Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden im Amt24, dem Serviceportal des Freistaates Sachsen, online verschiedene amtliche Vermessungsleistungen für Grundstücke beantragen. Darunter fallen zum Beispiel die Vermessung für die Bildung von Flurstücken, die Aufnahme von Gebäuden, die Wiederherstellung von Grenzen oder die Sicherung von Grenzmarken.

Die gewünschten Katastervermessungen können direkt bei einem der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) ausgelöst werden. Wer zuvor eine Beratung oder Gebührenschätzung benötigt, kann um eine Kontaktaufnahme bitten oder sich die Vermessungsleistung kalkulieren lassen.

Dazu Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung: „Der Antrag auf Katastervermessung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen. Besonders praktisch finde ich die Einbindung einer digitalen Karte. Hier kann der Nutzer direkt Grenzpunkte markieren oder bei Zerlegungen den gewünschten Grenzverlauf eintragen. Ich bin sicher, der neue Online-Antrag auf Amt24 wird sich schnell herumsprechen und die Beauftragung von amtlichen Vermessungsleistungen deutlich vereinfachen.“

Da es sich bei dem neuen Service um Anträge mit Unterschrifts-Erfordernis handelt, identifiziert sich der Nutzer bzw. die Nutzerin zu Beginn des Antrages mit dem elektronischen Personalausweis oder über das Behördenkonto. Anschließend wird das Flurstück, bei dem die Vermessungsleistung durchgeführt werden soll, ausgewählt. Danach wählt man die gewünschte amtliche Vermessungsleistung sowie über eine Karte den ÖbVI aus. Zur Unterstützung sind Karten im Antrag integriert. Hier können über Zeichenwerkzeuge Anmerkungen eingetragen werden.

„Wir begrüßen die neue Möglichkeit der Antragstellung“, sagt Peter Boxberger, Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

„Es freut uns, dass der Antrag für Katastervermessungen nun auch vollständig digital und zu jeder Uhrzeit bei den Berufskolleginnen und -kollegen eingereicht werden kann. Selbstverständlich stehen diese vor Ort auch weiterhin für persönliche Beratung zur Verfügung. Aber gerade für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden, die schon wissen, welche Vermessungsleistungen sie konkret benötigen, stellt der Antrag eine sehr komfortable Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Öffentlichen bestellten Vermessungsingenieuren in Sachsen dar.“

Die Vermessungsanträge „Vermessung zur erstmaligen Festlegung von Flurstücksgrenzen, Grundstücksteilung“ und „Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen“ sind im Portal Amt 24 in der Rubrik „Bauen und Wohnen“ und dort in den Unterpunkten „Grund und Boden“ oder „Nachbarschaft“ zu finden. Außerdem können über diese Onlineanträge auch weitere Vermessungsleistungen, zum Beispiel Gebäudeaufmessungen, beantragt werden.

Hintergrund

Die amtliche Vermessung eines Grundstücks ist in verschiedenen Situationen notwendig. So bietet bei Grundstückskäufen und -verkäufen eine amtliche Vermessung Rechtssicherheit über die Lage der Grenzen. Bei einem Grundstücksverkauf kann es sein, dass nur ein Teil des Grundstücks verkauft werden soll. Auch in diesem Fall ist eine amtliche Vermessung zur Zerlegung des Flurstücks notwendig.

Ein ÖbVI übernimmt ebenfalls die Einmessung eines Gebäudes nach seiner Errichtung, damit das neue Gebäude im Liegenschaftskataster aufgeführt wird. Diese Einmessung ist in Sachsen für alle Eigentümer verpflichtend. In Fällen von Unstimmigkeiten über Grundstücksgrenzen zwischen Nachbarn kann eine amtliche Vermessung Klarheit schaffen.

Neben dem neuen Antrag auf Katastervermessung sind bereits die Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und die Beantragung der Verschmelzung von Flurstücken online im Amt24 möglich.

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