Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 61-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Meißen – Strafrichter – erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung zur Last.
Der Beschuldigte soll am 8. Juni 2025 gegen 03:00 Uhr vor seinem Wohnhaus in der Ringstraße in Meißen gestürzt sein. Zwei von einem Dritten herbeigerufenen Notfallsanitätern, die ihn zur Behandlung auf eine Trage gelegt hatten, soll der Beschuldigte Schläge angedroht haben. Als die Notfallsanitäter ihn behandelt hatten und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbringen wollten, soll der Beschuldigte einer Notfallsanitäterin in den Bauch geschlagen haben.
Als die daraufhin herbeigerufene Polizei wenige Minuten später am Tatort eintraf, soll der Beschuldigte die vier anwesenden Polizeibeamten mehrfach beleidigt und eine verbotene Parole der NSDAP laut gerufen haben. Während der anschließenden Verbringung in das Krankenhaus zur Behandlung seiner Verletzungen soll der Beschuldigte einen ihn im Rettungswagen begleitenden Polizeibeamten mehrfach bespuckt haben.
Bei den vorgeworfenen Taten stand der Beschuldigte unter dem Einfluss von Alkohol.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und gibt an, keine weitere Erinnerung an den Vor-fall zu haben.
Das Amtsgericht Meißen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Meißen bestimmt.






Keine Kommentare bisher