsche holen – und wurde Opfer eines Glasscherben-Angriffs, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord wertet: Sechs Monate nach dem Vorfall in einem Connewitzer Waschsalon, bei dem eine 42-Jährige erhebliche Verletzungen davontrug, muss sich der mutmaßliche Angreifer (19) vor dem Landgericht verantworten. Wegen einer Schizophrenie gilt er derzeit als nur eingeschränkt schuldfähig. Die Öffentlichkeit wurde weitgehend vom Prozess ausgeschlossen.
Für Claudia W. (Name geändert) wurde diese routinierte Alltagsverrichtung zum Albtraum: Es war am Abend des 24. Oktober 2025, als ein junger Mann die 42-Jährige in einem Connewitzer Waschsalon brutal angriff. Ein Verdächtiger war wenige Tage später gefasst und steht nun vor dem Landgericht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet unter anderem auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft geht von Attacke mit Glasscherbe aus
Der Anklagebehörde nach hatte Claudia W. am Tatabend die Buslinie 70 aus Richtung Markkleeberg genutzt und war mit zwei Taschen Wäsche an der Connewitzer Mathildenstraße ausgestiegen, um dort einen SB-Waschsalon aufzusuchen. Dorthin soll der Tatverdächtige ihr gefolgt sein, nachdem er die ihm unbekannte Frau bereits im Bus unvermittelt angesprochen hatte. Mehrfach habe ihm die Frau vergebens signalisiert, dass er sie bitte in Ruhe lassen soll.
Als die 42-Jährige gegen 21:50 Uhr zum Abholen der Waschladung zurückkam, soll sich der Beschuldigte im Eingangsbereich des Waschsalons positioniert, das Opfer schließlich gegen den Brustbereich gestoßen und zu Fall gebracht haben. Anschließend habe der 19-Jährige Schneidebewegungen mit der etwa 10 Zentimeter langen Scherbe aus einer Glasflasche vom Gehweg vollführt und die Geschädigte am Hals verletzt, so die Staatsanwaltschaft.
Als ein Passant auf das Geschehen aufmerksam wurde und rief, was hier los sei, flüchtete der junge Angreifer vom Tatort, ließ die geschockte Claudia W. zurück. Sie musste ambulant behandelt werden, erlitt in physischer Hinsicht mehrere Hautdurchtrennungen im Halsbereich, Schnittverletzungen, Schürfwunden und Einblutungen. Die Bundespolizei hatte den Verdächtigen später identifiziert und eine Woche nach der Tat in Cottbus gefasst.
Beschuldigter soll Angriff auf Justizbeamten versucht haben
Nach Gerichtsangaben leide der junge Mann unter einer Schizophrenie, weswegen nach derzeitigem Stand davon ausgegangen wird, dass er die ihm zugeschriebene Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beging und seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Mithin steht in diesem Verfahren auch zur Debatte, den 19-Jährigen möglicherweise dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Aktuell befindet er sich bereits in einer geschlossenen Klinik.
Nach seiner Verhaftung war er zunächst in die Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen gebracht worden. Hier soll er am 22. Dezember 2025 versucht haben, einen Bediensteten mit einem Buttermesser anzugreifen, als der dem Inhaftierten durch die Klappe der Zellentür das Essen reichen wollte. Nur aufgrund der geistesgegenwärtigen Reaktion des Beamten, der sofort die Vorrichtung verschloss, sei es nicht zu Verletzungen im Gesichtsbereich und insbesondere am Auge des Mannes gekommen.
Der Vorfall wird als versuchte gefährliche Körperverletzung bzw. versuchte schwere Körperverletzung gesehen und ist ebenfalls Gegenstand dieses Verfahrens.
Auf Antrag der Verteidigung: Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Auf Antrag von Verteidiger Daniel Werner wurde die Öffentlichkeit am Montag von der Verhandlungsteilnahme ausgeschlossen: Dies ist laut Gerichtsverfassungsgesetz möglich, wenn die Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie zur Debatte steht – auch dann, wenn dies eventuell neben dem regulären Strafvollzug geschieht.
Die 3. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Gicklhorn hat aktuell zwölf Verhandlungstermine bis 31. August geplant.
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