Es geht wirklich nur um den Eindruck von weniger Kriminalität im öffentlichen Raum

Die Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwalts Hans Strobl, die am 1. März in Kraft trat, hat jede Menge Diskussionen nach sich gezogen. Auch der Landtag hat heftig debattiert. Nur lesen sollte sie keiner dürfen, jedenfalls keiner außerhalb des Behördenapparats. Was René Jalaß, Landtagsabgeordneter der Linkspartei, gewaltig irritierte. Also fragte er nach. Und bekam eine sehr durchwachsene Antwort vom Justizminister.