Die sächsische Landesregierung möchte bestimmten Geflüchteten zukünftig genaue Vorgaben machen, wo sie sich aufzuhalten haben: in welcher Unterkunft, an welchem Ort – oder gar grundsätzlich ob in Freiheit oder Abschiebungshaft. Linksfraktion und Grüne äußern zahlreiche rechtliche Bedenken. Zudem wirken die Vorhaben teils widersprüchlich: Während das eine die Geflüchteten an Großstädte bindet, soll das andere sie von genau diesen Orten fernhalten.

Der Freistaat Sachsen möchte noch in diesem Jahr sein Flüchtlingsaufnahmegesetz ändern, damit Asylbewerber aus Ländern mit „geringer Bleibeperspektive“ länger in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung bleiben müssen. Diese Wohnsitzverpflichtung soll so lange gelten, bis das Asylverfahren abgeschlossen und die betroffene Person im Falle einer Ablehnung ausgereist ist.

Derzeit gibt es neun Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen – davon eine in der Leipziger Max-Liebermann-Straße und eine in Schkeuditz.

Am Montag, den 26. März, fand im Innenausschuss des sächsischen Landtags zudem eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Staatsregierung statt. Diese plant für knapp zehn Millionen Euro eine zentrale Einrichtung in Dresden, in der abgelehnte Asylbewerber für zehn Tage in Ausreisegewahrsam und für sechs Monate in Abschiebungshaft genommen werden können. Dafür sollen 34 beziehungsweise 24 Plätze zur Verfügung stehen. Die Einrichtung soll verhindern, dass von Abschiebung bedrohte Personen untertauchen.

Sachverständige fordern offenbar Änderungen

Linksfraktion und Grüne betonten, dass die geladenen Sachverständigen erhebliche Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert hätten. Die Bedenken der Sachverständigen beträfen unter anderem Regelungen zum Aufenthalt im Freien, zur Videoüberwachung, zum Kindeswohl, zur Nutzung von Telefonen, Computern und Bargeld sowie zur Rechtsberatung.

„Ich erwarte, dass die Staatsregierung die berechtigten Zweifel der Sachverständigen an der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen und die von ihnen dargelegten gravierenden Lücken nicht einfach ignoriert“, sagte Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. „Ich befürchte aber ganz konkret, dass die Staatsregierung den Gesetzentwurf wider besseres Wissen durchpeitschen und mit der Fertigstellung der millionenschweren Abschiebungshafteinrichtung von diesem Instrument der Inhaftierung im ganz großen Stil Gebrauch machen wird.“

Juliane Nagel, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärte: „Abschiebehaft ist kein adäquates, sie ist ein antihumanistisches Zwangsinstrument. Die Fraktion wird daher jedes Gesetz, das diese Form des Freiheitsentzuges für Menschen regelt, die nicht straffällig geworden sind, ablehnen.“ Das Geld für die geplante Einrichtung solle stattdessen „in die Unterstützung von unabhängigen Rechtsberatungsstrukturen für Geflüchtete in Sachsen gesteckt werden“.

Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber

Im Anschluss an die Anhörung diskutierte der Innenausschuss über einen Antrag der Linksfraktion, der sich gegen Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber richtet. Ab dem 1. April können Landkreise und kreisfreie Städte festlegen, dass diese Personen in der Region bleiben müssen, der sie im Rahmen ihres Asylverfahren zugeteilt wurden. Diese Auflage kann sogar für eine bestimmte Stadt gelten.

Hintergrund für den Erlass des sächsischen Innenministeriums ist eine angebliche Konzentration von anerkannten Asylbewerbern in den Großstädten. Aus Sicht des Innenministers Roland Wöller (CDU) sorgt „diese ungleiche Verteilung mitunter für Probleme bei der Integration und bei der Akzeptanz in der Bevölkerung“.

Rechtliche Bedenken und hoher Verwaltungsaufwand

Eine Studie der TU Dresden kam kürzlich zu dem Ergebnis, dass eine Wohnsitzauflage allein die Integration von Geflüchteten nicht beeinflussen wird. Dazu seien ergänzende Maßnahmen notwendig. Aus den Landkreisen wurden zudem Zweifel laut, ob eine Einschränkung des Wohnortes mit europäischem Recht vereinbar sei. Zudem sei die Überprüfung der Einhaltung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Linkspolitikerin Nagel hält die geplanten Maßnahmen der Staatsregierung für widersprüchlich: „Geradezu ein schlechter Witz ist, dass unterm Strich durch den längeren Verbleib vieler Geflüchteter in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen weniger Menschen in die Landkreise kommen, obwohl doch ursprünglich durch die Wohnsitzauflage die großen Städte ‚entlastet‘ werden sollten. Auch hieran sieht man: Es herrschen Willkür und Repression, nicht Vernunft.“

Auch Asylsuchende zieht es in Sachsen zuallererst in die weltoffene Stadt Leipzig

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Alleine 10 Millionen € für 58 Inhaftierungs-Plätze. Da soll mal noch einer sagen, Ausländer kämen den Sachsen nicht teuer zu stehen. *rechter Werbeblock aus*

Trauriges, menschenverachtendes Denken und Handeln des CDU-Innenministeriums und der Staatsregierung auf unserer aller Kosten und dem der Menschlichkeit.

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