Auch ein JVA-Bediensteter soll sich am brutalen Hooligan-Überfall auf Connewitz vor vier Jahren beteiligt haben. Zu seinem Gerichtstermin am Donnerstag fehlte er unentschuldigt. Der Richter erließ daraufhin einen Haftbefehl - konnte sich aber seltsame Seitenhiebe auf anwesende Reporter nicht verkneifen.

Fast auf den Tag genau vor vier Jahren, am 11. Januar 2016, überfielen mehr als 200 Rechtsextreme und Hooligans den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz, richteten entlang der Wolfgang-Heinze-Straße eine Schneise der Verwüstung an, verbreiteten Angst und Schrecken. Die Polizei kesselte mehr als 200 der zumeist ortsunkundigen Angreifer ein und nahm sie fest. Unter ihnen: Kersten H., ein Bediensteter im Justizvollzug.

Am Donnerstag sollte sich der 34-Jährige mit einem weiteren Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten. Doch zu Prozessbeginn teilte sein Anwalt Helmut-Hartwig Heuer überraschend mit, er habe einen Anruf einer ihm unbekannten Frau erhalten, wonach sich sein Mandant nicht wohlfühle, an einem Magen-Darm-Infekt leide. Da dem Gericht kein Attest vorlag, ordnete der Vorsitzende Marcus Pirk die Zwangsvorführung Kersten H.s an.

Nachdem die Polizei ihn nicht an seinem Wohnsitz antraf, erließ Pirk einen Haftbefehl und trennte das Verfahren ab. Somit soll sich der Beamte später in einem separaten Prozess verantworten.

Angeklagter soll inhaftierte Gesinnungsgenossen bewacht haben

Pikant und unfassbar: Nach Recherchen des Tagesspiegels und des Magazins Kreuzer konnte H. trotz des laufenden Strafverfahrens drei Jahre unbehelligt seinem Dienst im Strafvollzug nachgehen. Eingesetzt war er dabei in den Gefängnissen Leipzig und Bautzen, wo er auch inhaftierte Rechtsterroristen der “Freien Kameradschaft Dresden” und der “Gruppe Freital” bewacht haben soll.

Nach Darstellung des seinerzeit von Sebastian Gemkow (CDU) geführten Justizministeriums im Herbst 2019 blieb Kersten H. unterhalb des Radars der Behörden, da er jede Aussage im Ermittlungsverfahren verweigert habe. Allerdings wäre er als Beamter verpflichtet gewesen, seinen Vorgesetzten über ein Strafverfahren zu informieren.

Dies geschah offenbar erst Ende 2018, nachdem ein erster Termin zur Hauptverhandlung feststand, der später platzte. Seit Anfang 2019 ist H. vom Dienst suspendiert, kassiert aber weiter seine Bezüge. Auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn ruht bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Sollte H. zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, muss er mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen.

Richter kritisiert Pressevertreter

Amtsrichter Marcus Pirk kommentierte diese Umstände am heutigen Donnerstag nicht weiter. Stattdessen kritisierte er die zahlreich erschienenen Pressevertreter: Deren zeitnahe Berichterstattung noch aus dem Gericht heraus über die angeordnete Vorführung mache es unwahrscheinlicher, den erlassenen Haftbefehl gegen Kersten H. vollziehen zu können, schimpfte Pirk in Richtung der Journalisten. Sehr schnell wurden Tweets veröffentlicht und mindestens ein Radiosender berichtete umgehend von dem Haftbefehl.

Der zweite Angeklagte Daniel W. (39) wird vor Betreten des Gerichtssaales durchsucht. Foto: Lucas Böhme
Der zweite Angeklagte Daniel W. (39) wird vor Betreten des Gerichtssaales durchsucht. Foto: Lucas Böhme

Der Druck auf alle Verfahrensbeteiligten ist andererseits bis heute, nur zwei Tage vor dem vierten Jahrestag des Angriffs auf Connewitz ebenso hoch, wie das öffentliche Interesse an jedem Tatbeteiligten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich einige Aktivisten versammelt, unter ihnen die linke Landtagsabgeordnete und Stadträtin Juliane Nagel. Auf Transparenten wie “Netzwerk voller Einzeltäter” und “Die längste letzte Reihe der Welt” wurde der aus ihrer Sicht lasche und zeitlich verzögerte Umgang der Behörden mit dem brutalen Connewitz-Überfall angepragert.

Der zweite Angeklagte Daniel W. (39) ließ am Donnerstag über seinen Verteidiger Axel Kaufmann eine knappe Erklärung abgeben, wonach er in Connewitz mitmarschiert sei. Er selbst habe keine Gewalt ausgeübt. Nachfragen von Staatsanwältin Sandra Daute wollte Daniel W. nicht beantworten. Gemäß einer Absprache der Prozessparteien erwartet ihn eine Bewährungsstrafe zwischen 15 und 18 Monaten sowie eine Geldauflage.

Update: Nach Informationen von den Prozessbeobachtern von “Prozess 1101” via Twitter erhielt Daniel W. heute 16 Monate Haft auf Bewährung sowie zusätzlich 2.200 Euro Geldstrafe.

Erst bei Ansetzung des Gerichtstermins offenbarte sich der JVA-Bedienstete seinem Chef als Beteiligter am Landfriedensbruch

Erst bei Ansetzung des Gerichtstermins offenbarte sich der JVA-Bedienstete seinem Chef als Beteiligter am Landfriedensbruch

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