Das neue sächsische Polizeigesetz ist jetzt ein Fall fürs Verfassungsgericht

Die CDU/SPD-Koalition hat im Innenausschuss des Landtags am Freitag, 29. März, die Empfehlung ans Parlament durchgesetzt, den Entwurf des neuen Polizeigesetzes anzunehmen. Damit sollen der Polizei neue Überwachungsbefugnisse zuwachsen, verbunden mit tiefen Eingriffen in Grundrechte. Gerade Grüne und Linke fragen sich besorgt: Wie kann das 30 Jahre nach dem Ende eines Polizeistaats wieder so selbstverständlich sein? Und: Welchen Sinn macht das überhaupt?